Gerichtlicher Beschluss AG verwährt Urlaub

Hallo zusammen...

Mein exmann und ich haben einen gerichtlichen beschluss, das er alle 2 Wochenenden die Kinder hat, Silvester und Heiligabend jährlich wechselnd und jeder 3 wochen der Sommerferien.

Jetzt gibt es allerdings ein Problem.
Sein Arbeitgeber gewährt ihm plötzlich seinen Urlaub nicht mehr, obwohl der schon seit Anfang des Jahres geplant ist.

Darf er trotz dem beschluss vom Gericht meinem exmann den Urlaub verwähren?

Wenn ja, dann hab ich ein großes Problem auf meiner Arbeit, da ich jetzt natürlich die ersten 3 Wochen der Ferien Urlaub habe und danach sonst niemanden habe für die Kinder.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg

1

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Beschluss für eure generelle Aufteilung der Zeit, wann wer die Kinder hat.
Der Urlaub beim AG ist da doch unabhängig von. Der AG kann bei wichtigen betrieblichen Belangen den Urlaub verwehren. Hat der AG das denn begründet warum es plötzlich so ist?

2

Das hast du richtig verstanden.

Der Urlaub ist aber eben doch abhängig vom Arbeitgeber.
Denn schließlich muss er in den Sommerferien Urlaub haben um seine Kinder zu betreuen.

Das warum werde ich leider erst morgen beim gespräch mit meinem exmann erfahren

3

Wir müssen auch in der Zeit der Ferien eine Betreuung gewährleisten, obwohl wir beide arbeiten. Wenn die AG so entgegenkommend sind, dass sich das mit unserem normalen Urlaub ausgeht, ist das gut. Wenn nicht, und vielleicht schon zu viele Kollegen Urlaub haben, müssen wir sehen wie wir den kleinen betreuen lassen können.
Der Beschluss regelt nur die Aufteilung bei euch. Ein Muss für den Urlaub ist es nicht.
Lass dir die Gründe nennen, dann erst könnt ihr sehen, ob der AG hier den Urlaub zu recht verwehrt. Dazu gibt's entsprechende Regelungen und Grundlagen. Je nach Alter gibt es vielleicht eine Möglichkeit der Ferienbetreuung irgendwo.

weitere Kommentare laden
5

Also meiner Meinung nach muss dein Exmann sich dann halt eine Lösung einfallen lassen. Wenn es seit Anfang des Jahres so besprochen ist, das er für die letzten drei Ferienwochen die Betreuung übernimmt, muss er das irgendwie arrangieren. Ferienbetreuung zahlen, Großeltern einspannen, sich zur Not krankschreiben lassen. Du wirst dir ja schlecht noch weitere drei Wochen Urlaub nehmen können.

9

So sehe ich das auch...
Mal sehen was morgen genaues rauskommt.

Mehr Urlaub würde mein Chef auch gar nicht zulassen mitten in der hauptsaison.

19

Spitzen Idee mit dem krank schreiben lassen, damit der Mann auch noch arbeitslos wird....
🙈

weitere Kommentare laden
6

Ich schließe mich an.
Der Beschluss gilt für euch, nicht den AG. Schlimmstenfalls ist dein Mann in der Pflicht sich etwas zu überlegen.
Aber ich würde auch erstmal die Begründung abwarten.

7

Hallo
Du schreibst der Urlaub war geplant.

Hat dein Ex denn eine Genehmigung vom Urlaub.
Wenn der Urlaub schon genehmigt war muss der Chef triftige Gründe haben.

Mit dem Gerichtsurteil hat der Chef nichts zu tun.

Es gibt auch kein Gesetz das Arbeitnehmer mit Kindern ein Anrecht auf Urlaub in den Sommerferien haben. Es wird nur so gehand habt.

Dein Ex sollte einfach mit dem Chef reden und hoffen das er Verständnis hat

10

Ja der Urlaub war schon genehmigt
Die letzten Jahre hatten wir diesbezüglich auch keine Probleme.

14

Ich meine, dass bereits genehmigter Urlaub nicht zurückgenommen werden kann. Da gibt es sicher Ausnahmen. In Katastrophenfällen dürfen bestimmt auch beurlaubte Polizist*innen eingesetzt werden oder wenn die Firma sonst ruiniert wäre.

weiteren Kommentar laden
11

Der Gerichtsbeschluss betrifft Regelungen zwischen dir und deinem Exmann.

Für den Arbeitgeber ist der Beschluss bedeutungslos.
Es gibt Branchen, da wäre es ein Ding der Unmöglichkeit als Arbeitnehmer im Sommer während den Schulferien drtei Wochen Urlaub zu bekommen. Da könnte man mit dem Gerichtsbeschluss argumentieren so lange man möchte.
Verbindlich am Beschluss ist lediglich, dass dein Ex drei Wochen der Schulferien im Sommer abdeckt. Wie er das anstellt wenn er vom Arbeitgeber keinen Urlaub bewilligt bekommt ist salopp gesagt sein Problem.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Urlaub bereits verbindlich bewilligt hat. Dann darf der Arbeitgeber diese Zusage nur zurücknehmen, wenn es um unumgängliche betriebliche Interessen geht, und muss sämtliche dem Arbeitnehmer daraus resultierenden Unkosten erstatten (Umbuchungen, Fremdbetreuuung)

12

Das eine hat mit dem anderen doch nichts zutun. Ich habe meine Kinder an 365 Tagen im Jahr. Habe ich deshalb Urlaub 365 Tage im Jahr?
Dein Ex hat das Kind. Prima. Er muss arbeiten. Dann muss er sich, wie alle anderen auch, um einen Babysitter kümmern. Dem AG sind die Urlaubspläne oder ob er das Kind hat, einerlei. Klar ist es nicht schön, wenn sich Pläne ändern, aber wenn es nunmal die Situation gerade erfordert, ist das so. Es zwingt ja niemand deinen Ex, dort zu arbeiten.
Gruss

16

Abgesehen davon, dass deine Antwort recht pampig ist, ist sie unqualifiziert. Arbeitsrecht ist keine Einbahnstrasse, Arbeitgeber können nicht einfach bereits bewilligte Urlaubstage streichen, verschieben wie es ihnen gerade so beliebt.
Und nein, dem Arbeitgeber darf es bei der Urlaubsplanung auch nicht egal sein, ob man Familienpflichten hat oder nicht, es gibt da Regelungen nach welcher Reihenfolge Urlaubswünsche zu berücksichtigen sind.

13

Hallo

Ist der Beschluss denn bindend? Denn normal sagt er nur was zu der Regelung aus. Nicht aber, das der andere Elternteil betreuen MUSS. Denn dafür zahlt er ja Unterhalt und der andere kümmert sich um die Betreuung.

15

Das frage ich mich gerade auch. Könnte der Vater hier nicht einfach sagen, ich krieg keinen Urlaub, schau selber wie DU das geregelt bekommst?
Es heißt doch immer der Vater kann sich dem Umgang im Endeffekt rauspicken wie er lustig ist, er kann ja schließlich nicht gezwungen werden?

17

Ohne genauen Wortlaut (sinnvollerweise Screenshot) des Beschlusses kann man ohnehin nichts dazu sagen.

18

Der Beschluss hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.

Wenn der Urlaubsantrag bereits genehmigt ist, kann der AG dies nicht mal eben so verwehren.

Da wäre die Begründung interessant.

21

Meines Wissens nach bedeutet dieser Beschluss nur dass ihm die Kinder in diesen 3 Wochen „zustehen“ und er sie haben darf und du nichts dagegen machen kannst, würde Dir dies nicht gefallen!

Er bedeutet nicht dass er die Kinder nehmen MUSS und eine Ersatz Betreuung suchen muss. Das müsstest du wenn die Kinder bei dir leben und er unterhalt zahlt. Es sei denn es ist entsprechend nach wechselmodell geregelt.

Wenn du schlau bist sagst du ihm das aber nicht !!