Wenn der Partner ins Krankenhaus muss

Mein Partner musste wegen eines Notfalls für ein paar Tage ins Krankenhaus. Ich musste dann wegen dem Kind zu Hause bleiben da ich im Schichtdienst arbeite und keinen hatte der auf das Kind aufpasst. Weiss jemand ob man diese Tage bezahlt bekommt von der Krankenkasse? Jemand schon mal den fall gehabt?

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Wenn dein Partner normalerweise das Kind betreut und für mehrere Tage oder länger ins Krankenhaus muss und du deshalb nicht arbeiten kannst, erstattet dir das die Krankenkasse. Du musst dann einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. Trägst dich selbst als Haushaltshilfe ein und nimmst bei der Arbeit unbezahlten Urlaub.
So jedenfalls war es bei uns als ich für 10 Wochen ins Krankenhaus musste und mein Mann deshalb nicht arbeiten konnte.
Ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an und frag nach dem entsprechenden Formular.

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Interessehalber: muss der Arbeitgeber den unbezahlten Urlaub genehmigen? Das ist ja kein Kindkrank oder so. Bei bezahltem Urlaub, zb einer Woche vom Jahresurlaub, darf man zudem in der Zeit nur unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, damit die Erholung nicht gefährdet ist.

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Mein Mann arbeitet im öffentlichen Dienst, es gilt der TVöD. Dort ist geregelt, dass bei wichtigen Gründen unbezahlter Urlaub genehmigt werden muss. Ein wichtiger Grund wäre eben die Betreuung von Kindern. Deshalb war das bei uns überhaupt kein Problem und hat auch total kurzfristig geklappt. Quasi von einem Tag auf den anderen.
Ich weiß aber nicht wie das in anderen Branchen geregelt ist.

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Ich musste mir unbezahlten Urlaub nehmen. Ging zwar nicht um die Betreuung eines Kindes sondern eines Angehörigen.
Das andere mal habe ich mich krank scheiden lassen. Aber da wäre ich auch nicht in der Verfassung gewesen zu arbeiten - war nicht nur wegen Betreuung

Bearbeitet von Ysi4
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Wenn es wirklich so ist, dass es keine andere Möglichkeit gibt, dann müsste dich dein Arbeitgeber eigentlich freistellen. Und zwar bezahlt.
Das geht natürlich nicht ewig, aber im Akutfall hat man so wenigstens die Zeit, um sich eine Lösung zu überlegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html