Befristeter Vertrag und Schwanger

Guten Abend Ihr Lieben,

Wir sind ungeplant schwanger. Und stehen vor einem Problem. Mein Vertrag läuft 31.12.2019 aus und mein Partner ist Selbstständig. Wie läuft es nach dem 1 Jahr ALG1 ab? Wie wird das Geld bei Arbeitsamt berechnet, wenn ich doch länger Zuhause bleiben muss, weil wir eventuell kein Kita-/Krippenplatz bekommen?
Wird die Selbstständigkeit von meinem Partner angerechnet?
Wir sind weder verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ich hoffe ihr könnt meine Fragenstellung verstehen, und auch helfen😊

Vielen Dank im Voraus 😘

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Hallo.

Herzlichen Glückwunsch.

Wann ist dein Et?
Wenn du noch um die Vertragszeit dein Kind bekommst, dann erhältst du ja 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt erstmal Mutterschaftsgeld anschließend dann je nach dem wie du dich entscheidest Elterngeld oder Elterngeld Plus.

Die Gehälter deines Freundes interessieren hier bei keinen. Dein Gehalt ist hier von Bedeutung.


Falls du während der Elternzeit keinen neuen Job findest und einen Betreuungsplatz hast sei es Kita oder Familie und du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehst, dann erhältst du auch Arbeitslosengeld I.
Hast du aber kein Betreuungsplatz, dann wird dir das Arbeitsamt auch kein Geld zahlen. Dann kannst du nur noch Antrag auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld II stellen.
Diese sind jedoch an die Gehälter deines Partners gekoppelt.


Wünsche euch alles Gute.


Lg

2

Hallo,

Wann ist denn dein ET?
Wenn dieser noch in der Vertragslaufzeit ist erhältst du ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET Mutterschaftsgeld. Dann erhältst du Elterngeld. Arbeitslosengeld I erhältst du nur wenn du dich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. Zur Verfügung stellst. Kannst du das nicht dann bekommst du kein AlgI. Beim Alg I würde lediglich das Elterngeld und Mutterschaftsgeld bei der Berechnung berücksichtigt. Was dein Partner verdient spielt hierbei keine Rolle.
Wenn du kein AlgI bekommst musst du AlgII beantragen. Da dies eine staatliche Leistung ist und aus Steuergeldern kommt, wird hierbei auch alles berücksichtigt. Euer Vermögen, das Einkommen deines Partners, vorausgesetzt ihr wohnt zusammen. Solltet ihr das nicht tun muss dein Partner trotzdem Unterhalt für euch zahlen.

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Hey . :)

Das mit dem Arbeitslosengeld I stimmt nicht so ganz.
Es wird nicht das Mutterschaftsgeld und Elterngeld zur Berechnung herangezogen, sondern die Tätigkeit vor dem Mutterschaftsgeld.

Lg

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Wieso meinst du, dass du 1 Jahr ALG bekommst nach Vertragsende?