Steuerklassen Wechsel + wer weiß wirklich Bescheid?

Hallo Leute.
Es heißt grundsätzlich im Internet man soll 7 Monate vor Mutterschutz gewechselt haben.
Manchmal lese ich auch, dass 6 reichen....
Was gilt nun?

Und meine wichtigste Frage: wenn mir die 12 Monate in der neuen Steuerklasse nicht mehr anerkannt werden, wird dann ein Netto Durchschnitt berechnet oder das gesamte Elterngeld anhand der bisherigen schlechten Steuerklasse?
Also so, dass uns ein Verlust droht und wir im Zweifelsfall gar nicht wechseln sollten?

Also bei mir wäre ET am 9.9.
Mutterschutz ab 29.7.

Bitte nur ganz sichere Antworten und keine Vermutungen.

Ich danke euch!

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Also umso mehr Monate du die bessere Klasse hast, umso besser.
Im Durchschnitt sind es mind. 6 -7 je nach Gehalt.

Aber was meinst du mit nicht anerkannt werden?

LG Jenny

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Hi du. Ich hab mich heute informieren lassen und es ist wohl so, dass nicht der durschnitt aus den letzten 12 Monaten berechnet wird vom netto, sondern nur das Gehalt mit einer Steuerklasseund wenn man 5 Monate vor Mutterschutz erst in 3 wechselt wird keiner der 5 Monate in der Berechnung anerkannt, sondern wohl für alle 12 Gehälter wird gerechnet als wäre ich durchgehend in Steuerklasse 5 gewesen....

Weißt wie Ich meine?

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DAS ist Unsinn, wenn 4 Monate die überwiegende Zahl sind, dann sind die genauso viel wert, wie 6 Monate, denn es werden dann ja alle Monate mit der Klasse berechnet, egal welche man noch hatte!

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Hi! Wir waren zu spät und haben nicht mehr gewechselt. Es werden keine zwei Steuerklassen berücksichtigt, nur die, die mind. 6 Monate vor Eintritt des Mutterschutzes galt.

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Okay danke. Das würde ja aber heißen mir wurden die sechs Monate (2.3.4.5.6.7.) jetzt noch reichen und wir könnten wechseln.
Also du meinst es müssen 6 vor Mutterschutz sein und nicht 7?
Das wieder meine Frage beantworten

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der Juli wird ja auch nicht mit berechnet, da du ja ab dem 29.7 im Mutterschutz bist.

Du könntest dann auf die Ausklammerung vom Juli verzichten. Aber in irgendeinem Thread hier wurde mal geschrieben, dass dies wohl nicht mehr geht.

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Hallo!

Der Bemessungszeitraum von 12 Monaten beginnt mit dem Monat vor Beginn des Mutterschutzes oder dem Monat vor der Geburt (falls das Baby eine Frühgeburt ist und vor Beginn des Mutterschutzes geboren wird). Es müssen mindestens 6 abgerechnete Monate in der neuen Steuerklasse sein, dann wird die neue Steuerklasse für alle 12 Monate angenommen.
Sind es weniger als 6 Monate in der neuen Steuerklasse zählt für alle 12 Monate die alte Steuerklasse!

Ich hoffe so ist es verständlich😊

Lg nicomai23

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Somit seid ihr leider schon zu spät dran... ihr könntet zum Februar wechseln, dann wären es aber nur noch 5 Monate, Februar bis Juni 2019...
Eine Möglichkeit gibt es jedoch noch. Du könntest mit Deinem AG vereinbaren auf die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt zu verzichten, dann müsstest Du aber tatsächlich bis zur Geburt arbeiten oder Deinen gesamten Urlaub vorher nehmen... Weiß nicht ob das so optimal ist...

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Aber Juli ist doch auch noch dabei?
29.7. wäre Mutterschutz.
Zählt das nicht?

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Hi..für mich ist das auch ein wirr warr..waren bei der steuerberatung und die meinten da wir ähnlich verdienen bleiben wir bei 4/4 während der Elternzeit und erst wenn ich wieder arbeite , in Teilzeit dann ist ein Wechsel der Klasse sinnvoll!
Die Frage ist halt ..habt ihr schon einen großen Gehaltsunterschied das ihr wechseln müsst..?

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Ja bei uns muss es schon sein...
Mein Mann verdient das 5 fache aktuell.
Ich arbeite nur 50% ( promoviere noch nebenbei, deshalb runter auf 50% gegangen)
Und es würde schon einen Unterschied machen wenn das Elterngeld noch aufgestockt werden konnte durch den Wechsel.

Wir haben halt sorge, dass wenn der Wechsel zu spät ist, dann haben wir einen Verlust :(

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Du kannst auch nur auf einen Teil vom Mutterschutz verzichten, frag aber mal bei deiner zuständigen Elterngeldstelle nach ob das akzeptiert wird. Unsere akzeptiert es leider nicht sodass alles umsonst war 🤷‍♀️

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Danke für all eure Hilfe. Habe eben mit der zuständigen Stelle telefoniert.
Die haben genau das gesagt, dass man mit dem Arbeitgeber das schriftlich klären soll dass man auf ein paar Tage des Mutterschutzes verzichtet.
Wären bei mir ja nur drei.

Und meine Chefin sagt, klar machen wir. Also Wechseln wir jetzt wohl.

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Huhu
Wir haben letztens mit unserem steuerberater darüber gesprochen. Er meinte es ist stark abhängig vom Finanzamt und nicht alle akzeptieren einen Wechsel wenn man schon schwanger ist.

Die sicherste antwort kann dir ein steuerberater vor ort geben. Meist ist die frage kostenlos.

Lg

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Jetzt ist es für den Wechsel zu spät. Bei gleichem Zeitraum der Steuerklassen wird die genommen, die aktuell ist.

Elterngeld wird übrigens vom Brutto errechnet.

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Ich hab jetzt alles abgeklärt.
Es ist nicht zu spät sofern ich erst am 1.8
In Mutterschutz gehe.

Und Elterngeld wird immer am netto berechnet.
Liebe Grüße

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Das Elterngeld wird vom Brutto berechnet, informiere dich bitte.

Ich drück dir die Daumen dass das klappt mit August und es dir so lange gut geht um auf einen Teil deines Mutterschutzes zu verzichten!

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Oh man! ich wusste gar nicht, dass man so lange vorher schon wechseln muss! Dieser Thread hat uns evtl. noch den Hintern gerettet. Vorausgesetzt die Elterngeldstelle bei uns akzeptiert den wechsel in der Schwangerschaft und dass ich auf ein paar Tage Elterngeld verzichte.

Total mies, wenn das nicht akzeptiert wird! Wir haben 2 Jahre versucht schwanger zu werden. Dann hätten wir theoretisch ja vor zwei Jahren schon wechseln müssen, weil es ja jeden Monat hätte passieren können. Das wäre ziemlich doof für unser monatliches Einkommen gewesen.#kratz

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„und dass ich auf ein paar Tage Elterngeld verzichte.“

Was meinst du damit?

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Ach unfug. Ich wollte schreiben "auf ein paar Tage Mutterschutz verzichte".

Sorry! #sorry

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Hattest du bisher nur eine Steuerklasse, dann würden 6 Monate reichen, denn dann wird die aktuelle genommen, aber die erreichst du ja gar nicht mehr, denn es zählen nur komplette Monate.
Die neue Steuerklasse gilt erst ab Februar und bis Juni sind es ja nur noch 5 Monate, dann würde alles mit deiner jetzigen Steuerklasse vor dem Wechsel berechnet.

Also ja, ein Wechsel lohnt nicht mehr!