Bezahlung während Beschäftigungsverbot

Guten Morgen liebe Community,

Ich wollte fragen ob ich selbst irgendwelche Anträge machen muss um während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots bezahlt zu werden, oder wird das automatisch übernommen, da es im Prinzip ja wie eine Krankschreibung ist?

Liebe Grüße

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Hallo
Nein du musst nichts beachten. Du bekommest dein komplettes Gehalt einfach weiter, natürlich ohne Zuschläge wenn es diese bei dir gab.
Füße hoch und ausruhen

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Das ist natürlich falsch.

Zuschläge werden weiterhin bezahlt und zwar der Durschnitt der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Sie werden aber auf das Bruttogehalt gerechnet und müssen im BV versteuert werden.

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Ich bekomme auch mein normalen Lohn. Ohne irgendwelche Anträge, ich konnte es auch nicht glauben!

Bearbeitet von Lehmmis
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Du bekommst dein Gehalt ganz normal weiter ohne irgendwelche Anträge oder ähnliches. Ich bin jetzt seit August im Beschäftigungsverbot und habe ganz normal Lohn bekommen, Weihnachtsgeld und natürlich die Zuschläge. Die Zuschläge errechnen sich aus den letzten 3. Monaten bevor du ins BV gegangen bist. Bei mir waren das ungefähr immer so um die 100 Euro.

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Falsch! Es wäre klasse, wenn man sich erst richtig informiert, bevor man Tipps gibt.

Die Zuschläge errechnen sich nicht aus dem Durchschnitt der 3 Monate vor BV sondern VOR Eintritt der Schwangerschaft!

Das ist wichtig.

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Das ist nicht ganz richtig. Bei mir wurde der Durchschnitt VOR dem BV gerechnet.

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Wie schon erwähnt musst du beim BV nichts beantragen und hast keinerlei Bürokratie. Du bekommst dein Gehalt nach wie vor vom AG. Dieser muss sich das Geld dann zurückholen, d.h. er hat etwas mehr Bürokratie, du dafür gar keine.

Bearbeitet von stern-23