Weiterbildungsmaßnahme bei Alg 1 und schwanger?

Hallo,

ich bin jetzt vorausschtlich in der 7. SSW. Werde am Freitag zum Arzt gehen und mir das bestätigen lassen.

Ich bin aber jetzt an einer Weiterbildungsmaßnahme angemeldet. Das geht am 02.01.2007 los. Jetzt mal meine Frage: Darf ich tortzdem zur Weiterbildung? Oder denken die: Das lohnt sich eh net, ne schwangere stellt ja eh keiner ein, da lohn sich ja die Maßnahme net?
Und was ist wenns mir nicht gut geht? Hatte schon 3 FGs. Dann wäre das ja auch Unsinn. Wenn ich jetzt z. B. krank geschrieben würde und liegen müßte.

Meine Schwägerin war damals auch gleich schwanger. Die hat das dann in der 9. SSW gemeldet und wurde dann auch gar nicht mehr vermittelt oder zu ner Maßnahme geschickt. Und hat trotzdem ihr ALG bekommen.

Ich würde ja schon gerne da hin gehen, hab aber auch Angst, daß ich wieder ne FG bekomme.

Liebe Grüße

lara

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Sag nicht, dass Du schwanger bist (sonst kriegst Du keine Fortbildung!) und geh in die Fortbildung. Solltest Du Probleme in der Schwangerschaft haben kannst Du immer noch aufhören. Im übrigen ist arbeiten per se nicht schädlich bei einer Schwangerschaft. Die Weiterbildung ist doch sicher nicht so anstrengend, oder?

Gruß

Manavgat

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Hallo,

danke erst mal für deine Antwort. Ne, ich denk auch nicht das das schädlich ist, aber wie gesagt ich hatte schon 3 Fehlgeburten, deshalb will ich eigentlich nichts riskiren. Ich wäre ja dann eine Risikoschwangere. Und kann ja sein, daß mich die FÄ krank schreiben muß. Und sollte ich evt. Blutungen bekommen, daß ich liegen muß. Könnte ja auch durchaus sein, daß ich es noch dieses Jahr verliere, dann könnte ich schon ganz normal zur Weiterbildung. Muß ich ja leider nach 3 Fgs auch mit rechnen.

Liebe Grüße

Lara

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Hallo Lara,

wieso machst du dir die Gedanken erst jetzt? Du bist bewusst schwanger geworden, da denkt man doch vorher mal nach.

Die Frage ist doch, wie lange geht die Weiterbildung? Schaffst du sie abzuschließen während der Schwangerschaft? Und macht sie Sinn, wenn du hinterher 3 Jahre zu Hause bleiben willst (oder willst du gleich arbeiten)? Die Fragen solltest du dir mal beantworten.

Ansonsten, frag deinen FA. Wenn du sofort krank geschrieben wirst, dann gönn die Weiterbildung jemandem, der sie auch nutzt und brauchen kann.

lg

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Natürlich darfst du zur Weiterbildung. Das Amt vermittelt nicht mehr, aber du hast ja schon vorher der Maßnahme zugestimmt. Die sagen jetzt nicht mehr nein und du darfst es auch nicht, um nicht den Wegfall des ALG1 zu riskieren.
Risikoschwanger sind sehr viele Frauen. Deswegen bekommt man aber noch kein Beschäftigungsverbot.
Bei einer Fortbildungsmaßnahme sitzt du doch meistens ohnehin nur, oder? Was ist es denn für eine Fortbildung? Es gelten natürlich die allgemeinen Einschränkungen für Beschäftigung in der SS, aber normale sitzende Tätigkeiten kann mann auf alle Fälle zumindest am Anfang der SS machen.

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Bei einigen Maßnahmen von der Arbeitsagentur werden die Krankentage peinlich gezählt. Ab 10% Fehlzeit muss dann jedesmal entschieden werden, ob der weitere Besuch der Maßnahme noch Erfolg bringen wird oder ob die Maßnahme abgebrochen wird.

Ich kenne es übrigens so, dass eine Schwangerschaft (auch eine fortgesrittene) für die Arbeitsagentur kein Grund für eine Nichtvermittlung ist.
Aber das liegt wohl dann eher am Sachbearbeiter.

LIebes Mäuschen, du hast gut reden. Zu Beginn meiner letzten Schwangerschaft (ungeplant) war die Welt in Ordnung. Ich hatte Arbeit, der Vater des Kindes war ebenfalls angestellt und verdiente gut, also gabs keinen Grund, auf das Kind zu vezichten. Im nächsten halben Jahr verlor der Kindsvater den Job wegen Konkurs, ich wurde arbeitslos und bekam aufgrund der Insolvenz des AG nicht mal mein volles Geld (war eine andere Firma). Da der Vater den Unterhalt für seine beiden ersten Kinder nicht mehr zahlen konnte, ließ sein Ex auch noch die letzten Reserven pfänden. Von 100 auf 0 in 6 Monaten - plane das mal!