Lebenslauf - Familienstand

Mal eine Frage zum Familienstand im Lebenslauf...........ich überlege anstelle von "Ledig mit Kind" - "Zusammenlebend mit Kind" zu formulieren.
Bei ledig mit Kind wird man ja nahezu gleich beiseite gelegt und wenn man dann noch liest das es "erst" 2Jahre alt ist,.......#schmoll
Oder habt ihr ne Idee wie man es anders formulieren kann?
Er geht ja in die Kita, Papa ist da wenn er nicht arbeitet und die Großeltern können in Notfällen einspringen. Aber das liest man ja im Lebenslauf nicht.....#kratz

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Hallo,

mir ist nicht klar wo das Problem ist. Du bist nicht verheiratet also Ledig.
Ob Du ein Kind hast hat doch mit Deinem Familienstand gar nicht s zu tun.

lg dore

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Hallo,

meine persönliche Erfahrung.
Mein Mann und ich wurden nur eingeladen, wenn wir Richard nicht angaben.
Traurig aber wahr.

Statt ledig haben wir eheähnliche Lebensgemeinschaft geschrieben.

Viel Glück

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Das Problem ist, wenn die Arbeitgeber im Lebenslauf lesen das ich "Ledig" bin und einen 2Jahre alten Sohn habe, gleich auf die Seite gelegt werde.
Fakt ist unter Familienstand müsste "Ledig" stehen, da wir unverheiratet seit 7Jahren zusammen leben. Das erkennt man bei dem Wort "Ledig" aber nicht. Würde gerne was da stehen haben wie z.B. eheähnliche Gemeinschaft oder so um zumindestens eine kleine Chance zu haben.
Überlege aber nun ob das ok ist.

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In fester Partnerschaft?

LG Lena

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http://www.google.de/search?hl=de&q=familienstand+bewerbung&meta=

vielleicht was dabei???

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Unter google hab ich schon geguckt.......bzw guck ich noch.
;-)

Das Problem ist das ich mir nicht sicher bin ob man das so schreiben kann oder ob es ein absoluter Formfehler ist..........Weglassen kann man das im Lebenslauf ja leider nicht...

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Hallo,

das ist ne interessante Frage. Hab mir da bis jetzt noch gar keine Gedanken zu gemacht, obwohl es mich demnächst auch betrifft.

Ich würde am ehesten zur eheänlichen Gemeinschaft tendieren. Bei den Formularen der Behörden ist dies doch auch meist das Feld das man ankreuzen muss und nicht ledig.

Im Bewerbungsanschreiben könnte man vielleicht noch ein Wort zur Kinderbetreuung schreiben (also das Großeltern für Notfälle zur Verfügung stehen)?? Weiß nicht ob das so gängig ist, müsste man mal googeln.

Gruß Christiane

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Ich habe das Kind damals weggelassen. Ist laut Europäischem Gerichthof eh nicht zulässig, es im LL anzugeben, da es gegen das Gleichstellungsgesetz verstößt.
Wärst du ein Mann, würd dich schließlich auch keiner nach der Betreuung fragen!
Lass das Kind weg. Kannst du dann im VG immer noch erwähnen.

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Und was schreibe ich als Beschäftigung der letzten 18Monate???Arbeite seit knapp 8Monaten ja wieder, die Lücke davor muss man ja mit irgendwas ausfüllen und da steht das Kind ja automatisch drin.#kratz

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Hallo,

also ich habe ja diesbezüglich auch gute bzw. einige Erfahrungen machen dürfen letztes Jahr.

Warst du in den 10 Monaten in Elternzeit? Du schreibst ja, dass dein Kind 18 Monate alt ist und du seit 8 Monaten wieder arbeitest.

In meinem Lebenslauf steht weder die Elternzeit drin noch dass ich ein Kind habe.

Ich habe es ein Jahr lang versucht so einen anderen Job zu bekommen.

Zuerst war ich auch in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft und Kind. Jetzt müsste es heißen: verheiratet, 1 Kind.

Ich konnte es deswegen gut weglassen, weil es bei mir so war, dass ich am 28.7.05 in Mutterschutz gegangen bin und bei meinem AG noch angestellt war. am 11.11.05 endete mein Mutterschutz und ich habe noch die restlichen Tage bis zum 30.11.05 meinen Resturlaub genommen. Am 1.12.05 habe ich wieder zum arbeiten begonnen.

Deswegen steht bei mir im LL: vom 01.12.04 bis 30.11.05 bei XY gearbeitet und von 01.12.05 bis dato bei XX am Arbeiten.

Ich habe somit keine Lücke.

Leider ist es so, dass sobald du ein Kind erwähnst und ausführlichst trotz alle dem, deine Flexibilität untermauern willst wegen gut organisierter Betreuung, du trotzdem eher weniger Chancen hast als eine ledige ohne Kind.

Sobald du dein Kind erwähnst, obwohl du dem Arbeitgeber signalisieren willst, dass es einer Arbeit nicht im Wege steht, fängst du an dich rechtzufertigen. Rechtfertigen bedeutet, dass DU selber weißt, dass es womöglich ein Problem sein könnte.

By the way: ich weiß, dass ich meinen jetztigen Job nur deswegen habe, weil ich mich erdreistet habe hochschwanger (2 Wochen vor der Entbindung) zum Vorstellungsgespräch zu kommen, ohne darüber ein Wort in meiner Bewerbung zu verlieren.
Du hättest die Gesichter der Geschäftsführung und des Betriebrates sehen müssen als sie mich fragten, wann ich denn beginnen könnte und ich still vor mich rechnete: 2 Wochen noch bis zur Entbindung, 8 Wochen Mutterschutz, 3 Wochen Urlaub: "Ähm, 1.12.05"

Als alle ungläubig mich ansahen, bin ich aufstanden und habe nur auf meine dicke Plauze hingedeutet. Danach war zwar das Vorstellungsgespräch beendet, aber ich hatte einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Ende Oktober riefen sie an und fragten an, ob ich immer noch gern dort arbeiten würde.

Vom Betriebsrat habe ich im Nachhinein erfahren, hätte ich in der Bewerbung erwähnt, dass ich ein Kind bekomme, hätte sie mich NIE zum Vorstellungsgespräch eingeladen.

Wenn ich weiß, dass ich arbeiten gehen will und weiß, dass ich das geregelt bekomme wie früher, dann möchte ich gleich behandelt werden wie alle anderen bei der Bewerbung.

Lg
Jasmina

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wie wärs mit

"lebensgemeinschaft, ein kind"?

lg

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Aber aufpassen, dass das nicht mit Lebenspartnerschaft verwechselt wird - kann auch mit eheähnlicher Lebensgemeinschaft passieren. Das wären dann die Damen und Herren vom anderen Ufer und ja, auch die können Kinder haben (Adoption).
:-D