Urlaubstage und Vorstellungsgespräche

Mein Mann arbeitet über eine Zeitarbeitsfirma, hat da nur 20 Tage Urlaub im Jahr. Da er immer nur 6-Monatsverträge bekommt, kann er also immer nur 10 Tage Urlaub "verplanen". Nun ist es so, dass die Firma, bei der er eingesetzt ist, wissen will, wie man sich den Urlaub im nächsten halben Jahr vorstellt. D.h. er muss sich jetzt schon festlegen.
Das Problem dabei ist: er will ja nicht ewig bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sein und bewirbt sich wie wild, hat jetzt Vorstellungsgespräche, für die er sich jedesmal Urlaub nehmen muss (er muss zum Teil dafür ziemlich weit fahren, da er sich deutschlandweit beworben hat).
Frage 1: Kann die Firma verlangen, dass er für ein halbes Jahr im voraus den Urlaub festlegt?
Frage 2: Muss er dafür jedesmal einen Urlaubstag opfern, wenn er einen Vorstellungstermin hat? Gibt es da keine anderen Möglichkeiten? (außer unbezahlt frei, das können wir uns aber beim besten Willen nicht leisten! und nacharbeiten geht auch nicht) Gibt es vielleicht ein Gesetz, das Zeitarbeitsfirmen zwingt, ihrem Mitarbeiter frei zu geben für Vorstellungsgespräche?

ich danke euch schon mal im voraus für eure Antworten.
liebe Grüße
Violinista

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ich kann mir bei besten willen nicht vorstellen, dass es ein gesetzt gibt, dass verpflichtet einen mitarbeiter für ein Vorstellungsgespräch freizustellen, denn es ist SEINE PRIVATE Angelegenheit und es ist mit unnötigen unkosten für ein unternhemen verbunden.

Ein Unternehmen kann durchahus Fristen für Einreichung des Urlaubs setzen, denn bei manchen Firmen muss so was gut geplannt sein. Ob es bei deinem Mann der Fall ist, weiss ich natührlich nicht.

Wie wäres mit Überstunden? Falls bei ihm bezahlte Überstunden erlaubt sind, dann kann er doch an anderen Tagen Überstunden machen und dann dafür einen Tag frei nehmen ... Aber es ist die Frage, ob es bei ihm geht, denn ich weiss nicht in welcher Branche er arbeitet und was für vertrag er hat

LG

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Doch so ein Gesetz gibt es, aber nur für befristete VErträge. Einfach aus dem Grund, dass eine ARbeitslosigkeit nach Ende des Vertrages abgewendet wird.
Habe es weiter unten schon gepostet.

LG

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Hallo,

wenn du einen befristeten VErtrag hast, muss dich der AG für Vorstellungsgespräche freistellen. Schau mal hier, war aus einem Gespräch mit einem Anwalt:
der Anspruch auf Bewerbungsurlaub kann sich aus Gesetz, aber auch aus Tarifverträgen oder aus der Betriebsvereinbarung ergeben. Sind insbesondere in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung keine klaren Regeln vereinbart, muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur solange freistellen, wie es für ein ordnungsgemäßes Bewerbungsgespräch erforderlich ist, also “angemessen”. In einigen Tarifverträgen ist von fünf Tagen die Rede, was aber nicht als absolute Obergrenze zu verstehen ist. Im Prinzip muss so viel Freizeit gewährt werden, dass der Arbeitnehmer die entsprechenden Termine bei der Jobsuche wahrnehmen kann. Bei Bewerbungen im Ort können dies regelmäßig nur einige Stunden sein. Ist das Bewerbungsgespräch in einem weit entfernten Ort zu führen, so wird in der Regel 1 Tag bezahlt freigestellt. Aber auch nur dann. Über eine längere Freistellung könnte man dann nachdenken, wenn das Bewerbungsgespräch im Ausland stattfindet. Der Arbeitnehmer muß demgegenüber auch immer auf die betrieblichen Belange Rücksicht nehmen, d.h. er muß seinen Bewerbungsurlaub rechtzeitig beantragen und darf nicht wahllos Bewerbungsgespräche führen. Besteht das befristete Arbeitsverhältnis nur wenige Wochen, ist überhaupt nicht freizustellen.



LG Karin

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Dankeschön! Mal blöd gefragt, was ist eine Betriebsvereinbarung? Wo kann ich / können wir das einsehen? Und ist damit der Betrieb, bei dem mein Mann eingesetzt ist gemeint oder die Zeitarbeitsfirma?

In seinem Arbeitsvertrag steht nichts zum Thema Freistellung zu Vorstellungsgesprächen drin. Tarifvertrag muss ich mal gucken, ob ich dazu was finde. Wenn ich weder im Tarifvertrag noch in einer Betriebsvereinbarung was finde, welches Gesetz tritt dann in Kraft?

Sein Arbeitsverhältnis besteht übrigens schon 7 Monate: zuerst war der Vertrag auf 6 Monate befristet, nun ist er nochmals auf 6 Monate verlängert.

lg violinista

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Also Betriebsvereinbarungen sind einfach Vereinbarungen,die mit dem Arbeitnehmer vereinbart sind.
Die gültigen Tarifverträge sind die der Zeitarbeitsfirma, denn da ist dein Mann ja angestellt.
Und falls da nix drin steht, gilt ja folgendes "Sind insbesondere in Tarifverträgen oder in der Betriebsvereinbarung keine klaren Regeln vereinbart, muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur solange freistellen, wie es für ein ordnungsgemäßes Bewerbungsgespräch erforderlich ist, also “angemessen."

Das kann unter Umständen auch einen Tag sein, wenn es weit weg ist. Da gibt es auch noch mehr im Internet dazu, kann es aber nicht finden. Meine Exkollegin war nämlich in der gleichen Situation, auch befristeter Vertrag und die hat sich da genau informiert und es mir auch erzählt, deshalb weiss ich es. Es kann halt sein, dass der AG dann eine BEscheinung der Firma sehen will, dass er dort zum Vorstellungsgespräch war. Da kannst du aber den Namen der Firma auch unkenntlich machen.

Ansonsten einfach mal die ARbeitsagentur anrufen,die wissen da auch BEscheid.

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...ich weiß nicht, ob man den Arbeitgeber zwingen kann...


aber 20 Urlaubstage im Jahr?!

Ich dachte, das Minimum wären 24 Tage... #gruebel

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24 Tage bezogen auf eine 6-Tage Woche. Bei einer 5-Tage Woche (die mittlerweile ja üblich ist) also 20 Tage Mindesturlaub.

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Ah so!!
Danke :-D