Wann darf mein Arbeitgeber mir kündigen?

Hallo. Ich habe seit dem 1. Dezember 2018 einen neuen Job angefangen auf 25 Stunden die Woche. Als ich den Vertrag unterschrieben hatte war ich auch noch nicht schwanger. Aber ganz kurz danach. Nun ist es so dass ich seit heute in einem zweimonatigen Beschäftigungsverbot bin was mir mein Arzt ausgestellt hat aus gesundheitlichen Gründen. Mein Arbeitgeber ist natürlich nicht besonders begeistert davon kann ich auch verstehen. Jetzt hat mein Arbeitgeber gesagt er würde dieses Beschäftigungsverbot gerne weiter aussprechen um sich für die Zeit in der ich dann zu Hause bin eine Aushilfe zu suchen. Jetzt habe ich gerade gesehen dass mein Arbeitgeber eine Anzeige geschaltet hat wo er jemanden sucht auf 25 Stunden genau die Zeiten in denen ich gearbeitet habe und in der Anzeige steht drin dass einer Übernahme auf Vollzeit durchaus möglich ist. Ich weiß dass ich im Moment im Kündigungsschutz bin aber wie ist es nach der Geburt? Wenn ich jetzt Elternzeit beantrage direkt nach der Geburt darf mein Arbeitgeber mir dann in dieser Zeit kündigen? Ich habe einen Festvertrag bekommen . Muss ich jetzt Angst um meinen Arbeitsplatz haben? Eigentlich war mein Plan so vier oder fünf Monate zu Hause zu bleiben und dann direkt wieder arbeiten zu gehen . Aber nun muss ich ja Angst haben dass er mich direkt nach der Geburt kündigt. Hatte jemand schonmal ähnliche Erfahrungen und kann berichten?

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Hallo, das tut mir leid, dass du dich während der Schwangerschaft mit solchen Fragen beschäftigen musst und die Zeit nicht unbeschwert genießen kannst!

Während der Elternzeit besteht weiterhin Kündigungsschutz. Erst nach Ablauf der Elternzeit kann dein Arbeitgeber eine Kündigung gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist aussprechen. Er muss diese allerdings begründen und sozial rechtfertigen.

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Richtig, er kann dir erst nach der Elternzeit kündigen, und auch dann nur mit Begründung. Und das wird schwierig, wenn er dir direkt nach der Elternzeit kündigen wollte, da man Frauen wegen ihrem Wunsch eine Familie zu haben in Deutschland nicht benachteiligen darf.
Sollte er das wirklich machen hätte er potentiell vorm Arbeitsgericht ganz schlechte Karten, und das wissen die meisten auch.

Die Anzeige würde ich nicht so dramatisch sehen. Natürlich braucht er jetzt erst mal eine Vertretung für dich, und er weiß ja nicht was du planst / wie lange du raus bist.
Vielleicht beschäftigt er euch im Anschluss beide weiter.

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Da ich Juristin bin, interessiert mich das Thema;-)!

Echt? Kann man in Deutschland nach der Karenz nur gekündigt werden, wenn man einen Grund angibt? Was könnten das für Gründe sein?

Hier bei uns in Österreich braucht der Arbeitgeber nämlich keinen Grund und kann den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sofort nach dem Ende des Kündigungsschutzes kündigen...das geht bei uns also recht einfach....

Lg

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Ich weiß nur wie es in meinem Gewerbe in Österreich ist. Da darf man dich 7 Jahre lang nach der Geburt nicht kündigen. Außer der arbeitgeber hat einen triftigen Grund dazu.

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Hallo,

da muss ich leider einhaken, weil das so nicht stimmt (bin Juristin und arbeite unter anderem auch in diesem Rechtsgebiet).

Der Kündigungsschutz geht NUR bis zum 4. Geburtstag des Kindes, Elternteilzeit in Anspruch nehmen darf man aber bis zum 7. Geburtstag. Nur dass man nach dem 4. Geburtstag gekündigt werden kann...klar kann man das bei Gericht versuchen anzufechten, aber möglich ist die Kündigung wie gesagt....

Lg

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Hat mein Arbeitgeber mir so gesagt 🤷🏻‍♀️
Dann sinds halt nur 4 Jahre... ist ja auch schon was.

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Der Kündigungsschutz besteht über die komplette Zeit der Schwangerschaft und die Zeit der Elternzeit. Bis dahin kann viel und muss gar nix passieren. Ich würde dir aber anraten mindestens ein Jahr Elternzeit zu nehmen und frühzeitig vorzutasten, was Sache ist. Das du genug Vorlaufzeit hast, dir ggf. was anderes zu suchen. Denn an einen Arbeitsplatz zurück zu kehren der einen vermutlich sowieso gekündigt würde. Klar man kann jetzt den Weg übers Gericht gehen, was nach der Elternzeit aber auch vermutlich nicht von Erfolg gekröhnt sein würde. Und sich selbst mürbe Kämpfen für diesen Arbeitsplatz oder mit dem Worst-Case rechnen. Sich einen neuen Job suchen für den Anschluss der Elternzeit und da du ja auch dort eine Probezeit hättest - hast du immernoch die frei Wahl was du machst, sofern dich der alte AG nicht kündigen sollte. Ich seh es bei mir im Job, die allermeisten "Kündigungen" von seiten AN werden teils unmittelbar vor Arbeitsantritt doch noch rausgehauen oder binnen der ersten 2 Wochen der Einarbeitung.

Freundin hatte das Problem damals. Und die war nicht erst ein Monat vor der Schwangerschaft dort beschäftigt. Die ist nach ner gewissen Dauer dort schwanger geworden. Kam ins BV weil Labortätigkeit, ist 11 Monate in Elternzeit, war 2 Wochen vor Ende der Elternzeit noch beim Betriebsausflug eingeladen und dabei und alles so, yeahhhh fängst bald wieder an und was war. 11 Monate sind rum, 1. Arbeitstag, Rückkehr an den Arbeitsplatz und dort liegt ein Brief mit der Kündigung drin. War auch ein Festvertrag, nix mit Befristungen etc. und eine rechtskräftige Kündigung. Da sie die niedrigste Betriebszugehörigkeit besaß und der "Scheingrund" betriebswirtschaftlich war. Da die überwiegende Mehrheit der Belegschaft kurz vorm Rentenalter stand, standen die auch in sozialen Maßregelungen zu betriebswirtschaftlichen Kündigungen über ihr was den Schutz betrifft und sie ist geflogen. Shit Happens. Glaub ein oder zwei Monate später hatte sie dann was anderes/neues.

Das ist zwar manchmal hart und keiner wird gerne gekündigt oder sieht eine Kündigung gerne vorm inneren Auge. Aber Arbeitsplatzsicherheit, das gibts nicht mehr! Das heißt du musst dich mental mit dem schlimmsten befassen und nicht blauäugig glauben, dass dein Festvertrag dann irgendwas wert wäre. Sondern für den Fall der Fälle selbst vorbereitet sein.

Und mit 4 oder 5 Monate wieder arbeiten gehen. Das haben viele schon geplant und mussten es übern Haufen werfen. Weil sie es entweder emotional nicht konnten oder aufgrund von nicht gegebener Betreuungsmöglichkeit fürs Kind.

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Danke für deine Antwort. Das ist ja echt mies was der Arbeitgeber bei deiner Freundin da abgezogen hat. Ja ich gehe davon aus dass ich mir hinterher was anderes suche ich werde in meinem Beruf sicherlich schnell was Neues finden das dürfte kein Problem sein. Es ist aber tatsächlich so dass ich relativ schnell wieder arbeiten gehen möchte. Ich habe schon zwei Kinder und weiß worauf ich mich einlasse. Wir haben eine ganz ganz tolle Tagesmutter die den Knopf dann nimmt und mein Mann hat auch ganz tolle Arbeitszeiten so dass er nachmittags schon wieder zu Hause ist und sich dann um die Kinder kümmert Punkt ich denke das wird nicht das Problem. Für mich ist halt das schwierigste dieses abwarten Punkt wenn ich halt wüsste dass ich gekündigt werde würde ich mir nämlich am liebsten jetzt schon etwas Neues suchen aber ich weiß dass das natürlich keinen Sinn hat. Aber diese Ungewissheit ist halt einfach doof

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Achso, na dann ist das was anderes. Wenn du jetzt schon sicher weist das du ne Betreuung hast. Weil der Rechtsanspruch besteht ja erst ab dem 1. Jahr. Wenn man natürliich schon ein Kind irgendwo hatte, hat man dank Geschwisterbonus meist vorher schon bessere Karten.

Ungewissheit ist immer doof so in der Schwebe zu hängen.

Ja die AKtion fand ich damals auch so "Schock lass nach"... zumal sie 2 Wochen vorher noch vom Betriebsausflug erzählt hat und wie sie sich freute wieder an den Arbeitsplatz zurück zu kehren etc. Aber im Nachhinein, ist es wie immer "Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich wo anders eine neue." und im Nachhinein hat oft alles einen Sinn und ist einem eher zum Vorteil gereicht, auch wenn man das in der Situation selbst erstmal nicht wahrhaben will. Jetzt lebt sie zwar beruflich bedingt auf der anderen Seite von Deutschland. Ist aber spürbar mehr angekommen dort wo sie jetzt lebt, verdient hammer und die Lebenshaltungskosten dort sind nur ein Bruchteil von dem was man hier im Süden hinlegen muss.

In deinem Fall würd ich mich aber tatsächlich auf den Worst-Case einstellen. Ist zwar nicht toll, aber besser etwas in Petto haben als dann dazustehen wie bestellt und nicht abgeholt. Oder du hast die Möglichkeit Rücklagen zu schaffen um nach der Elternzeit erstmal zu sehen was passiert, aber wenns nach hinten los geht, 1-2 Monate locker überbrücken könntest oder das Elterngeld einfach länger beantragst, zumal ich vermute das du Elterngeld Plus wählen wirst ab dem 5. Monat, sprich ganz auf 0 wärt ihr dann auch nicht. Schlimm ist es vor allem dort wo der Arbeitsmarkt ausgeschöpft ist oder man selbst in seiner Branche schwer unterkommt. Aber wenn man leicht unterkommt oder in einer Region (wie ich in München) lebt wo man auch locker als Quereinsteiger überall unterkommen kann - ist es nur ein kurzer Biss in die saure Zitrone.

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Es ist sein gutes recht. Er muss ja eine Vertretung für dich suchen. Und wäre gut wenn du ihm auch schon sagst wie lange du Eltern Zeit haben willst dann kann er planen wie lange die neue bleibt. Es wird ihn ja nichts kosten da die kk dein gehalt bezahlt.
Alles normal. Die Firma muss weiter laufen.
Was ich nicht immer so gut finde ist das man nach der Vertragsunterschreibung sofort ss wird. Also das finde ich immer unmöglich nur damit man Geld bekommt.

Blöd nur das du für die Elternzeit dein Gehalt nicht anerkannt wird da du keine 6 Monate gearbeitet hast da wird das vorige Gehalt genommen .

Denn da wöre ich als chef auch mega sauer.

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„Blöd nur das du für die Elternzeit dein Gehalt nicht anerkannt wird da du keine 6 Monate gearbeitet hast da wird das vorige Gehalt genommen .“

Unsinn.

1. wird für Elternzeit eh nie irgendein Gehalt anerkannt

2. werden bei ihr wie bei jedem anderen AN die 12 Monate vorm Mutterschutz zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen!

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Man weiss ja nicht was sie vorher gearbeitet hat und überhaupt. Das meinte ich das nicht von ihrem neuen Arbeitgeber das Gehalt angerechnet wird

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Ich finde das ein völlig legitime Anzeige und das dein Chef das rein schreibst hat mMn keine Bedeutung für deinen Job.

Was ist, wenn du 3 Jahre weg bist? Wenn du gleich nochmal ein Kind bekommst? Wenn die Aufträge zu nehmen? Wenn jemand anderes schwanger wird?

Es gibt 1000 Gründe weshalb man eine neue MA behalten könnte.

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Könntest du denn eventuell dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen?
Dann hättest du weiter Kündigungsschutz

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Das war zumindest mein Plan dass ich eine Elternzeit mache und dabei Teilzeit arbeiten gehe bis 450 Euro darf man ja irgendwie dazu verdienen soweit ich weiß da muss ich mich aber noch mal genau informieren