befristeter Arbeitsvertrag und Kinderwunsch

Hallo Ihr lieben,

also mein Mann und ich wünschen uns sehnlichst ein Kind. Das Problem ist nur, daß ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe.
( Kinderkrankenschwester ). Ich habe 1997 mit der Ausbildung angefangen und 2000 mein Examen gemacht. Habe in dem gleichen Krankenhaus auch direkt eine Stelle auf einer Säuglingsstation bekommen. Dieser Vetrag war erstmal bis 2003 befristet ( Schwangerschaftsvertretung ).Die eine Kollegin wurde dann mit dem 2. Kind schwanger. Also Verlängerung bis 2006. Dann kam das 3. Kind. Jetzt geht mein Vertrag bis Nov.08. Ein 4. Kind möchte sie nicht mehr. Ich weiß wirklich nicht was ich machen soll. Kennt sich jemand von Euch damit aus ? Oder war einer von Euch schon mal in dieser Sitution. Wäre über viele Antworten sehr dankbar.

LG Rebekka

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Um was genau geht es denn jetzt?

LG sissy

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Hallo Sissy,

sorry, wenn ich mein Problem so komisch beschrieben habe. Also: Mein Mann und ich wünschen uns ein Kind, ich habe aber nur einen Befristeten Vertrag bis Nov.2008. Möchte aber auch mit Kind noch weiter arbeiten gehen. Würde ich in dieser Zeit schwanger werden, wäre mein Vertrag doch weg, oder ?#kratz

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Ein befristeter Vertrag läuft auch dann aus dass ist richtig. Aber das würde er ja so oder so egal ob du nun schwanger wärst oder nicht.

Aber wenn du dort auch mit Kind weiterarbeiten möchtest - ich gehe mal davon aus also auch in Elternzeit bzw. nach dem Mutterschutz würde ich einfach versuchen es bei deinem AG anzusprechen - wenn er sowieso gewillt sein sollte dich weiter zu beschäftigen sieht er ein Kind deinerseits vielleicht gar nicht als großes Problem an - faktisch würde er dich ja nicht als Arbeitskraft verlieren.

LG sissy

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Vom Prinzip her hast Du eigentlich schon einen unbefristeten Vertrag, weise doch Deinen AG mal auf die Gesetze hin!

http://www.info-arbeitsrecht.de/Befristeter_Arbeitsvertrag/befristeter_arbeitsvertrag.html




Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt.

In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig. Bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Diese Regelung gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtlichen Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen.

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Danke Dir !

Guten Rutsch#fest#glas

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"...Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes..."

Aber ist denn die "Schwangerschaftsvertretung" nicht ein sachlicher Grund?
Rebekka ist doch eingestellt worden, weil die Kollegin wegen Schwangerschaft/Erziehungsurlaub ausfällt...

Ich hab nämlich ein ähnliches Problem. Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirma und mein AG gibt mir nur befristete Verträge, so lange, wie auch mein AG einen Vertrag mit seinem "Kunden" hat.

Auf der Seite, die du genannt hast, steht auch:

"Ohne die vorgenannten Einschränkungen bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen sind Befristungen mit sachlichem Grund möglich. ... Danach liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn

- der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
...
- der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
..."

Also ist es doch zulässig, dass Rebekka und auch ich immer nur befristete Verträge haben, oder?!?

Guten Rutsch und LG Carmen

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