Beschäftigungsverbot Lohn

Hallo!
Vll kann mir ja jemand weiter helfen...
Ich habe bis 31.12.18 Elterngeld Plus bezogen. Solange war ich auch in Elternzeit. Bin aber trotzdem arbeiten gegangen auf 450€ Basis. Jetzt bin ich wieder schwanger und habe es auch noch während der Elternzeit meinem Arbeitgeber gemeldet. Dieser hat mir ab 30.11.18 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (also noch in der Elternzeit). Der Lohn während des Beschäftigungsverbots errechnet sich ja aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monate.
Jetzt keine Frage: Zählt auch der geringfügig Lohn, den ich während der Elternzeit zusätzlich zum Elterngeld verdient habe oder wird der Lohn genommen, den ich vor der Elternzeit verdient habe (Vollzeit)?

1

Hallo,

wenn du ein BV erhälst, dann darfst du finanziell nicht schlechter gestellt werden als du ohne BV dargestanden hättest, das ist quasi die Grundregel. Was hättest du denn ab 01.01.2019 erhalten? Wieder deinen regulären Lohn? Diese 3 Monatsregel gilt nur wenn dein Gehalt/Lohn gleichbleibend wäre.

Viele Grüße

2

Ab 01.01.19 hätte ich weiter auf 450€ Basis gearbeitet, nicht wieder auf Vollzeit.

3

ok, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass du ab Januar 450 Euro bekommst.

Viele Grüße