Elterngeld frage :)

Hallöchen:)

Und zwar..
habe ich 1 Jahr elternzeit genommen und beziehe das Elterngeld „Basis“ Model.
Mein Mann und ich überlegen erneut schwanger zu werden, allerdings frage ich mich wie das mit dem Elterngeld berechnet wird.
Was ich bekomme und ab-/bis wann.
Bei der Elterngeldkasse erreiche seid 2 Tagen keinen 😑
Vielleicht könntet ihr mir helfen :)
Meine elternzeit würde im Juli 24 enden :)

Danke im vorraus 😊

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Die Frage kommt hier gefühlt jeden zweiten Tag. Minimum.

Kurz zusammengefasst:

Für die Berechnung des Elterngeldes werden wieder die 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz herangezogen. Ausgeklammert werden können die ersten 14 Lebensmonate von Kind eins, vorausgesetzt, man hat in diesem Elterngeld bezogen. Die werden dann durch Monate von vor dem ersten Mutterschutz ersetzt.

Nach den 12 (bzw 14) Monaten, die ausgeklammert werden können lohnt es sich dann, möglichst viel zu arbeiten um ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen.


Grob gerechnet dürfen die Kinder ca. 17 Monate Abstand haben, damit alle Monate zwischen den Kindern ausgeklammert werden können (bei mindestens 14 Monaten Elterngeldbezug) und das Elterngeld so dem bei Kind eins entspricht (plus Geschwisterbonus, den gibt's noch obendrauf).

Du könntest also entweder Deinen Elterngeldbezug noch etwas strecken oder eben nach dem einen Jahr wieder Vollzeit arbeiten, damit Dein Elterngeld möglichst hoch wird.

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Danke :)
Was bedeutet denn das ausklammern?
Aufgrund meines Jobs, wäre ich nach meiner jetzigen Elternzeit im sofortigen BV (sofern eine erneute Schwangerschaft eintritt)
Weißt du ob es dann genauso gilt das ich für die Monate, bis zum nächsten Mutterschutz, kein Geld erhalte da ich ja nicht arbeiten gehen kann?

Tut mir leid für die Fragen, würde ich meine Elterngeldkasse erreichen würde ich nicht in diesem Forum nach fragen 🙈

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Ausklammern bedeutet, dass Du anstelle der 12/14 ersten Lebensmonate des ersten Kindes, in denen Du ja vermutlich kein nennenswertes Erwerbseinkommen hast, Monate von vor dem ersten Mutterschutz zur Berechnung des zweiten Elterngeldes heranziehen kannst.

Sofern Die sicher bist, ins BV zu kommen, kannst Du natürlich nach 12 Monaten Elternzeit nominell wieder Vollzeit arbeiten und dann eben ins BV gehen. Dann würdest Du bis zum neuen Mutterschutz eben wieder die Vollzeitvergütung erhalten und könntest das entsprechend fürs Elterngeld einbringen. Aber wenn Dein Chef doch einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz hat, oder Du eine Fehlgeburt erleidest, benötigst Du eben eine Betreuung für Kind eins, die Dir Vollzeit ermöglicht.

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Das Elterngeld wird beim zweiten Kind genauso berechnet wie beim ersten. Also wieder die 12 Kalendermonate vorher.
Wenn du Elterngeld+ genommen hättest, dann könnte man 14 Monate Elterngeld ausklammern lassen.