Einladung von ARGE

hallo!

seit dem 1.6.bin ich arbeitssuchend gemeldet(hab mein studium nich geschafft #heul)
nun hab ich heute einen brief bekommen dass ich am montag zu einem gespräch eingeladen bin um die beufliche situation zu bereden!!! find ich super dass ich die so schnell reagieren denn ich will nich unbedingt bis oktober wo mein baby kommt daheim rum sitzen! ich soll zu dem gespäch eine bewerbungsmappe mit bewerbungsnachweißen mitbringen.........was ist denn damit gemeint?
ich muss ehrlich sagen bis jetz hab ich mich noch nich beworben weil ich grad umziehe-auch seit dem 1.6.
ich hab aber schon ein paar adressen rausgesucht wo ich mich für nächstes jahr um eine ausbildung bewerben möchte. obwohl ich gern dieses jahr schon anfangen würde aber das wäre wahrscheinlich irgendwie blöd wenn im oktober das baby kommt oder?

muss ich mit irgendwelchen "strafen" rechnen weil ich mich bis jetz noch nich beworben hab? heut is ja auch erst der 6.6.

helft mir mal #schmoll

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Ja, u.U. musst du mit eine sog. "Sperrzeit" rechnen, weil du deine Eigenbemühungen vernachlässigt hast.

Das kannst du alles hier http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf
nachlesen (besonders S. 16 und S.40)

LG,
Galli

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Hallo,

wenn du noch keine Bewerbung geschrieben hast, ist das glaub noch nicht so schlimm, du bist ja erst seit wenigen Tagen arbeitssuchend. Aber vielleicht wäre es dann gut wenn du Adressen mit nimmst bei denen du dich jetzt dann bewerben wirst.
Bringe am besten deine vollständigen Bewerbungsunterlagen mit. Also Mappe, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben und am besten noch ein Lichtbild ( dann sieht dein Fallmanager dass du schon dran bist, deine Bewerbungen vorzubereiten )
Gebe dir aber auch Mühe, damit du nicht noch gleich in einen Kurs (Bewerbungstraining) "gesteckt" wirst ;-)

Wünsch dir viel Glück,
vorallem bei der Arbeitssuche :-)

Lg

Sab

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Ich glaube, es spielt nicht so eine große Rolle, seit wann sie arbeitslos ist, sondern seit wann sie weiß, dass sie ab dann und dann arbeitslos sein wird. In der Regel meldet man sich ja ein paar Tage/Wochen/Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Amt.
Wir wissen jetzt natürlich nicht, wie das bei ihr war...
Mit Sicherheit kommt das alles auch auf den/die SB an.

Aber grundsätzlich ist es möglich, dass man ihr "einen Strick draus dreht", wenn sie nichts vorweisen kann. Leider...

LG,
Galli

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Ja da hast du auch wieder recht!

Lg #blume

Sab

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Nein, du musst nicht mit einer Strafe rechnen. Du bist ja auch gerade erst arbeitssuchend gemeldet. Das ist ganz normal das die das rein schreiben. Die möchten nur wissen wo du dich schon beworben hast usw.
Du wirst bei dem Gespräch erst mal aufgeklärt und es wird nur über deine Situation gesprochen. Es wird dir dann auch ggf. gesagt, dass du dich bewerben musst bzw. wieviele Bewerbungen du rausschicken musst und nur, wenn du dich dann daran nicht hälst musst du mit einer Strafe rechnen. Aber jetzt noch überhaupt nicht.

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Muss man denn ernsthaft einem Arbeitslosen erst in einem Gespräch mitteilen, dass er sich bewerben sollte (und wie oft) ?? #kratz
Das hat mir aber damals keiner gesagt... ;-)

Gruß,
Galli

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Doch dazu sind die verpflichtet. Und auch wieviele Bewerbungen man pro Jahr mind. schreiben muss. Denn nur dann können sie Leistungen kürzen, wenn das nicht gemacht wird. Außerdem muss man noch Leistungen beziehen bevor sie dir überhaupt Vorschriften machen können. Leistungen bezieht sie dann wohl erst ab 1.6., da sie ab da arbeitssuchend gemeldet ist. Und in der Regel findet kurz danach wie bei ihr das 1. Gespräch zur beruflichen Situation statt, wo man aufgeklärt wird, wie oft sie sich mindestens zu bewerben hat.

Sagen wir mal man weiß, dass man sich bewerben muss. Jetzt bewirbt sich jemand und schreibt 52 Bewerbungen. Also pro Woche im Jahr 1 Bewerbung. Beim Arbeitsamt wollen die aber, dass man mind. 2 Bewerbungen pro Woche schreibt. Dann muss dir das vorher gesagt werden. Da das je nach Amt unterschiedlich ist. Bei einigen Arbeitsämtern reicht es auch aus, wenn du 20 Bewerbungen pro Jahr schreibst.
Bei einigen Arbeitsämtern ist es auch so, dass sie dich alle 3 Monate dahin bestellen und die Bewerbungen sehen wollen, bei anderen reicht es, wenn man einmal im Jahr seinen Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung einreicht und die dazugehörigen Bewerbungsnachweise.

Es wird halt eben überall anders gehandhabt und das ist einer der Gründe warum sie aufklären müssen. Hauptgrund ist aber, dass sie nicht davon ausgehen dürfen, dass jemand das weiß und ihn dann bestrafen, wenn er es nicht genau so macht wie sie es wollen.

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Wenn du aber auf Nummer Sicher gehen willst, rufe schon mal bei ein paar Firmen an und frage nach ob sie eine freie Stelle zu besetzen haben. Schreibe dir dann am besten auf wann du dort angerufen hast, den Namen des Ansprechpartners und das Ergebnis :-)

Dann möchte ich dir noch einen Tipp geben, wenn du den Termin hast würde ich mal nach dem Antrag "Rückerstattung für Bewerbungskosten" fragen.

Lg

Sab

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Der Tipp mit der Erstattung für die Bewerbungskosten ist gut. Den wollte ich auch gerade noch geben. Gilt allerdings nur für Bewerbungen nach der Antragsstellung auf Kosten der Rückerstattung für Bewerbungskosten, nicht für Bewerbungen davor. Und ist 12 Monate gültig und es werden maximal 260 Euro pro Jahr erstattet. Je nach Arbeitsamt bzw. ARGE, werden 5 Euro pauschal pro Bewerbung erstattet oder man muss Belege sammeln und die zahlen nur das was man ausgegeben hat.

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Eben, von selber aus sagen die einem sowas meistens auch nicht ;-)

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erst mal danke für eure antworten!
also ich weiß seit dem 20.5. dass ich zum 31.5. exmatrikuliert wurde-hab den bescheid allerdings von der berufsakademie wo ich studiert habe noch nicht.
hab mich dann bei der arge gemeldet wegen alg2 antrag weil mir gesagt wurde ich hab kein anspruch auf alg1-nun ja dann hab ich mich arbeitslos gemeldet und soll nun doch einen antrag ausfüllen auf alg1.....
ist alles leicht verwirrend für mich-hab ja keine ahnung von........
ich konnte mich ja auch erst arbeitslos melden nachdem ich die prüfung nich geschafft hab-wusste ja nich dass ich die nich besteh #schmoll
jetz die paar monate bis zur geburt kann ich eh nix großartig machen-hab ja keine abgeschlossene ausbildung oder ähnliches..........sicherlich nur als aushilfe oder sowas-eventuell kann ich ein praktikum in dem betrieb machen wo ich beim studium betrieblich ausgebildet wurde-war ein duales studium.....

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Ich kenne diese Art von Studium nicht.
Was hast du genau studiert und warum hast du dein Studium "nicht geschafft"?
In Österreich darf man bei jeder Prüfung 3 bzw. vier mal antreten und wie lange man letztendlich studiert ist doch jedermanns eigene Sache..
Karl

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also das war ein studium über die berufsakademie (www.ba-eisenach.de) da hat man ein viertel jahr im semester vorlesung mit anschließenden prüfungen und dann ein jahr betriebliche ausbildung-dieses unternehmen schließt mit der BA einen vertrag über die dauer des studium(3 jahre-6 semester).

Prüfungen darf man nur einmal wiederholen und gegebenfalls noch einen mündlich machen-hat man die nich geschafft wird man exmatrikuliert..........das is zwar ziemlich doof aber das prinzip einer BA.
ich habe logistik studiert-hat mir auch total viel spaß gemacht und ich will auf jeden fall in diesem bereich bleiben!!!!!!!!!

ich bin nur total von mir enttäuscht dass ich diese dämliche prüfung nich geschafft hab #heul

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