Berechnung Elterngeld bei 2. Kind

Hallo zusammen,

ich befinde mich zurzeit mit dem ersten Kind in Elternzeit. Diese geht etwa bis Ende 2024, ich beziehe Elterngeld plus.

Ich Frage mich, wie sich - sollte ich in der Elternzeit erneut schwanger werden - das Elterngeld für das zweite Kind berechnet.

Werden dann wieder die gleichen 12 Monate als Bemessungszeitraum genommen, wie vor Beginn der 1. Elternzeit?

Ist es aus finanzieller Sicht ratsam, zwischen den Schwangerschaften (zumindest in Teilzeit) arbeiten zu gehen?

Und: Ich habe gelesen, dass es klug ist, im Falle einer erneuten Schwangerschaft, das Ende der Elternzeit verfrüht dem Arbeitgeber anzumelden, damit der Mutterschutz dann erneut beginnt.
Wie sieht das mit der Elternzeit für Kind 1 aus? Wird die "nicht verbrauchte" Zeit dann erhalten und kann später genommen werden?

Ich finde das alles sehr schwierig und hoffe, mir kann jemand helfen. 😀

Bearbeitet von aguu
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Damit du das gleiche Elterngeld für Kind zwei bekommst wie bei Kind 1 müsstest du spätestens Lm 14 in Mutterschutz gehen. Denn 14 Monate Elterngeld können ausgeklammert werden. Jeden weiteren Monat den du danach Elterngeld beziehst wird als nullmonat berechnet. Also du gehst zum Beispiel in Lm 20 von K1 in den Mutterschutz für Kind 2 dann hättest du sechs Monate die mit null berechnet werden und die anderen sechs Monate von vor der Schwangerschaft von Kind 1.
wenn du in Teilzeit arbeitest wird das Teilzeit Gehalt mitberücksichtigt.

Ich hoffe es war verständlich

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Es werden wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz als Grundlage genommen, ist immer so.

In den Mutterschutz gehst du auch ohne die Elternzeit zu beenden. Da geht es rein um den AG-Zuschuss, den du dann wieder in gleicher Höhe bekommst.