Finanzieller Nachteil für Arbeitgeber bei Berufsverbot??

Hallo,
kann mir hier jemand sagen, ob der Arbeitgeber einen finanziellen Schaden bekommt wenn die Arbeitnehmerin ins Berufsverbot geschickt wurde? Und wie hoch ist der Gehalt für die Arbeitnehmerin im BV? Habe gelesen, dass es wohl der durchschnittliche Lohn der letzten 3 Monate ist. Sind damit die 3 Monate vor schwanger werden gemeint oder auch schon während der Schwangerschaft?
Danke schon im voraus für Antworten =)

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Im Berufsverbot wirst Du gar kein Gehalt bekommen. Zumindest nicht für den Beruf, der Dir verboten wurde, auszuüben.

Im Beschäftigungsverbot hast Du Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt der drei Kalendermonate vor Eintritt der Schwangerschaft.

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Natürlich hat er den.
Zwar werden die Lohnkosten durch das Umlageverfahren übernommen, nur die Schwangere hatte ja den Job nicht grundlos. Es gibt den personellen Bedarf dafür.
Sie hat dort gearbeitet. Sie war eingearbeitet in ihrem Bereich. Sie kannte die genauen Abläufe. Nun fehlt sie von heute auf morgen ganz plötzlich und das für eine nicht unerheblich lange Zeit. Das können also die Kollegen nicht, wie bei einem Urlaub, mit auffangen. Die Arbeit kann auch nicht einfach „liegenbleiben“. Hier muß eine neue Arbeitskraft eingestellt werden. Das ganze Bewerbungsverfahren und die Einarbeitung kostet Zeit und Geld.

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Huhu,

mach dir keine Sorgen. Der AG hat überhaupt keine Nachteile, weder finanziell noch sonst irgendwie.

Es würde mich auch schwer wundern, nur weil jemand im BV ist, dass der ganze Betrieb zusammenstürzt.

Und wenn die Kollegen dich schon im Urlaub nicht ordnungsgemäß vertreten haben und alles haben liegen lassen, dann sagt das schon viel aus über diesen Betrieb. Dann wird es nicht so schlimm sein für die.


Dur alles Gute. 👍 genieße deine Schwangerschaft

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Dass der Arbeitgeber überhaupt keine Nachteile hat, stimmt nicht. Wie bereits erwähnt, muss er natürlich Ersatz für die Schwangere finden. Aber wenn wir ehrlich sind, ist das kein großer Unterschied zum Fall, dass die Schwangere bis zum Mutterschutz arbeitet, denn spätestens dann wird er ja eh einen Ersatz entweder für die Schwangere brauchen, oder der Arbeitgeber des anderen Elternteils, denn irgendeiner wird wohl in Elternzeit gehen und deshalb länger ausfallen.


Ein tatsächlicher Nachteil für den Arbeitgeber entsteht durch den Urlaubsanspruch, den die Schwangere im BV erwirbt. Der kostet ja auch, und der wird nicht über die Umlage ersetzt.

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Natürlich hat der AG Kosten.

Neues Bewerberverfahren, neue Einarbeitung, doppelter Urlaub.