Haus verschenkt, Steuer, 10 Jahresfrist

Hallo,
Ein Bekannter von mir, hat innerhalb von einem halben Jahr seine Familie verloren.

Er hat ein Haus geerbt und möchte mir dieses verschenken, ich kümmere mich im Alter um ihn ( er ist 30 Jahre älter ) , kümmere mich um das Haus und vermiete eine Wohnung in dem Haus. Er bekommt in dem haus Lebenslanges Wohnrecht.

Er geht arbeiten, war aber lange Zeit vom Amt abhängig. Er hat einen Halbbruder, der aber laut Nachlassgericht nicht erbberechtigt ist , zumindest konnten die nichts finden.

Ich weiß, bei einer Schenkung fallen Schenkungssteuer an und es gilt eine 10 Jahres Frist. Das heißt, wenn der Halbbruder doch noch erbberchtigt ist, oder mein bekannter zu einem Pflegefall wird, was in den nächsten 10 Jahren passieren würde, könnten die an mich und an das Haus gehen?

Könnte ich mich damit in den Ruin stürzen?

Kann man die 10 Jahresfrist und die Schenkungssteuer irgendwie umgehen??

Das haus ist ca. 200.000 Euro wert.

Und könnte das Jobcenter ein Teil vom Haus verlangen, weil ein bekannter so lange Geld vom Jobcenter bezogen hat ?

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Mein Bekannter


Und könnte der Halbbruder, fals er doch noch erbberchtigt wäre, die Hälfte des Hauses verlangen? Obwohl mein Bekannter dann ein Lebenslanges Wohnrecht drin hat, dass den Wert ja stark mindert??

Wie gesagt, die Gemeinde hat geprüft, ob mein Bekannter keine Geschwister hat. Rausbekommen ist, er hat einen Halbbruder ( wusste er nicht). Das Gericht hat gemeint, er ist nicht erbberechtigt, zumindest konnten die nichts finden. Sie haben dem Halbbruder gesagt, wenn er das nachweisen möchte, muss er einen Nachweis erbringen. Und der Notar hat gesagt, man kann dann jetzt ohne Probleme das haus verkaufen/ verschenken und das Lebenslange Wohnrecht eintragen lassen.

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Na, wenn die Gemeinde einen Halbbruder ausfindig gemacht hat, dann werden da irgendwelche Unterlagen da sein, die den Verwandtschaftsgrad belegen.
Und diese Info (schriftlich) von der Gemeinde ist der Nachweis fürs Amsgericht.
Natürlich ist er dann auch erbberechtigt.

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Zum Zeitpunkt des Todes der Erbgeber hatte Dein Bekannter ja noch keine lebenslanges Wohnrecht. Und der Wert zum Zeitpunkt des Todes zählt.

Hier findest Du übrigens einen Fall, bei der die Kommune ein Grundstück veräusserte, weil sie den Erben nicht finden konnten:
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/08/brandenburg-oberlandesgericht-grundstueck-rangsdorf-eigentuemerstreit.html

Spoiler: Das ging richtig übel für die Käufer des Grundstücks aus.

Grüsse
BiDi

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Wieso will dein Bekannter dir ein Haus schenken, wenn ihr nur "Bekannte" seid?

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- Die Schenkungssteuer würde 30% bei einem Freibetrag von 20.000€ betragen, also 36.000€. Das Geld + Notarkosten, Grunderwerbssteuer, etc. hast Du?
- Lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauchrecht? Bei Nießbrauchrecht hat Dein Bekannter Anspruch auf die Erträge des Hauses.
- Was bedeutet 'das Nachlassgericht konnte nichts finden'? Konnten die den Halbbruder nicht finden oder keine Erbansprüche (Erbansprüche fände ich seltsam - ein Halbbruder muss ja mit einem Elternteil blutsverwandt sein)? Die Verjährungspflicht für den Pflichtteilsanspruch beträgt 3 Jahre nach Kenntnis des Todesfalls. Der Halbbruder könnte also noch jahrelang auftauchen und den einfordern.
- Seit 2016 darf das Jobcenter keine Rückzahlung von vergangenen Leistungen wegen späterem Erbe mehr verlangen.
- Sehr wohl kann eine Rückgängigmachung der Schenkung aber bei zukünftigen Leistungen erforderlich sein. Allerdings sinkt die Höhe, die die Sozialbehörden einfordern können, schrittweise innerhalb der 10 Jahre. Und ja, selbstverständlich hängen Du bzw. das Haus da mit drin.
- Dir ist bewusst, dass Du als Beschenkte für den gesamten Unterhalt des Hauses zuständig bist? Reparaturen, Steuern, Versicherungen, etc.? Hast Du Dich mal mit dem Zustand des Hauses näher beschäftigt? Wenn die Heizung aus dem letzten Loch pfeift, die Elektrik, die Wasserleitungen marode sind, musst Du investieren - gerade wenn Du vermietest.
- Ob Dich das Ganze u.U. ruiniert, hängt davon ab, wie Du finanziell aufgestellt bist.

>> Kann man die 10 Jahresfrist und die Schenkungssteuer irgendwie umgehen?? <<
Nein.

Grüsse
BiDi

Bearbeitet von bi_di
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Hallo der Halbbruder wurde von der Gemeinde gefunden. Es sind vom Nachlassgericht aber keine Erbansprüche gefunden worden . Wodurch der Notar meinte, dass mein bekannter nun ohne Erbschein verkaufen könnte.

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Also gibt es ein notarielles Testament?

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Ich möchte dir einen anderen Weg vorschlagen, wie du das Haus vielleicht sicherer bekommen kannst. So hat es damals eine Arbeitskollegin gemacht.
Ihre Oma wollte ihr auch das Haus schenken, allerdings gab's auch einige Verwandte die genauso scharf darauf waren. Sie hat also einen Gutachter kommen lassen der das Haus schätzt. Der hat das Haus auf Herz und Nieren geprüft und den Wert ermittelt. Dabei muss aber nicht der Marktwert enthalten sein (ggf Lage und allgemeine Preise auf dem Immobilienmarkt) sondern wirklich nur das Haus und den Zustand. Der Gutachter kam auf eine Summe von 80.000€ und hat dies bescheinigt. Meine Kollegin hat ihrer Oma dann ganz offiziell das Haus für diese Summe abgekauft. Somit ist jeder andere Erbe raus und das ist nicht anfechtbar.

Wäre das bei dir auch machbar? Was dein Bekannter dann mit dem Geld macht ist ja letztlich egal. Das könnte er dir ja aber auch für den Ausbau überlassen, wenn er schon die Spendierhosen anhat.
Damit umgehst du übrigens auch die Schenkungssteuer, brauchst aber natürlich trotzdem das entsprechende Eigenkapital für die Bank.
Vielleicht ist das ja eine Überlegung wert.

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die anderen Verwandten bzw. potentiellen Miterben hätten aber den gutachtlichen Preis nicht akzeptieren müssen. Sie hätten genauso drauf beharren können, dass es z.B. zum Marktwert verkauft wird. Eine gutachtliche Einschätzung ist ja nichts Bindendes.

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die anderen Verwandten bzw. potentiellen Miterben hätten aber den gutachtlichen Preis nicht akzeptieren müssen. Sie hätten genauso drauf beharren können, dass es z.B. zum Marktwert verkauft wird. Eine gutachtliche Einschätzung ist ja nichts Bindendes.
aber muss ich selbst korrigieren. Hier ist ja der Erbfall noch nicht eingetreten, so dass die Verwandten das nicht bestimmen können, sondern allein die Oma...Im eingetreten Erbfall dürfte es wohl eher selten sein, dass die Miterben erlauben, dass das Haus zum (Sachwerts)gutachtenspreis übernommen wird.

Bearbeitet von rma
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