Theoretische Frage Halbwaisenrente Beamte

Hallo,
aufgrund eines Todesfalls in der Bekanntschaft kam ich ins Überlegen wie das so wäre....
Eltern eines kleinen Kindes sind geschieden und betreuen das Kind je 50%, das Elternteil, was verstirbt, war Landesbeamter auf Lebenszeit. Das Kind würde nach dem Tod natürlich zu 100% beim verbleibenden Elternteil leben und hätte dann Anspruch auf Halbwaisenrente nach Beamtenversorgungsgesetz.
Hätte der verstorbene Elternteil (natürlich vor dem Tod) die Möglichkeit in einem Testament festzulegen, dass das verbleibende Elternteil nicht über die Halbwaisenrente verfügen darf, sondern die z.B. auf ein Sparbuch gepackt und von den Großeltern verwaltet wird?
In meinem Verständnis ist die Waisen-bzw. Halbwaisenrente ja dazu gedacht, dass der Lebensunterhalt des Kindes den sonst der verstorbene Elternteil hätte aufbringen können, abgedeckt wird bis das Kind Völljährig bzw. mit einer Ausbildung/Studium fertig ist.
Wenn der verbleibende Elternteil jetzt aber allein den gesamten Lebensunterhalt des Kindes aufbringen muss und keinen Zugang zur Halbwaisenrente erhält, erfüllt diese doch nicht ihren Zweck?! Das Kind könnte ja dann krass gesagt z.B. in völlig ärmlichen Verhältnissen Leben und erst irgendwann zum Studium das angesparte Geld bekommen o.ä., obwohl es eigentlich die ganzen Jahre vorher möglich gewesen wäre ein angenehmeres Leben (z.B. teurerer Sportverein möglich oder Instrument spielen möglich usw.) zu führen, wenn das verbleibende Elternteil entsprechend der wirklich anfallenden Kosten hätte über die Halbwaisenrente verfügen können.
Ware ein entsprechender Eintrag im Testament also zulässig oder nicht?

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Bin auch nicht vom Fach, aber eine Internetrecherche ergibt: Nein, das kann im Testament nicht wirksam verfügt werden. Man kann nur sein Erbe aufteilen, und die Waisenrente ist kein Erbe, sondern eine Leistung der Rentenversicherung.
Diese Leistung steht, solange das Kind minderjährig ist, dem verbleibenden sorgeberechtigten Elternteil zu.

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Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung und kann nur mal theoretisch überlegen. Der Anspruch des Kindes auf Hinterbliebenenrente ist Teil des Vermögens des Kindes und der Anspruch entsteht erst nach dem Erbfall. Die Hinterbliebenrente ist also keineswegs Teil der Erbmasse. Die Vermögensverwaltung ist Teil der elterlichen Sorge. Die elterliche Sorge üben, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Eltern gemeinsam aus. Ist ein Elternteil gestorben, übt das überlebende Elternteil in der Regel die elterliche Sorge alleine aus. Deine Fragestellung zielt also darauf ab, ob ein Elternteil durch letztwillige Verfügung Einfluss darauf nehmen kann, wie das andere Elternteil nach seinem Ableben die elterliche Sorge ausüben soll, richtig?

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Ja, also konkret geht es darum, ob Elternteil A, obwohl Elternteil B sich ganz normal um das Kind kümmert, also keine Vernachlässigung/Kindeswohlgefährdung o.ä. zu fürchten ist, wirksam in einem Testament sowas reinschreiben lassen könnte wie "falls ich sterbe, bevor mein Kind XYZ volljährig ist (mit Ausbildung o.ä. könnte da ja auch reingepackt sein), darf die daraus resultierende Halbwaisenrente meines Kindes nicht an Elternteil B ausgezahlt werden." Oder alternativ "...soll die Halbwaisenrente von Person X verwalter werden".

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Ich hätte eine Idee, wie derjenige es versuchen könnte. Aber das kann, wenn es nicht ohnehin sittenwidrig ist, vom überlebenden Elternteil ausgehebelt werden.

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"Hätte der verstorbene Elternteil (natürlich vor dem Tod) die Möglichkeit in einem Testament festzulegen, dass das verbleibende Elternteil nicht über die Halbwaisenrente verfügen darf, sondern die z.B. auf ein Sparbuch gepackt und von den Großeltern verwaltet wird?"

Nein.

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Ok, gut!

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Nein, denn die Rente ist zur Versorgung des Kindes gedacht. Oder soll der verbliebende Elternteil das alles alleine zahlen?

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Danke, so war ja auch meine Denkweise, aber manchmal sind ja Dinge anders als man vermutet