Beschäftigungsverbot

Guten Morgen,
ich möchte gerne eure Erfahrungen.
Meine FÄ hat mir bei Feststellung der Schwangerschaft aufgrund meines Berufes (Tiermedizinischer Bereich) ein BV ans Herz gelegt, gleichzeitig aber gesagt sie könne dieses nur ausstellen, wenn es einen medizinischen Grund gibt und ich müsse zum Betriebsarzt, der könne eines ausstellen.
Nur ist es so, dass unser Betriebsarzt leider relativ weit weg ist.

Nun war ich letzte Woche aufgrund starken Schwindels und Übelkeit, sowie Kopfschmerzen krankgeschrieben und die Symptome sind auch noch immer nicht weg, kommen Schwallweise, von der wirklich schlimmen Müdigkeit die es mir quasi unmöglich erlaubt 8h zu arbeiten abgesehen.

Ich habe daraufhin Donnerstag meine Chefin angesprochen und ihr den Rat meiner FÄ mitgeteilt und sie gebeten mir, sowie den Schwangeren vor mir auch, ein Individuelles Beschäftigungsverbot auszustellen, damit ich nicht sofort komplett weg bin, aber meine Stunden zumindest reduzieren kann.
Dies hat sie wohl, nachdem sie mir gesagt hat dass die Frage von dieser auch schon kam, an unsere Personalabteilung weitergeleitet und nach mehrfachem nachfragen habe ich vorhin die Rückmeldung bekommen, dass sie mir dieses Verbot nicht ausstellen könnte und ich zum Arzt muss.

Hatte schon mal jemand einen solchen oder ähnlichen Fall?
Ich habe jetzt erstmal einen Termin bei meinem Hausarzt ausgemacht, der letzte Woche leider im Urlaub war und hoffe dass er mir helfen kann, falls nicht, was tu ich dann?

Bei den Schwangeren vor mir was es wie gesagt nie ein Problem dass sie die Stunden anhand eines IBV reduziert haben, es ergibt keinen Sinn für mich, dass es plötzlich nicht mehr geht.

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Hey,

Soweit wie ich es verstanden habe kann der AG nur ein generelles BV ausstellen. Dieses gilt dann für alle schwangeren im Betrieb. War zum Beispiel letztes Jahr so bei uns im Einzelhandel wegen corona. Ein individuelles BV kann nur dein gyn oder dein Hausarzt ausstellen. Individuell wegrn einer möglichen Vorgeschichte gewissen Risiken in der jetzigen SS ect.
Würde da nochmal mit deiner Frauenärztin sprechen.

Lg mit 🌟Sohn und Hoffnung 6+5🌈🫄

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das mache ich später auf jeden Fall.
Scheint ja alles etwas komplizierter zu sein, in meinem Fall 🤔

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Habt ihr vielleicht einfach ein Kommunikationsproblem mit der Personalabteilung?
Du bekommst vom AG kein BV aufgrund deiner gesundheitlichen Beschwerden, sondern nur wenn die Arbeitsbelastung nicht mit der Schwangerschaft zusammenpasst. Also schwer heben, Gefahr der Stöße/Sprünge gegen den Bauch etc.
Wenn also die Schwangeren vor dir alle eines bekommen haben, sollte das für dich ja ähnlich sein.

Wegen deiner jetzigen Beschwerden bekommst du nur eine AU, ob vom Hausarzt oder Gyn ist egal.

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es irritiert mich ehrlich gesagt auch ein wenig, dass es ja offensichtlich erst von der Personalabteilung angesprochen und letztendlich jetzt doch abgeschmettert wurde mit den Worten "kann nur der Arzt machen"
Hierzu wurde jetzt noch gesagt, es sei egal ob Gyn oder Hausarzt, aber der Betrieb könne es eben nicht.
Wir sind letztes Jahr von einem Start Up übernommen worden, davor die Schwangerschaften waren noch unter dem "privaten Betrieb", die letzte lief allerdings auch schon darüber.
Es ist alles in allem etwas kompliziert, da die Personalabteilung auch nicht hier im Haus ist.

Ich habe mir jetzt mal einen Termin bei meinem Hausarzt, der ebenfalls Betriebsarzt ist, geben lassen und muss heute eh zur Vorsorge bei meinem Gyn.
Eventuell können die mir helfen

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Hi, also ein individuelles BV stellt ein Arzt aus, aber nur wenn das Leib und Leben der Mutter oder dem ungeborenen in Gefahr ist. Deine Beschwerden rechtfertigen eine AU, jedoch kein medizinisches BV. Dein Arbeitgeber hingegen kann jedoch ein BV erteilen, wenn er dich nicht mutterschutzkonform einsetzen kann. Dafür ist es erstmal notwendig eine Gefährdungsbeurteilung zu machen. Wenn dabei rauskommt, dass deine Tätigkeiten nicht mit dem Mutterschutz vereinbar sind und er keinen anderen Arbeitsplatz wie z. B. im Büro für dich hat, muss er dir ein BV ausstellen. Deine gesundheitlichen Probleme gehen ihn nichts an, wahrscheinlich war hier der Fehler. Du darfst natürlich nicht sagen, dass es wegen deiner Übelkeit und Müdigkeit ist.

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In dem Fall war es ja eher die Alternative zum kompletten BV.
Damit ich dort nicht direkt komplett wegfalle und wenigstens noch auf Teilzeit unterstützen kann.. war wohl nicht klug gedacht von mir.

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Ich glaube, du würfelst da die verschiedenen Begriffe durcheinander.

Ein individuelles BV stellt nur der Arzt aus. Weil eben jede Schwangerschaft individuell ist und der Schutz bei Mutter Kind an oberster Stelle steht. Dafür braucht es allerdings eine medizinische Indikation. Also Gesundheit oder Leben von dir oder dem Kind ist in Gefahr.

Individuelles BV heißt NICHT, dass der Arbeitgeber individuell entscheiden kann, dass du nur noch 4 statt 8 Stunden beispielsweise arbeiten kannst. Der AG spricht das generelle BV aus. Nämlich dann, wenn dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist und er dich nicht anderweitig einsetzen kann.

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Nur so am Rande:
Der Betriebsarzt ist der einzige Arzt, der kein BV ausstellen darf. Er ist in beratender Funktion der GG zugeteilt, muss also ein BV empfehlen, ausstellen muss es aber der AG selber.

Dein AG kann dir übrigens auch ein Teil-BV ausstellen, z.b. wenn dein ursprünglicher Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist und er dich stattdessen nur auf einer Stelle einsetzen kann, die aber nur halbtags besetzt ist (z.b. Empfang). Dann kann er dich die restliche Zeit nicht anderweitig unterbringen und muss dich für diese Zeit ins BV schicken.
(Bitte unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeiten am Empfang sehen, das war nur ein sehr vereinfachtes Beispiel!).

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Danke für eure Rückmeldungen.
Meine FÄ hat mich erstmal krank geschrieben, daraufhin wurde meine Chefin ganz schnell und kam Freitag mit einer Gefahrenbeurteilung (die bis Dato noch nicht gemacht wurde) um die Ecke.
Diese ist nun ausgefüllt und dadurch besteht keinerlei Problem mehr mich in ein berufliches Teil-Beschäftigungsverbot zu schicken.
Alles andere wäre bei uns in der Praxis nicht zu rechtfertigen.