Neuregelung Elterngeld - knapp an der 200.000 Grenze - Austausch?

Hallo zusammen,

mein Mann und ich erwarten unser 1. Kind. Wir sind u. U. von der Neuregelung betroffen, dass kein Elterngeld gezahlt wird ab einem Gesamteinkommen von 200.000€. Wir kratzen vermutlich ganz knapp an der Grenze, sodass wir nun damit rechnen, dass ein Gehalt womöglich ganz ausfallen wird.

Eine politische Diskussion dazu möchte ich übrigens gar nicht lostreten!

Nun bleiben mir einige Fragen, leider habe ich keine Leute, mit denen ich mich dazu austauschen könnte. Ist hier noch jemand betroffen und befasst sich aktuell mit dem Thema Elterngeld?

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Ganz knapp an der Grenze ist blöde. Gibt es noch Gestaltungsspielraum, Selbstständigkeit?

Definition/Zeile "zu versteuerndes Einkommen" mal anschauen, vielleicht liegt ihr ja doch drunter - bei uns hätte das den Unterschied gemacht (lt. Plänene letztes Jahr die so kurzfristig gekippt wurden wie sie kamen).

Sonst ist es Pech. Einmal kräftig ärgern über die Art und Weise der Umsetzung ärgern und dann weiter machen. Wir wären ohne gut ausgekommen, auch bei kurzfristigem Wegfall: Einkommen ungleich verteilt, keine teure Wohnung/Haus/Verpflichtungen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Unsere Steuererklärung von 2022 lag knapp unter den 200.000, sodass ich nun tippe, dass wir durch moderate Gehaltserhöhungen vermutlich drüber liegen werden.
Wir wollten uns nun beim Steuerberater beraten lassen, ob da noch was zu optimieren ist. Leider kenne ich mich da gar nicht so gut aus.

Über die Runden werden wir so auch kommen, aber ein bisschen ärgerlich ist es natürlich dennoch, wenn man so knapp drüber liegen sollte.

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Meinem Verständnis nach ist die Steuererklärung 2022 ausschlaggebend für die Festlegung ob man über oder unter den 200k zu versteuerndem Einkommen lag, wenn ihr 2023 Elterngeld beziehen würdet. Vorausgesetzt ihr verdient dann nicht mehr als 200k, wenn einer in Elternzeit ist

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Ja, welche Fragen hast du denn? So aufs blaue kann ich dir jetzt keine Antworten aus der Luft zaubern 😅
Die Steuererklärung sagt übrigens nur sehr bedingt was aus - hat nämlich nichts mit dem Einkommen fürs Elterngeld zu tun. Hier zählen nämlich Dinge wie 13. Gehalt, Weihnachtsgeld etc. nicht.

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Bei der Berechnung des EG zählt es nicht - wenn man denn welches bekommt. Um zu schauen, ob man überhaupt Anspruch hat zählt es sehr wohl. Da zählt das zu versteuernde Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten.

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Ich hab das ganze Elternzeit/-geld-Thema noch nicht ganz durchstiegen.

Soweit ich das verstanden habe würde für uns gelten:
- Ich (Mutter) bekomme in den 8 Wo nach Geburt mein Gehalt noch weitergezahlt - Beamte.
- Wenn mein Mann im ersten Monat nach Geburt Elternzeit nehmen will, würde er entweder Elterngeld i. H. v. 1800€ erhalten oder gar nichts (wenn wir über 200.000) liegen.

Unklar ist mir noch - kann ich aber noch bei der Elterngeldstelle erfragen:
- Müsste er für das Basiselterngeld von 1800€ mindestens 2 Monate nehmen? Zumindest steht online " Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen". Vier Wochen würde er auf der Arbeit hinbekommen, 8 Wochen wären schon nicht so gut machbar.
- Wenn er nur einen Monat nehmen will, bekommt er so oder so also kein Elterngeld?

Fragen zur Einkommensgrenze:
- Inwiefern/ wo kann man sich beraten lassen zwecks Optimierung, damit man ggf. noch unter der 200.000 Grenze bleibt? Ich hätte jetzt nur den Steuerberater im Sinn.
-Zählen Bonuszahlungen - also im Sinne von Leistungsprämien für Zielerreichungen - zum Gesamteinkommen? Hierzu habe ich unterschiedliche Aussagen gefunden.

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Habt ihr eure Steuererklärung für 2023 schon gemacht? Ansonsten lässt es sich sofern ihr nicht noch weitere Einkunftsarten habt, recht schnell feststellen ob ihr unter den 200.000€ zu versteuernden Einkommen liegt oder nicht. Bitte das z. v . E. nicht mit dem Bruttoeinkommen verwechseln. Falls ihr drüber liegen solltet, kannst du leider jetzt nichts mehr ändern, da ihr jetzt nachträglich für 2023 nichts mehr ändern könnt.

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Ein guter Steuerberater findet vielleicht “nachträglich” noch ein paar Ausgaben, die man absetzen kann, auf die man von selbst nicht gekommen wäre… Aber ansonsten ist es so bei uns wie du oben schreibst. Kind kommt im Juni. Ausschlaggebend ist unser zu versteuerndes Bruttoeinkommen im Kalenderjahr 2023.

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Wir haben das gleiche “Problem”.

Zur Bemessungsgrenze wird das zu versteuernde Brutto-Einkommen des letzten Jahres genommen - also 2023.
Optimieren kannst du meines Wissens nach damit nicht mehr nachträglich…

Also mal mit nem guten Steuerberater schnellst möglich die Steuererklärung 2023 machen :-)

Bei uns reicht es jetzt gerade so

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Die neue Grenze von 200.000 ist seit letzten Jahr bekannt, es gab also ausreichend Möglichkeiten sein Einkommen zu reduzieren (Stundenreduzierung, Auszahlung von Überstunden oder Boni in 2024). Es ist unwahrscheinlich dieses noch zu drücken, man hätte wohl Vorabbeiträge für die Krankenversicherung leisten können und diese bei der Steuer geltend machen können.

Letztendlich ist es auch nicht viel Geld, worüber reden wir hier 12 bzw 14 x 1800 € = 21600 / 25200

Bei einem Nettoeinkommen von vermutlich ca 13.000 € (oder höher) im Monat bei euch, denn dies muss ich für 200.000 vzE verdienen.

Wenn hier wirklich die 14 Monate, genommen worden wären, steht bei dem einem Partnermonat gar kein Einkommen zur Verfügung.

Das Elterngeld unterliegt übrigens dem Progressionsvorbehalt.

Ich empfehle übrigens in eurem Fall entweder Teilzeit (beide) oder dein Mann geht weiter arbeiten, da er deutlich mehr verdient, als du wie Beamtin (vermutlich hD).

Wir bekommen es gerade noch so, werden es bei einem 2. Kind aber nicht mehr bekommen (175.000 Grenze). Die Konstellation ist sehr ähnlich wie bei euch, nur das mein Mann Beamter ist.

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Hey,

wir waren/sind zwar nicht betroffen, haben aber auch gut verdient.
Ich möchte daher mal einwerfen, dass man ja das Elterngeld auch gar nicht nehmen muss. Die Deckung auf 1800€ hat uns schon so weh getan, dass wir versucht haben so wenig wie möglich EG zu beziehen, zumal ich bei K1 noch privat versichert war und vin den 1800€ nur 1100€ übrig geblieben sind.
Mein Mann hat bei unserem ersten Kind die ersten zwei Monate mit Überstundenabbau und Urlaub sein ganz normales Gehalt bekommen. Man weiß jay dass man Eltern wird, daher hat er einfach den Urlaub angespart vom Vorjahr das dann stemmen können.
Und dann haben wir uns eine Tagesmutter gesucht, die schon ab 6 Monate betreut, weil selbst bei Teilzeitarbeit haben wir mehr verdient als mit vollständigem EG.

Freunde von uns haben bei Kind 1 nach Mutterschutz beide 60% gearbeitet und ab 1 Jahr wieder aufgestockt. Das war für die die finanziell beste Lösung.

Ich wollte das nur mal als Denkanstoß geben, man muss das EG nicht vollumfänglich vom Staat nutzen, um glücklich und finanziell abgesichert zu sein.

VG, Shannyo

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Ich würde mich zuerst mit einem Steuerberater zusammensetzen und ausrechnen lassen ob und falls ja, wieviel ihr über der Grenze seid. Falls es nur minimal ist kann es sich eventuell lohnen einen Monat oder ein paar Tage unbezahlten Urlaub zu nehmen um das Gehalt zu kürzen. Ansonsten würde ich euch empfehlen mindestens 3 Monate, besser 4 vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln um höheres Mutterschaftsgeld zu bekommen. Das errechnet sich nämlich anhand der letzten drei Nettogehälter vor Muschu. Diesen Trick kennen wenige, bringt aber immer mehr.

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Das hat aber leider nichts mit der Problematik mit dem Elterngeld zutun

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Ja, aber wenn man schon kein Elterngeld bekommt sollte man zumindest die Tricks kennen um das Mutterschaftsgeld zu erhöhen. Und das kann einen großen Unterschied machen wenn die Frau von 5 in 3 wechselt.

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Huhu!

Wenn das Kind in 2024 geboren wird wovon ich ausgehe: dann könnt ihr nicht mehr viel machen, da das meiste schon gelaufen ist.

Denkt an das zu versteuernde Einkommen. Sind am Ende in Realität meist 220.000€ Einkommen circa oder mehr. Da habt ihr also noch genug Puffer, wenn ihr „nur“ 200k€ zusammen verdient habt, dann keine Sorge.

13. Gehalt, Weihnachtsgeld etc. gehört nicht dazu und wird abgezogen. Also noch mehr Puffer für euch.

Sollte also kein Problem sein.

Ansonsten hättet ihr Krankenkassen Beiträge für die nächsten Jahre im Voraus einzahlen können. Ging aber nur bis 31.12.2023 und kann nun nicht mehr nachgeholt werden.