Teilzeit in Elternzeit

Hallo,

ich brauche mal euer Wissen, um genauer durchzublicken. Ich bekomme mein 3. Kind und bei den anderen beiden waren die Situationen so, dass Teilzeit in Elternzeit nicht in Frage kam (einmal gab es kein bestehendes Arbeitsverhältnis mehr und einmal bin ich nach dem Mutterschutz Vollzeit wieder arbeiten gegangen) und deshalb hab ich da leider null Ahnung von.

Der Plan ist grundsätzlich, dass ich nach einem Jahr wieder mit 30h anfange zu arbeiten (aktuell arbeite ich 32, möchte das aber tendenziell eh auf 30 reduzieren). Nun ist irgendwie überall die Rede davon, dass man besser 2 Jahre Elternzeit nehmen sollte und Teilzeit in Elternzeit arbeiten, damit man flexibler ist, mehr Rente bekommt und Kündigungsschutz behält. Nun ist meine Frage: sind dann nicht aber 3 Jahre noch sinnvoller als 2 Jahre? Oder was ändert sich da?
Elterngeld wurde ich sowieso nur Basiselterngeld, also das erste Jahr, nehmen wollen.
Kann mir da jemand näheres zu erklären?

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Drei Jahre sind durchaus sinnvoll. Die meisten nehmen nur zwei am Anfang, weil sie vielleicht nach den zwie Jahren wieder Vollzeit arbeiten möchten. Wenn dies für dich eh nicht in Frage kommt, kannst du auch gleich drei anmelden.

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Ok, danke sehr! Da mein Mann im Schichtdienst arbeitet und oft die Kinder weder zur Kita bringen, noch abholen kann, klappt es mit mehr als meiner aktuellen Stundenzahlt mit den Betreuungszeiten im Krippenalter sowieso nicht. Von daher kommt Vollzeit in dem Zeitraum tatsächlich nicht in Frage.

Bearbeitet von Brauchedurchblick
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Wenn man 2 Jahre Elternzeit anmeldet, kann man ohne Zustimmung des Arbeitgebers um ein Jahr verlängern. Daher sind 2 Jahre die flexibelste Lösung. Meldet man nur 1 Jahr an und möchte dann verlängern, geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Deshalb würde ich zunächst 2 Jahre anmelden und dann ggf verlängern, aber nicht direkt die 3 Jahre anmelden.

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Im Endeffekt geht es auch dabei um das "aufsparen" des 3. Elternzeitjahres.

Erfüllt dein AG die Versetzung für Brückenteilzeit? Dann kannst du nach 2 Jahren Elternzeit Brückenteilzeit beantragen. Verlierst also immer noch nicht die vertraglichen Stunden von vorher, kannst aber trotzdem weniger arbeiten und hast das 3. Elternzeitjahr für Eventualitäten oder eben für nach Ablauf der Brückenteilzeit.

Meine Mutter hatte z.B. nochmal elternzeit als ich in der 1. Klasse war.

Bearbeitet von Sternenstaub1990
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Ok, das Aufsparen ist was, was ich mir nochmal überlegen sollte, falls wir es uns irgendwann leisten können sollten, dass ich tatsächlich nochmal EZ ohne Teilzeit oder mit sehr wenig Stunden mache, wäre das natürlich dann schön. Andererseits hat mein Mann ja seine Jahre sowieso auch noch größtenteils übrig.