Einkommensteuererklärung, wie lege ich Einspruch ein?

Hallo, ich habe heute den Bescheid vom Finanzamt bekommen und da stimmt etwas nicht. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe keine Ahnung was ich nun machen muss.

Ich habe die Einkommensteuereklärung mit Quick-Steuer gemacht und mit Elster versendet.
2 Beträge wurden bei uns gekürzt. Ich habe nun auch herausgefunden um welche es sich handelt.

1.) Mein Mann bekommt als Monteur Verpflegungsmehraufwand. Er hat von der Firma eine Bescheinigung das er an 224 Tagen, mehr als 8 Stunden unterwegs war. Er hat von der Firma zwar einen Teil gezahlt bekommen aber es sind genau 1838,00, die von der Firma nicht gezahlt worden sind. Genau dieser Betrag ist die Differenz von unserer Steuerklärung zu dem Bescheid.

2.) Unser Sohn macht eine Ausbildung zum Maurer. Da er bei uns in der Ausbildungszeit kostenlos wohnt können wir ja seine Krankenversicherungs-und Pflegeversicherungsbeiträge mit absetzen. Dieser Betrag wurde im Bescheid auch gestrichen mit der Begründung:

Diese konnte ich nicht berücksichtigen, weil der Versicherungsträger die entsprechenden Daten nicht elektronisch übermittelt hat."Die Beiträge kann ich erst berücksichtigen, wenn Sie deren Zahlungnachweisen. Sie können sich auch an den Versicherungsträger wenden, damit
die elektronische Datenübermittlung nachgeholt wird.

Ich hatte gerade bei der Firma von meinem Sohn angerufen. Die Daten von der Firma wurden übermittelt.Ich habe aber auch alle Dokumente da und könnte diese einreichen.

Aber was mache ich denn nun?

Erstmal nur Einspruch einlegen oder gleich auf den Sachverhalt eingehen und die Belege mitschicken? Oder muss ich erstmal auf den Papierbescheid warten? Den habe ich ja noch garnicht.

Danke und VG

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Muss dein Sohn nicht eine eigene Steuererklärung machen?

Die Kk und Pv wirken sich ja nur aus, wenn er damit über seine Pauschale kommt.

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Von Azubis, die zu Hause wohnen, können KV und PV unter gewissen Umständen als Sonderausgabe der Eltern abgesetzt werden. Hat mein Wiso direkt vom Finanzamt abgeholt und bei uns eingetragen.
Ist zwar schon etwas älter:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/berufsausbildung-kv-beitraege-des-kindes-als-sonderausgaben-der-eltern/

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Warum können das die Eltern? Er muss eine eigene Steuererklärung machen. Er verdient selber Geld und zahlt die kk.
Also können die Eltern es nicht absetzen.

Bearbeitet von Verstehenichtes2
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Verpflegungsmehraufwand sind 14 € am Tag. Hast du vielleicht mehr angesetzt?

Dein Sohn muss eine eigene Steuererklärung machen. Er kann dann sicherlich auch mehr geltend machen.

Bzgl. Widerspruch. Ich habe auch mal einen eingelegt. Relativ formlos habe ich diesen verfasst. Einfach widersprechen und erläutern, mit was du nicht einverstanden bist und begründen.

Bearbeitet von MayB.
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Hallo,

mein Mann hat laut Bescheinigung vom AG 223 Tage über 8 Std. gearbeitet.
223 x 14,00 Euro = 3122,00
So habe ich es auch in der Steuererklärung angeben. 1284,00 Euro hat er vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Bleiben noch 1838,00 Euro die nicht erstattet worden sind. Und genau dieser Betrag wurde vom Finanzamt im Bescheid abgezogen von den Werbekosten. Ich verstehe es auch nicht.....

Die letzten 10 Jahre hat alles geklappt.

Unser Sohn muss keine eigene Steuererklärung machen. Das würde sich aktuell nicht lohnen. Wir können seine Beiträge absetzen solange er Kindergeld bekommt und bei uns wohnt.
§ 10 Absatz 1 Nr. 3 Satz 2 EStG, R 10.4
Das Finanzamt hat ja auch nicht geschrieben das die das nicht anerkennen sondern das die Beiträge nicht übermittelt worden sind. Was ja nicht stimmen kann.

Ich werde das denn auch mal versuchen. Ich weiß nur nicht wie ich das machen soll. Über das Programm Quicksteuer, über Elster , E-Mail oder postalisch.

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Warum muss er keine machen?
Verdient er so wenig?

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Bin keine Steuerberaterin vorne weg :-)

Nur für den Fall, dass du das nicht so gemacht hast/weisst: Für den Verpflegungsmehraufwand gibt es ja gesetzlich vorgeschriebene Pauschalen. Z.B. über 8 Std. 14 €, bleibt er länger als 24 Std. von zu Hause entfernt, sind es 24 €. Der An- und Abreisetag zählt mit 14 €.
Dann musst du alle Tage entsprechend zusammen rechnen und gucken, ob vielleicht durch den AG schon mehr abgedeckt wurde, falls nicht, dann kannst du die Differenz angeben. Bei meinem Mann gibt der AG z.b. mehr, deshalb wäre die gesetzlich vorgeschriebene Höhe ggf. schon früher erreicht.

Dein Sohn muss eine eigene Erklärung machen, oder?

Wird schon klappen :-)

Bearbeitet von vorblida
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Einfach erstmal Widerspruch einlegen. Dann hast du zumindest Zeit gewonnen.
Dann die Belege des Sohnes nachreichen.
Was genau ist die Begründung für die Ablehnung der verpflegungsmehraufwände? Steht da was? Ansonsten nachfragen.

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Komischer Weise haben die da garnichts zu geschrieben. der Verpflegungsmehraufwand wurde einfach um die 1838,00 Euro gekürzt und das ist genau der Betrag den mein Mann nicht von der Firma erstattet bekommen hat.

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Gab es noch anderen verpflegungsmehraufwände, oder waren diese gekürzten 1838 alles? Wenn etwas gekürzt wurde, müsste es eigentlich in dem erläuterunstext auftauchen... Vlt. Irgendwie verklausuliert? Manchmal versteht man das Behörden deutsch ja nicht wirklich. Aber wie gesagt, Einspruch einlegen und anrufen. Die Mitarbeiter sind bei uns immer total nett.

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"Diese konnte ich nicht berücksichtigen, weil der Versicherungsträger die entsprechenden Daten nicht elektronisch übermittelt hat.""

Die Krankenkasse hat die Daten nicht übermittelt. Das ist der Versicherungsträger.

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Das dachte ich auch.
Ich habe bei der KK angerufen und der sagt das muss der AG machen. Die Firma hat das aber gemacht, sagen die jedenfalls . Die Firma ist seriös und denen glaube ich auch.
Alles komisch....

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Genau, jeder AG muss über ELSTAM (heißt das so?) Die Daten ans FA übermitteln. Dein Sohn müsste, wie jeder AN am Ende des Jahres die elektronische Lohnsteuerkarte bekommen (nachfragen beim AG) Diese dann beim FA mit einreichen.

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