Wie einwandfrei und so schnell wie möglich kündigen? (Job)

Hallo

erstmal guten Morgen #tasse und #torte

ich möchte und muss meinen Job so schnell wie möglich kündigen, am liebsten zu gestern ;-)

Hat jemand Tipps wie ich das rechtlich einwandfrei formuliere damit mein "Noch"-Chef mir da kein "Strick" draus drehen kann? Der ist in solchen Sachen nämlich einfach zu gut. Und extra nur deswegen zu einem Anwalt wird für mich auch zu teuer da das dann ja auch wieder 150 EUR Selbstbeteiligung sind.

Kündigungsfristen oder ähnliches an was ich mich halten müsste stehen zumindest keine im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsbestimmungen.

Wenn jemand eine Idee oder nen Link hat wo ich die korrekte Vorgehensweise/Formulierung finde wäre ich äußerst dankbar.
#danke #herzlich #danke #blume

VLG
mudda

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Hallo,

150 für den Anwalt sind dir zu viel, aber wovon willst du dann ohne Job leben?

lg

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Man stelle sich einmal vor: Es gibt doch TATSÄCHLICH Menschen, die bekommen, während sie beschäftigt sind, ein gutes Jobangebot und sollen an der neuen Stelle schnellstmöglich einsteigen...

Dann muss/möchte man eben auch schnellstmöglich den alten Job kündigen. Hab ich auch gemacht, am 04.09. Vorstellungsgespräch, am 04.09. Zusage, am 04.09. Anfrage an Noch-Arbeitgeber mit der Bitte nach Möglichkeit Aufhebungsvertrag zum 30.09 zu vereinbaren.
Jobbeginn neu 01.10. Geht alles.

Warum unterstellst Du eigentlich immer sofort allen möglichen Leuten, sie wollten sich von nun an bis in alle Ewigkeit ohne Job durch"schnorren"?! #kratz

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hallo

eben WEIL ich dann (zwar nur für kurze Zeit aber doch ) ohne Job bin , möcte ich meine "Kröten" gernzusammenhalten und nicht 150 Euro ausgeben wenn ich im Netz und dank lieber Urbianer eine andere Methode finden kann......#aha

Nicht alle Menschen sind Sozial-Schmarotzer...... #sonne

Gruß, mudda

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Hallo,

wenn arbeits- oder tarifvertraglich nichts geregelt ist, richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 622 BGB) und ist abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Frühestens kündigen kannst Du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Bei längerer Beschäftigung verlängern sich die Fristen.

In die Kündigung selbst mußt Du nichts reinschreiben außer "Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum ......".

VG
Susi

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Hallo, danke für Deine Antwort

wie ist das wenn ich reinschreibe "fristlos" kündigen......kann das nach hinten losgehen???

Man, mein "Noch"- Chef ist da immer so ein Schweinehund (hab es ja schon oft bei anderen Kollegen gesehen die gekündigt haben wie er da getobt hat)

Aber auf jeden Fall #danke für den Tipp. so hab ich schon mal nen Ansatz und weiß auch das ich nichts weiter dazuschreiben muss WARUM ich kündige......GUT!!!!

VLG
mudda

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Hallo,

fristlos kündigen kannst Du nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Grund muß so nachhaltig sein, daß Dir die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses und Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Anforderungen sind sehr hoch, daß Dein AG ein "Schweinehund" ist, reicht nicht aus.

Im übrigen kannst Du nur innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt eines Kündigungsgrundes (also eines Vorfalls, der Dich zur Kündigung berechtigt) die fristlose Kündigung erklären.

Erfolgt die fristlose Kündigung unrechtmäßig, mußt Du damit rechnen, daß Dein AG Schadensersatzsansprüche stellt.

VG
Susi

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Hallo!

Wenn ich richtig inormiert bin und § 622 BGB richtig verstanden habe, beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer grundsätzlich 4 Wochen zum Monatsende o. zum 15. eines Monats, unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Hiervon ist nämlich nur Der Arbeitgeber btr. der Kündigungsfrist betroffen.

Sollte ich etwas falsch verstanden haben, lasse ich ich selbstverständlich gerne belehren ;-)

Gruß,
S.