Partnermonate wann und wie beantragen? Wann Elterngeld beantragen?

Hallo zusammen,

die Frage wurde bestimmt schon mal gestellt, nur leider habe ich trotz Suche nicht die Antwort auf meine Frage erhalten. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ob ich wirklich alles richtig verstanden habe.

Bei uns ist unser erster Sohn auf dem Weg.
Der Geburtstermin ist Ende September/Anfang Oktober.

Die beiden Partnermonate kann mein Mann ja frei wählen und splitten zwischen dem ersten und dem 14. Lebensmonat des Kindes?
Aktuell hätten wir uns März und Juni vorgestellt.

Mal angenommen unser Sohn kommt am 02.10.2023 auf die Welt.
Dann könnte mein Mann also vom 02.03.2024 - 01.04.2024 und vom 02.06.2024 bis 01.07.2024 Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?
Ist das korrekt?

Die Elternzeit müsste er beim Arbeitgeber jeweils 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragen.
Für den März 2024 also ca. im Januar 2024 und für den Juni 2024 im April 2024?
Oder müssen die beiden gesplitteten Monate zusammen vor dem ersten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragt werden?

Das Elterngeld jedoch muss er zusammen mit mir nach der Geburt beantragen?
Hier muss mein Mann also bereits die beiden genauen Zeiträume angeben, in dem er die beiden Partnermonate mit Elterngeldbezug haben möchte?
Also noch vor er überhaupt mit seinem Arbeitgeber über die Elternzeit gesprochen hat?
Können die Zeiten im Notfall dann nochmal abgeändert werden?

Sind hier noch etwas ratlos und wollen auf jeden Fall nichts falsch machen.
Im Internet habe ich so ein Beispiel noch nirgends gefunden.

Danke und Grüße
Tanja

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Hi, man kann auf dem Elterngeldantrag angeben, dass der Partnerantrag nachgereicht wird.

Ansonsten mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.

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Hallo,

genau, die Partnermonate könnt ihr splitten und die Zeiträume sind auch so möglich wie du sie angegeben hast.
Bei der ersten Elternzeitanmeldung bindet ihr euch jedoch für die nächsten zwei Jahre. Das heißt, ihr müsst angeben, in welchem Zeitraum ihr in den nächsten zwei Jahren in Elternzeit sein werdet. Das kann später auch noch geändert werden, dann aber nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Der Elterngeldantrag deines Mannes kann theoretisch auch später nachgereicht werden. Wir haben zusammen direkt nach der Geburt beantragt, deshalb kenne ich da die genauen Fristen leider nicht. Noch nicht ausgezahlte Elterngeldmonate können auch nachträglich noch geändert werden.
LG!

Bearbeitet von Nini283
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Unser ET ist der 02.10. ♥️.

Darf ich fragen, wie ihr euch für die beiden Monate entschieden habt?

Mein Freund wird den ersten Monat zuhause bleiben und wir überlegen, wann der beste Zeitpunkt für den zweiten Monat ist.

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Hallo 🙋🏼‍♀️ mein ET ist zwar „schon“ der 19.09 aber wir haben uns für den 9. Lebensmonat als zweiten Monat meines Mannes entschieden, weil es dann im Mai und Juni schon wärmer ist und der Kleine schon aktiver ist.
Also unser Kriterium war: gutes Wetter für evtl Urlaub und aktiveres Kind als im Neugeborenen Zustand.🙈

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Danke für die Rückmeldung :).

Wir wollen auch gerne verreisen. Bei uns startet das Kita-Jahr am 01.08., deswegen wäre es sinnvoll, vorher zu verreisen. Wobei wir sonst eher mit Herbst sympathisiert haben.

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Das Elterngeld müsst ihr jetzt noch nicht für deinen Mann beantragen. Wir sind in einer ähnlichen Situation und werden jetzt erstmal nur für mich den Elterngeldantrag stellen und später dann für meinen Mann. Habe auch mit der Elterngeldstelle dazu telefoniert. Mein Mann hat mit seinem Arbeitgeber noch gar nicht wegen dem Zeitraum gesprochen, daher macht es auch keinen Sinn, das Geld jetzt schon zu beantragen.

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Hallo 🙋🏼‍♀️

Mein Mann und ich werden Mitte September zum ersten Mal Eltern.

Er nimmt den ersten und neunten Lebensmonat Elternzeit.
Also jetzt im September bis Oktober. Und dann nochmal Mai bis Juni nächsten Jahres.

Er musste jetzt im Juli sieben Wochen vor ET bei seinem Arbeitgeber Bescheid geben für beide Zeiträume. War auch kein Problem. Arbeitgeber hat die beiden Monate auch schon bestätigt per Brief. Die Arbeitgeber Bestätigung braucht man dann auch für den Elterngeld Antrag.

Den Elterngeld Antrag kann man ja sowieso erst nach der Geburt abschicken wegen der ganzen Formulare die noch beigelegt werden müssen.
Wir werden dann aber einen Abgabetermin bei der Elterngeldstelle machen - dazu wurde uns von der Hebamme geraten. Dann guckt der Sachbearbeiter vor Ort auch nochmal drüber ob alles passt.

Beim Elterngeld beantragt mein Mann nach der Geburt dann auch gleich beide Monate. Also den ersten und neunten Monat. Für den ersten Monat ist uns jetzt schon klar, dass das Geld nicht pünktlich kommt. Aber ein paar Rücklagen hat man ja immer.

Also….

Mal angenommen unser Sohn kommt am 02.10.2023 auf die Welt.
Dann könnte mein Mann also vom 02.03.2024 - 01.04.2024 und vom 02.06.2024 bis 01.07.2024 Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?
Ist das korrekt?
—> ja ist korrekt ☺️

Die Elternzeit müsste er beim Arbeitgeber jeweils 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragen.
Für den März 2024 also ca. im Januar 2024 und für den Juni 2024 im April 2024?
Oder müssen die beiden gesplitteten Monate zusammen vor dem ersten Zeitraum beim Arbeitgeber beantragt werden?
—> abhängig vom AG. Unser AG wollte beide Zeiträume von meinem Mann sofort wissen.

Das Elterngeld jedoch muss er zusammen mit mir nach der Geburt beantragen?
—> ja zumindest würde ich nicht erst mehrere Monate warten wegen der Bearbeitungsdauer.

Hier muss mein Mann also bereits die beiden genauen Zeiträume angeben, in dem er die beiden Partnermonate mit Elterngeldbezug haben möchte?
—> ja.

Also noch vor er überhaupt mit seinem Arbeitgeber über die Elternzeit gesprochen hat?
—> ja.

Können die Zeiten im Notfall dann nochmal abgeändert werden?
—> nein. Man legt sich soweit ich weiß für die ersten zwei Jahre fest.

Ich würde euch raten einen Beratungstermin bei der Elterngeldstelle zu machen für eure Fragen.☺️
Bei mir hat auch meine Hebamme viel geholfen zwecks Anträge und Fristen. Vielleicht macht deine das auch?

Alles Gute.☺️

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„—> abhängig vom AG. Unser AG wollte beide Zeiträume von meinem Mann sofort wissen. “

Nein, das ist nicht abhängig vom AG.

Lt. Gesetz müsst ihr das tun, ansonsten könnte nämlich der AG den zweiten Monat ablehnen (Stichwort Bindungszeitraum)

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Dein Mann muss direkt beide Monate beim AG angeben, ansonsten könnte dieser den 2. Monat ablehnen.

Elterngeld kann er später beantragen.