Elterngeld Vollzeitjob und Minijob / Arbeitnehmerpauschale

Hallo zusammen,

wird die Werbungskostenpauschale iHv 1230€ bei der Berechnung des Elterngeldes und im Fall Vollzeitjob und Minijob 2 mal abgezogen oder nur einmal für den Hauptjob? Im Internet lese ich lediglich, dass die Pauschale auch bei Minijobs abgezogen wird. Aber wie ist es bei der Kombination? Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht. Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

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Es wird je ein EG-Brutto aus beiden Jobs einzeln gebildet, die Lohnsteuer und Sozialversicherungsabzüge teils pauschalisiert für die unterschiedlichen Einkommensarten (unter Berücksichtigung Midi, Minijob usw) abgezogen, die Gelder zusammengelegt, gezwölftelt (monatliche Betrachtung) und erst dann erfolgt nur ein Abzug der monatlichen Arbeitnehmer-Pauschale.
Damit sind die Einkommen aus dem Minijob mit betroffen aber erst nach dem Summieren, so wie es bei der Jahres-Einkommenssteuerberechnung auch erfolgt.

siehe Ablaufplan Berechnung EG https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf Seite 114:

"2c.1.4.1 Monatsweiser Abzug eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Durch die gesetzlich vorgesehene Zwölftelung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags kommt zum Ausdruck, dass der Abzug auf monatlicher Basis erfolgen soll. Die elterngeldrechtliche Berücksichtigung
des Arbeitnehmer-Pauschbetrags erfolgt unabhängig davon, ob die berechtigte Person im gesamten
Monat Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit hat oder nur in einem Teil des Monats
und ob sie tatsächlich Steuern zahlt oder nicht. Durch den Abzug kann ein positives monatliches
Einkommen bis auf maximal null Euro gemindert werden. Es erfolgt auch bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen für jeden Monat, für den im Bemessungszeitraum oder im Bezugszeitraum das
Einkommen zu berechnen ist, nur ein Abzug. " <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<----

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Vielen Dank, genau das wollte ich wissen. Werbekostenpauschale wird bei Minijob auch abgezogen, bei der Kombination jedoch nur einmal für alle Steuerarten. Das freut mich sehr, dann wird der Höchstbetrag ausgezahlt.

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Die Werbungskostenpauschale wird erst dann abgezogen, wenn du deine Steuererklärung machst. Das macht nicht der Arbeitgeber, sondern das Finanzamt. Dementsprechend ist es völlig egal, wie viele Jobs du hast. Jeder bekommt diese Pauschale nur einmal auf alle seine Einkünfte.

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Es geht nicht ums Finanzamt und Einkommensteuererklärung, sondern um Elterngeld. Nach ESTG gibt es keine Werbekostenpauschale bei Minijob. Bei der Elterngeldberechnung hingegen gibt es den Abzug. Bitte beide Themen nicht vermischen. Danke.

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Habe ich hinterher auch gesehen, sorry.