Bausparvertrag kündigen als Alg2 empfänger???!!!!

Hallo ihr lieben,

ich habe mal ne dringende frage, und zwar habe ich einem bausparvertrag wo ca 800euro drauf sind, bzw wenn ich ihr kündigen würde würde ich ca 800euro ausgezahlt kriegen.
Aber wie ist das mit dem Arbeitslosengeld 2 ,das ich bekomme??
Ich bekomme ca 200euro alg2 und die arbeitsagentur weiss auch das ich nen bausparvertrag habe, darf ich das geld dann nicht behalten??
Wir wollten davon einen Spielturm für unsere Tochter kaufen!!!

Wäre super wenn jemand schnell antworten könnte....

Lg kathi

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Ich habe meinen auch gerade gekündigt (zum Ende des Jahres) , bin aber nicht arbeitslos. Ich kann dir nur sagen, falls der kürzer als 7 Jahre läuft und du Arbeitnehmersparzulage bekommen hast (siehe Steuerbescheid), dann musst du diese zurückzahlen - wegen der sogenannten Bindefrist. Ich weiß aber nicht, ob das überall gleich ist, war bei mir so. Ich muss aber nix zurückzahlen, da ich keine AN-Sparzulage erhalten habe, dafür verdiene ich zuviel. Frag besser vorher nach, bevor du kündigst - falls du nämlich die AN-Sparzulage (max. 43,-/Jahr) zurückgeben musst oder dir deswegen das ALG2 gekürzt wird, wäre das ja nicht so gut.

LG Merline

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nein das darfst du leider nicht behalten, hatte das Drama auch einmal... :-[ durfte alles zurückzahlen... obwohl ich das Geld ja eingezahlt hatte und es meins war, aber die sind da knallhart...

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Du hättest Widerspruch einlegen sollen, wenn es bei dir wirklich so war wie bei der Fragerin (= geschütztes Vermögen verwertet/umgewandelt).

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hab ich gemacht - wurde abgelehnt...

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Braucht Deine Tochter diesen Spielturm (was ist das eigentlich?) wirklich so notwendig? Pruef das doch noch mal. Es waere wirklich besser, Du wuerdest den BSV behalten.

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Wenn Du Geld aus dem geschützten Vermögen verwendest, dann ist das Vermögensumwandlung und darf somit nicht angerechnet werden.

Gruß
Ch.

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was genau heisst geschütztes vermögen???

LG KATHI

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Das Vermögen, welches Ihr bei der Antragstellung angegeben und belegt habt und von dem die ARGE zu dem Schluss kam, dass es unter dem Vermögensfreibetrag nach § 12 SGB II liegt, also nicht für den Lebensunterhalt verwertet muss, bevor ALG II fließt.

Gruß
Ch.

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