Wer übernimmt Krankenhauskosten bei fehlender KV? junimond???

Hallo,

es geht um einen recht komplizierten Fall einer Frau, die ich betreue: Sie hat keine KV, freiwillige KV ist nicht möglich, da sie vor ein paar Jahren aus dem Ausland zugezogen ist, nur kurz verheiratet war und die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind. Eine private KV würde sie wahrscheinlich nicht aufnehmen, da sie psychisch krank und jetzt auch noch an Krebs erkrankt ist, bzw. nur zu horrenden Beiträgen.

Normalerweise reicht ihre Rente mit 850,00 EUR für ihren Bedarf aus - nur jetzt mußte sie ins KKH und es stellt sich die Frage, wer die Kosten übernimmt. Die ARGE hatte zuerst Zuständigkeit signalisiert, hat die Leistung jetzt aber abgelehnt, da ihr Einkommen ihren Regelbedarf übersteige. Das mit dem Regelbedarf ist ja schon klar, aber was ist eben, wenn sie ins KKH muß und höhere Kosten anfallen? Wer übernimmt das? Leider konnte man mir dort auch nicht sagen, wer für solche Fälle einspringt. Sozialamt?#kratz

Bin jetzt am Rätseln, was zu tun ist, da sie auch in Zukunft 1 x im Monat für ein paar Tage ins KKH muß - aber die nehmen sie natürlich nicht mehr, wenn nichts gezahlt wird.

Kennt sich da jemand aus?

VG
Susi

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Hallo,
meine Schwiegereltern sind auch nicht krankenvrsichert.
Sie müssen alles selbst bezahlen, selbst wenn mal jemand in Krankenhaus müßte. Auf Grund des Alters kamen sie bisher in keine Kasse mehr rein, weder Private KV noch gesetzliche.
Ab 01.04.2007 müssen die gesetzlichen Kassen alle aufnehmen die keine KV haben. Hatte für meine Schwiegereltern mal beim Ministerium für Gesundheit und Soziales angerufen, da gibts so ne Hotline für solche Fragen. Hatte eine sehr nette und kompetente Dame am Telefon.

http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_600110/DE/Serviceangebote/Buergertelefon/buergertelefon-node,param=.html__nnn=true

Hier aber auch die Telefonnr.
01805 - 9966-02



Hoffe dort indest du Hilfe.
Gruß
Manuela

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Hallo,

und was machen Deine Schwiegereltern, wenn sie es nicht bezahlen können? Hier geht es um KKH-Kosten von 15.000,00 EUR und es kommen noch mehr dazu....#kratz

Vielleicht rufe ich mal bei dieser Hotline an.

VG
Susi

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Wenn sie keinen edlen Spender findet (privat) oder keine Bank, die ihr das Geld leiht, muss sie es zahlen.

Wer sonst?

Und wenn es mit einem Mal nicht geht, dann eben in Raten.

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... Antworten nach dem Motto, "dann muß sie es eben zahlen", helfen nicht weiter und gehen am Problem vorbei.

#danke

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Hallo Susi,

"... Antworten nach dem Motto, "dann muß sie es eben zahlen", helfen nicht weiter und gehen am Problem vorbei."

Leider nicht ganz, denn diese Antwort entspricht wohl den rechtlichen Fakten. Wenn die Dame eine Reise für 10.000,00 € buchen würde, käme ja auch keine staatliche Institution für Ihre Kosten auf, da das private Schulden sind. Aber genau das, sind die Krankenhauskosten in diesem Fall auch. Sie ist, so bitter die Tatsache auch ist, in diesem Fall einfach durch das Netz des Sozialstaates durchgefallen. Da ist im Sinne Deiner Frage niemand mehr zuständig.

ARGE und Sozialamt würden angefallene Kosten auch nicht unternehmen, sondern wären nur der Eingang in die Krankenversicherung, die dann für die weiterhin entstehenden Kosten aufkommen würde.

In einigen Stääten gibt es aber Wohlfahrtsvereine, wie etwa die Malteser, die Menschen ohne Krankenversicherung kostenlos behandeln.

LG,
die Landmaus


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Hallo,

genau diese Diskussion "wenn sie sich ein Auto für 10.000,- kaufen würde, etc"... wollte ich gerne vermeiden.

Hier geht es nicht um Luxusanschaffung, sondern lebensnotwendige Krankenhausbehandlungen, die sie von einer Rente von 800,00 EUR nicht bezahlen kann. Kein KKH wird sie mehr behandeln, wenn sie nicht zahlen kann - das istdoch was anderes als sonstige private Schulden, Luxusreisen, o.ä.

Ich weiß, daß z. B. auch Ausländer, die sich hier zeitweise aufhalten und nicht krankenversichert sind, behandelt werden und das Sozialamt die Kosten dafür übernimmt. Das trifft für sie aber nicht zu, da sie ständig hier lebt. Darauf bezog sich meine Frage, denn notwendige Krankheitsbehandlung muß dann wohl für alle drin sein.

Nein, eine Behandlung bei Maltesern o.ä. scheidet aus, da sie krebskrank ist und eine spezielle Behandlung braucht.

VG
Susi

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Hallo Susi,

vor dem Gesetz sind diese Schulden zunächst einmal gleich, egal ob Luxus oder nicht es sind zunächst rein privat angefallene Kosten.

Der von Lucretiamyreflection angeführte Paragraph ist wohl tatsächlich die passende Möglichkeit setzt aber eine Beantragung vor Inanspruchnahme voraus. Für die bereits entstandenen Kosten wird/ will das Sozialamt wahrscheinlich nicht aufkommen. Versuchen kann man es aber ja trotzdem.

Wenn sie eine Witwenrente bekommt und selber noch nicht im Rentealter ist, würde eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auch zurück in die Krankenkasse führen. Ist die Frage, ob das möglich und realissierbar ist, mit der Erkrankung.

LG,
die Landmaus

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Wenn sie Rente bezieht, dann ist sie doch krankenversichert!

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Nein, sie bezieht Witwenrente, damit ist sie nicht krankenversichert.

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Das würde ich nochmals hinterfragen.

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Ich bin auch der Meinung, wenn sie hier Rente bezieht ist sie auch krankenversichert. Dann kann sie auch nicht erst seit kurzen hier sein. Wenn sie Rente aus dem Ausland bekommt ist sie in ihrem Heimatland versichert.

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Sie lebt seit 5 Jahren hier, bezieht eine deutsche Witwenrente und ist damit nicht krankenversichert.

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Hallo Susi,
bisher hatten meine Schwiegereltern den Fall noch nicht, das einer von den beiden im KH war.
Meine Schwiegermutter hatte im Sommer 2005 einen leichten Herzinfarkt, Sie hätte normal ins KH gemußt, Ihr Hausarzt hat Sie dann für" kleines Geld" behandelt, paarmal EKG, Ultraschall, Kontrolluntersuchungen. Waren ca. 1000 € bisher,
ohne die teueren Herzmedikamente.
Ruf bitte diese Hotline an und erkundige dich bitte.

An alle anderen:
Mein Mann und ich beschäftigen uns jetzt seit ca. 4 Jahren mit dem Thema KV für meine schwiegereltern. Mein Schwiegervater bezieht auch Rente und hat sein Leben lang gearbeitet. Ob Ihr es glaubt oder nicht, wer eine Rente bezieht ist nicht automatisch in einer KV. Meine Schwiegereltern sind sogar durch einen Fehler der KK rausgeflogen. Sie waren sogar bei einem Anwalt für Sozialrecht, es war nichts zu machen. Die KK hatte den längeren Hebel.
Googelt mal, ich hätte es vor ein paar Jahren auch nicht geglaubt, aber es gibt in Deutschland ca. 300.000 Menschen die nicht KV sind. Egal ob selbst verschuldet oder nicht.
Jetzt hoffen wir das Sie mit dem neuen Gesetzt zum 01.04. wieder in der KK aufgenommen werden. Beitrag lt. der Dame von der Hotline beim BM für Gesundheit zwischen 200 - 500 € pro Person.
Also man soll sich mal nicht täuschen und meinen bei uns hier in Deutschland geht alles von selber und die Ämter kommen für alles auf wenn man immer gearbeitet und seine Steuern, Sozialversicherung usw bezahlt hat. Dem ist nicht so.

Liebe Grüße
Manuela

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Ich denke schon, dass hier Hilfe nach dem SGB XII greift, zuständig ist wie früher das örtliche Sozialamt.
Stichwort "Krankenhilfe": http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__48.html

Gruß und alles Gute für die Frau!
Ch. (ehemals junimond, hab' den Nick gewechselt)

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Hallo,

gilt der Anspruch nach SGB XII auch, wenn grundsätzlich noch die ARGE zuständig ist#kratz? Es ist wohl ein Grenzfall, weil sie krank ist, allerdings die Erwerbsunfähigkeit noch nicht "amtlich" ist. Die ARGE hat sich für zuständig erklärt, aber ALG 2 eben wegen fehlender Bedürftigkeit dann abgelehnt.

Auf jeden Fall schon mal #danke
Susi

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Sobald sie nach der Gesetzesänderung in eine KV kann, solltet Ihr noch mal abchecken, ob dann ein Zuschuss zur Krankenversicherung über die ARGE drin ist. Wenn sie nämlich allein durch das selbst versichern bedürftig im Sinne des SGB II würde (zu ihrem Bedarf wären dann noch die KV-Beiträge dazuzurechnen), dann kann ein mtl. Zuschuss gezahlt werden.

Gruß
Ch.

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Ja, darauf hoffe ich auch - muß jetzt aber sehen, was bis zum 01.04. passiert.

Wenn sie wieder ins KKH muß und die sie nicht mehr aufnehmen, habe ich ein Problem...#schock

VG
Susi