Elterngeld + Steuerklassenwechsel bei 4/4

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben eine Frage zum Elterngeldbezug und einem Steuerklassenwechsel und hoffen sehr, dass uns jemand helfen kann - ausgiebige Lektüre hat uns mehr verwirrt als Klarheit verschafft.

Vielen Dank schon mal!!!

Folgende Situation liegt vor:

Er verdient ca. 4000 Eur netto (Bruttojahreseinkommen ca 84.000 Eur), sie (Beamtin) ebenfalls ca. 4000 Eur netto (Bruttojahreseinkommen ca. 65.000 Eur), Land NRW

Nun ist sie schwanger und möchte 1 Jahr Elterngeld beantragen.

Wenn beide Partner in den Klassen 4/4 bleiben, erhält sie 1800 Eur Elterngeld, wenn in 3/5 (er/sie) gewechselt würde, würde sie auch 1800 Eur erhalten. Er würde allerdings einen geringeren Steuersatz auf sein Gehalt zahlen und so während der Elternzeit mehr netto bekommen.

Welche Option (4/4 oder 3/5) wäre am günstigsten für uns, auch in Hinblick auf eine evtl. Steuernachzahlung? Mit welchen Steuerklassen stellen wir uns am besten? Wann müsste in unserem Fall der Wechsel vollzogen werden?


Vielen Dank im Voraus! ❤️


LG
Fabi

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Ist völlig irrelevant, wenn ihr mit 4/4 beide den Höchstsatz bekommt.

"Er würde allerdings einen geringeren Steuersatz auf sein Gehalt zahlen und so während der Elternzeit mehr netto bekommen."


Der Steuersatz ist genau gleich. Er würde nur mehr Netto haben, weil er beide Grundfreibeträge vereinigt.


Egal, welche Steuerklasse ihr wählt, bei der Steuererklärung (die für euch in jedem Fall Pflicht wäre), ist die Steuerlast die gleiche.

2

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, wirkt sich aber beim Progressionsvorbehalt aus, so dass es zur Ermittlung des anzusetzenden Steuersatzes herangezogen wird (nachträglich), folglich kommt es bei einer Verteilung von 3/5 wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung.

Wir sind in 4/4 geblieben und bleiben es auch weiterhin.
Die Steuerklassen sind letztlich nur ne unterjährige Verteilung.
Die 3/5 ist für einen tatsächlichen erwerbstätigen Arbeitnehmer:in in der 5 extrem nachteilig.

3

Kommt ja auch immer darauf an, was man später alles bei der Steuererklärung absetzen kann etc. Mit Elterngeld (Progressionsvorbehalt) und 3/5 und evtl nicht so vielen Sachen, die man absetzen kann, kann es mal ordentlich zu einer Nachzahlung kommen.
Vielleicht lohnt sich mal beide Szenarien durchzurechnen?
Wir sind selber bei beiden Kindern in 4/4 geblieben, das erste Mal in all den Jahren mussten wir jetzt tatsächlich mal etwas zurückzahlen, wegen dem Elterngeld, waren aber nicht mal 100 €. Wenn ich von anderen höre, die ein paar tsd Euro nachzahlen müssen, würde ich das tatsächlich mal grob nachrechnen.

4

Da es sich bei eich nicht auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt, ist es egal ob und wann ihr wechselt.
Ich würde es allerdings immer vermeiden während des Elterngeldbezuges denjenigen, der EG bekommt in der 5 zu haben, denn damit zahlt der andere ja unterjährig deutlich zu wenig Steuern und das Elterngeld für den Steuersatz ja dann such noch heran gezogen, sodass es schnell zu hohen Nachzahlungen kommen kann.