Wozu braucht die ArGe einen Kontoauszug?

Hallo!

Mein Mann hat glücklicherweise wieder Arbeit, also habe ich die Arge (telefonisch) darüber informiert. Da wurde mir mitgeteilt, dass ich den Vertrag und die erste Verdienstbescheinigung vorlegen soll.

Das habe ich auch gemacht. Nun bekomme ich per Post eine Mitteilung, dass ich einen Kontoauszug vorlegen soll, aus dem die Zahlung hervorgeht.

Wozu brauchen die den? Die Verdienstbescheinigung müsste kopiert vorliegen. Also habe ich dort angerufen und nachgefragt. Man kann aber leider nicht den zuständigen Sachbearbeiter anrufen, sondern landet in einem Callcenter. Die Dame dort meinte, der Kontoauszug würde benötigt, um festzustellen, ob die gezahlte Summe mit der Abrechnung übereinstimmt.

Das verstehe ich ja nun überhaupt nicht. Damit würde der Chef meines Mannes ja verdächtigt, eine falsche Abrechnung erstellt zu haben #kratz

Außerdem wollen wir ja gar nichts mehr HABEN, sondern die Leistung KÜNDIGEN. Wofür also der Nachweis erhaltenen Lohnes?

Wir mussten noch NIE Kontoauszüge zu Verdienstbescheinigungen vorlegen, weder beim Antrag zu ALGII (ergänzend wegen geringfügiger Beschäftigung), noch zum Antrag auf Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, ... was sich da halt so ansammelt.

Deshalb erschließt sich mir der Sinn der Sache nicht ganz. Außerdem habe ich keine Lust, wegen diesem Auszug extra noch mal zur ArGe zu fahren, wo ich ja erst kürzlich da war. Darauf schlug die Dame am Telefon vor, ihn zu kopieren und per Post zu schicken. Das kostet mich aber auch wieder, und ich müsste zum kopieren in den nächsten Ort.

Versteht mich nicht falsch, ich bin sonst nicht so kleinlich. Aber ich würde gerne erst mal wissen, ob es wirklich nötig ist, dass die ArGe private Unterlagen von uns erhält weil ich, wie bereits erwähnt, keinerlei Sinn darin sehe.

LG
Petra

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Falls dein Mann jeden Monat das gleiche Gehalt bekommt, dann gebt seinem Chef einfach das Zusatzblatt zum Ausfüllen und er soll "Ja" ankreuzen, dass das Gehalt monatlich gleich hoch ist.
Das gebt ihr ab und müsst erst wieder was einreichen, wenn sich was ändert.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-Antrag-Zusatzblatt22-Einkommensbescheinigung.pdf

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#danke für Deine Antwort.

Wir wollen ja nichts beantragen, sondern KEINE Leistung mehr erhalten.

Mein Mann hat Arbeit, verdient genug und wir haben keinen Anspruch mehr auf ALG II.

Dazu habe ich die Verdienstbescheinigung abgeben. Ich kann den Grund, die Zahlungsumme zu vergleichen, nicht nachvollziehen. Deshalb ist es mir unverständlich, warum ich einen Kontoauszug vorlegen soll.

LG
Petra

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Ach so. Ihr musstet also quasi zum letzten Mal darlegen was dein Mann an Einkommen hat. Ok. Dann kann ich es auch nicht unbedingt nachvollziehen. Es sei denn die wollen schauen wann das Geld auf dem Konto genau eingegangen ist wegen einer evtl. Rückzahlung vom ALG II für den Monat.

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Eh Du noch 5 x dort anrufst, mach ne Kopie vom Auszug und schick es hin.

Ihr habt Leistungen bezogen und jetzt soll natürlich geprüft werden, bis wann Euch Leistungen zustanden.

Ist doch alles korrekt. Und die 55 cent für nen Brief haste doch auch. Oder scann es ein und schicks per Mail.

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Ich besitze weder einen Scanner noch einen Kopierer. Um zu Kopieren muß ich in den nächsten Ort fahren.
Außerdem ärgern mich die 55 Cent + Kopierkosten, weil ich ja erst letztens bei der Arge war. Man hätte mir ja auch gleich sagen können, dass ich einen Kontoauszug vorlegen muß, dann hätte ich ihn gleich mitgebracht!

Außerdem schicke ich wegen mehrerer negativer Erfahrungen nichts mehr an die Arge , sondern gebe es nur noch persönlich dort ab.

Bevor ich jetzt also wieder mal dahin fahre, würde ich gerne wissen, WIESO. Wenn es tatsächlich nur um das genaue Datum geht, kein Thema. Aber wenn es nur darum geht, den Überweisungsbetrag zu vergleichen, das lehne ich ab! Und genau dieses wurde mir am Telefon erklärt!

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Hallo Petra,

ich arbeite in Bayern bei einer ARGE und es hat mit dem Datum der Zahlung zu tun- also sprich wann dein Mann das Geld bekommen hat! Es geht dann um eventuelle Rückforderungen.

LG Steffi

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Hallo Steffi!

#danke für Deine Antwort.

Die nette Sachbearbeiterin hat inzwischen zurück gerufen. Es geht tatsächlich nur um das Datum. Ich habe ihr erzählt, was man mir im Kundencenter gesagt hat. Sie meinte dann, wer so "unqualifizierte Aussagen" machen würde.

Ich fahre nächste Woche dann zur ARGE und die Sache ist erledigt. Es ging mir nur darum, dass ich es nicht einsehe, einen Auszug zum Abgleich des Überweisungsbetrages (wie es mir gesagt wurde) vorzulegen. Das wäre völliger Quatsch, das ginge sie ja gar nichts an und hätte mit der Sache auch gar nichts zu tun, so die Sachbearbeiterin.

LG
Petra