Arbeitslos nach Elternzeit und wieder schwanger

Hallo ihr Lieben,
ich hoffe jemand kann mir helfen oder hatte die ähnliche Situation:
Ich bin aktuell (noch) in Elternzeit aber diese endet schon bald. D.h. ich muss eigentlich zurück zu meinem AG aber dieser wird mich höchstwahrscheinlich kündigen, da nur als Teilzeitkraft arbeiten kann (vorher Vollzeit).
Finde ich jetzt nicht so tragisch, da ich eh nicht zurück möchte. Aber zu meiner Frage:
Ich habe evtl. eine Tagesmutter aber erst nach 3 Monaten nach Beendigung meines Elternzeits und für die Überbrückung habe ich meine Mama. Geht das auch?
UND
Ich weiß, dass, wenn ich mich arbeitslos melde, mich mind. 15h/Woche verfügbar melden muss.
Aber kriege ich denn trotzdem die 67% meines Lohnes vor meiner Elternzeit? Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank im Voraus!

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Ja, Betreuung durch Mama geht. Allerdings musst Du damit rechnen, dass das Arbeitsamt Dich in Maßnahmen steckt, die die Betreuung tatsächlich nötig machen.
Wenn Du dem Arbeitsmarkt für weniger Stunden zur Verfügung stehst als in der Berechnungszeit, wird das ALG1 auch dementsprechend berechnet. Du bekommst also nicht 67% des Lohns der Vollzeitstelle, sondern nur 67% des entsprechenden Lohns der Teilzeitstelle.

ABER: Prinzipiell bist Du dafür verantwortlich, nach der Elternzeit die Bedingungen des Arbeitsvertrags zu erfüllen. In Deinem Fall also Vollzeit arbeiten zu gehen. Kannst Du das nicht, musst Du kündigen (Kündigungsfristen zum Ende der Elternzeit beachten!).
Es gibt auch nach der Elternzeit die Möglichkeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen, dass muss aber 3 Monate vor Wiedereintritt passieren. Wenn der AG mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, muss der AG dem entsprechen. Lehnt der AG ab, bleibt Dir der Gang vor's Gericht oder eben wieder die Eigenkündigung.
Und bei Eigenkündigung gibt es prinzipiell erstmal eine 3monatige ALG1 Sperre. Die kann zwar umgangen werden, wenn man nachweist, dass sich die Betreuungszeiten eines Kindes nicht mit der Arbeitszeit vereinbaren lassen, aber dafür musst Du eben den Versuch einer Einigung mit dem AG + die Betreuungszeiten des Kindes nachweisen.

Grüsse
BiDi