Schwanger - betrieb Schicht mich heim, was ist mit den Tagen?

Hallo,

Ich habe meine Schwangerschaft ende November im Geschäft gemeldet. Da war ich erstmal paar Tage krank gemeldet, ärztliche Bescheinigung abgegeben. Dann hieß es von meinem Chef, ich soll mich bitte noch krank melden lassen, da sie mir erstmal einen Platz suchen müssen, die Betriebsärztin muss informiert werden usw. Es hat 4 Wochen lang gedauert. Eigentlich dachte ich, ich bin die ganze Zeit krank gemeldet, jetzt hat es sich herausgestellt, dass am Anfang Dezember 4 Tage die Krankmeldung fehlt. Ich denke Fehler von der Frauenärztin. Sie kann die Tage nichtmehr nachträglich eintragen. Mein Geschäft fühlt sich da nicht verpflichtet.

Ich soll jetzt Urlaub nachträglich eintragen.

Meine Frage - muss ich tatsächlich Urlaub nehmen? Ich war ja da nämlich auf Wunsch des Betriebes zuhause, da sie für mich erstmal den Platz gesucht haben. Ich war da damals in der Nachtschicht, ich schichte auch und arbeite mit Gefährstoffen. Also die Beschäftigung wäre so nicht mehr möglich gewesen wie vor der SS. Damals hat die Betriebsärztin auch gemeint, ich soll so lange zuhause bleiben, bis sie den neuen Arbeitsplatz abnimmt. Natürlich fühlt sie sich jetzt auch nicht verantwortlich, ich soll mit dem Lohnbüro reden. Wie geschrieben, die fühlen sich auch nicht verantwortlich.

Wie sieht ihr es? Muss ich die 4 Tage Urlaub tatsächlich abgeben?

Danke für die Hilfe

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Es war von Anfang an falsch, dich krankschreiben zu lassen, wenn du nicht krank bist. Wenn der Betrieb Zeit für die Abklärung und Gefährdungsbeurteilung braucht, dann muss er dich bis dahin in ein Beschäftigungsverbot schicken, damit hat der Arzt nichts zu tun.
Und nein, selbstverständlich musst du dafür keinen Urlaub opfern.

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Ja, das hat meine Ärztin einfach gemacht, damit mein AG einfacher hat. Aber jetzt habe ich dadurch meine Schwierigkeit, rückwirkend ist niemand zuständig, keiner weiß was..

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Das ist vermutlich auch schwer, jetzt noch nachzuvollziehen. Wende Dich mal an die Aufsichtsbehörde. Im besten Fall hatte der Arbeitgeber die Schwangerschaft schon gemeldet und somit ist dokumentiert, dass der Arbeitgeber in der Pflicht gewesen wäre.

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Du hättest deine Arbeitskraft zumindest aktiv anbieten müssen für die Tage an denen du nicht krankgeschrieben warst. Dein Arbeitgeber hätte die dann wohl ausgeschlagen und dich mit Bezügen freigestellt. Ob er dir in der Zeit einfach einen Büroplatz z.B. zum Lesen von Fortbildungsmaterial zur Verfügung gestellt hätte, kannst du ja nicht widerlegen.
Rechtlich gesehen kommst du mit Urlaub nehmen gut weg. Es war ja unentschuldigtes Fehlen.