Frage zu Schwangeren Berufsverbot

Also ich bin in der 5 woche Schwanger und Arbeite als Alten pflegehelferin in einen Pflegeheim so nun zu meinen Probelm ich habe einen Befristenten Vertrag bis eine Kollegin aus der Krankheit zurück kommt und arbeite 20h in der woche meien Frauen Ärztin sagte ich sollte mir jetzt schon ein berufsverbot geben lassen wei es keinen sinn macht in der pflege einen schon platz zu haben und ich möchte es den arbeitgeber nicht sagen weil ich da sofort gehen kann zwecks probezeit bis april 07 was soll ich tun habe sowieso keinen guten stand dort

danke für hilfe

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Hallo,ich hatte auch im Altenpflegeheim als Plegehelferin gearbeitet.Hatte einen beffristeten Arbeitsvertrag für 1 Jahr.Ich hatte ab dem 3.Schwangerschaftsmonat ein generelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen,da es bei mir gesundheitliche Probleme gab.Ich hatte zu hohen Blutdruck ,mit ständigem Nasenbluten und Schwindelanfälle.Ausserdem waren die Werte von Blut und Urin ab und zu schlecht,sodaß ich nicht mehr arbeiten durfte.Ich kann dir den Rat geben,schau im Internet unter Mutterschutz nach....

Du bekommst ein Beschäftigungsverbot nur,wenn gesundheitlich dein Baby oder du gefährdet seit,der Arbeitgeber dir keine Arbeit vermitteln kann wo du nicht heben,bücken,mit ansteckenden Kranken/Alten Personen in Kontakt kommst.Normalerweise muss der Arbeitgeber dir Dinge geben wie zb.Dokumente führen,Medikamente stellen,Anruf Tätigkeiten,oder einfache Betreuung der Menschen wie zb Gruppenspiele und Veranstaltungen der Bewohner,die Bewohner in die Cafeteria bringen oder mit ihnen die Gesprächsführung zu übernehmen.Wenn das dein Arbeitgeber nicht gewährleisten kann,darfst du nicht arbeiten.Achte aber darauf das dann ein "generelles" Beschäftigungsverbot steht.Denn nur ein Beschäftigungsverbot gilt nur für die Pflege...deine Arbeitgeberin kann dich dann zb an die Rezeption des Hauses schicken,das du Bewegungs-und Beschäftigungstherapie mit den Bewohnern machen musst usw...wenn du dann nicht mehr arbeiten darfst mit dem generellen Beschäftigungsverbot,achte darauf,das die restlichen Urlaubstage bezahlt werden,ebenso die Überstunden,eventuell das Urlaubsgeld(falls es noch im Arbeitsvertrag steht).Bei Fragen,kannst du mir gerne schreiben.
lg Anja+Florian 16monate+Krümel 18.ssw

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Hallo,

also erst mal, Dein Arbeitgeber kann Dich NICHT entlassen.
Du hast während der Schwangerschaft Kündigungsschutz.Anders wäre es, wenn der Vertrag ausläuft,
da müßte der Vertrag aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert werden.Aber solange muß er Dich behalten!!!

Und das Beschäftigungsverbot gibt es doch vom Arzt, wieso sagt Deine Ärztin, Du sollst es Dir geben lassen?Das müßte Sie machen#kratz#kratz
Das gibt es auch nur, wie meine Vorrednerin sagt ,nur in gesundheitlichen Härtefällen.(Ich hatte auch Beschäftigungsverbot ab der 23.Woche wg Frühwehen...)
Also, keine Angst wegen Deinem Job....

LG Dani

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ärzte stellen nur individuelle beschäftigungsverbote aus! für bestimmte berufe bestehen aber durch gesetz/verordnungen schon komplette bzw. teil- beschäftigungsverbote! die arbeit in der krankenpflege würde darunter fallen, zumindest bestimmte tätigkeiten! solche bv werden dann nicht vom arzt ausgestellt ;-)

gruß

dani

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http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html

infos findest du hier!

gruß

dani