Beschäftigungsverbot Sozialarbeit mit Suchtkranken

Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :) ich stehe ganz am Anfang meiner ersten Schwangerschaft (5+3) :)
Momentan bin ich noch krankgeschrieben, da ich eine Steißbeinfistel habe, welche mir immer wieder starke Schmerzen bereitet und ich nicht sitzen kann. Ich war beim Arzt, der meinte dass er erst nach der Schwangerschaft operiert um das Kind nicht zu gefährden.
Deshalb habe ich mich entschieden nächste Woche in der Arbeit offen meine Schwangerschaft anzusprechen,da ich durch die Schmerzen immer wieder ausfallen kann.
Ich arbeite als Sozialarbeiterin im ambulant betreuten Wohnen für Suchtkranke, welche auch überwiegend eine psychische Erkrankung haben (Borderline, Psychosen, etc). Unsere Klienten möchten abstinent leben, werden aufgrund der Erkrankung aber auch immer wieder rückfällig. Dann sind die Klienten auch oft nicht abschätzbar in ihrem Verhalten.Wir sind ein sehr sehr kleines Team und die Arbeit belastet mich schon seit längerem psychisch. Ständig müssen wir Vertretungen und Krankheitsausfälle abfangen (im Team sind ca. 10 Wochen im Jahr mal alle da). Zudem ist die Arbeit an sich mit den Klienten oft anstrengend und setzt mir zu. Seit längerem habe ich Schlafstörungen und bin sehr unruhig. Seit Monaten fühle ich mich überlastet, ich gehe normal in die Arbeit und lag dann teilweise wochenlang immer am Wochenende komplett flach...Natürlich Frage ich mich wie es jetzt in der Schwangerschaft für mich weitergehen kann. Vielleicht arbeitet ja von euch auch jemand in dem Bereich oder hat Erfahrung mit einem beschäftigungsverbot? Die Gefährdungsbeurteilung wird unser Vorstand machen, der aber tatsächlich wenig von unserem Arbeitsalltag mitbekommt und solche Dinge eher auf die leichte Schulter nimmt. Einen Betriebsarzt etc gibt es bei uns nicht. Mir geht es nicht darum pauschal "faulenzen" zu können, sondern eine Einschätzung zu bekommen... natürlich auch im Hinblick auf meine Schmerzen beim Sitzen, was ja in meinem Job Alltag ist.
Falls ihr Rückfragen habt, fragt gerne nach. Vielen Dank euch schonmal :)

1

Ich denke, du wirst krank geschrieben werden, sobald du wieder Schmerzen hast.
AU geht vor BV. Und die Fistel ist wahrscheinlich nicht schwangerschaftsbedingt.

LG

4

Danke dir für deine Rückmeldung. Ja die Fistel hat nix mit der Schwangerschaft zu tun, macht aber einen normalen Arbeitstag so gut wie unmöglich...na Mal sehen was der Arzt und der AG sagen, von dem verspreche ich mir nicht sehr viel..

2

Jeder Betrieb hat einen Betriebsarzt.

Das BV geht aus meiner Sicht entweder vom Arzt, weil Du eben eine Erkrankung hast, die mit der Arbeit nicht kompatibel ist (sitzen) und die durch die Schwangerschaft nicht zeitnah behandelt werden kann.

Oder eben vom AG, weil Deine Tätigkeit nicht mutterschutzgerecht umgestaltet werden kann (sofern das wirklich nicht möglich ist, aber die direkte Arbeit mit Suchtkranken sehr ich da ziemlich kritisch).

Solltest Du Zweifel an der Gefährdungsbeurteilung haben, kannst Du Dich übrigens mit der zuständigen Aufsichtsbehörde auseinander setzen.

Die anderen Dinge (Belastung/Besetzung/Schlafprobleme) würde ich da erstmal außen vor lassen, das ist eher "und dann noch, und dann noch, und dann noch", wenn's eigentlich eh schon reicht.

3

Hmm okay vielen Dank,ich bin am Montag eh bei meinem Hausarzt und werde das dann alles auch in Ruhe mit ihm besprechen und meinen Arbeitgeber informieren und schauen was rauskommt...

5

Hey hey,

Wie ja schon geschrieben, muss der AG eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen, so bald er von deiner Schwangerschaft weiss. Anhand derer wird entschieden, wie du eingesetzt werden darfst.
Vielleicht kann dein AG dir eine Verwaltungstätigkeit anbieten? Z.b. als Unterstützung in der Büroarbeit? Das wäre zulässig. Oder er stellt dich frei.
Dass du weiterhin mit Suchtkranken in det 1:1 Betreuung bleibst, kann ich mir nicht vorstellen.

Wegen der Fistel ist natürlich doof. Das wird wohl, wenn es unerträglich ist von den Schmerzen, in einer Krankmeldung enden. Wenn du einen sehr flexiblen Frauenarzt oder Hausarzt hast, dann schickt er dich ins BV da du wegen der Schwangerschaft die Situation (OP) nicht ändern kannst. Die Erkrankung war schon vor der Schwangerschaft da und voraussichtlich bedroht sie, ausser dass die Fistel bestimmt sehr schmerzhaft ist, nicht das Leben von dir oder dem Kind. Da schneiden sich dann vermutlich die Geister, ob der Arzt ins BV schicken darf oder nicht.
Ab 6 Wochen Krankengeld bekommst du halt leider Gehaltseinbußen. Aufs Elterngeld wirkt es sich zum Glück nicht aus.

Wegen der psychischen Belastung und Schlafstörung etc. wirst du wohl kein BV bekommen, da du zum einen eh aus dem Schichtdienst raus kommst, zum anderen auch von der direkten Arbeit am Menschen wohl eher weg. Wahrscheinlich wäre da eher schon längst ein Jobwechsel angestanden?


Aber jetzt warte mal ab, vielleicht kommst du so oder so ins BV von AG Seite aus. Da spricht schon einiges dafür.

6

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Da wir eine ganz kleine Einrichtung sind, kann ich nicht anderweitig eingesetzt werden. Ich hab eben eher die Befürchtung dass man Chef keinerlei gefahren bzw Belastungen in meinem Job sieht, da er ja nur wenig vom Alltag mitbekommt aber das werde ich mit ihm halt besprechen müssen. Vor mir gab es schon eine schwangere Kollegin ,die bis zum Ende gearbeitet hat...Das mit der Fistel ist echt ärgerlich,vor allem weil ich deshalb schon operiert wurde und es eben jetzt wiedergekommen ist. Für mich wäre es tatsächlich schwierig deshalb Gehaltseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Ich bin gespannt wie sich die Dinge in der nächsten Zeit einfach entwickeln. Dadurch dass es meine erste Schwangerschaft ist, ist eben noch alles neu, insofern danke ich euch für euer Feedback! :)

7

Dafür gibt es doch aber die Gefährdungsbeurteilung. Die hat er durchzuführen. Wenn er das nicht tut, wendest du dich an die zuständige aufsichtsbehörde. Aktuell liegt kein Grund für ein ärztliches BV vor. Sobald du deinen AG über die Schwangerschaft informierst hat er nach dem Mutterschutzgesetz zu handeln

weiteren Kommentar laden
9

Hi bin auch Sozialarbeiter. Genau wie meine Frau.
Als meine Frau schwanger wurde, hat unser damaliger Arbeitgeber auch einen riesen Zinnober, gemacht und meinte dass es kein Problem sei, wenn meine Frau arbeiten geht. Klienten waren Geflüchtete mit Psychischen Auffälligkeiten. Meiner Frau und mir war, dass dann aber zu heiß, daher hat sie sich von der Frauenärztin krank schreiben lassen.
Eine Woche nach ihrer AU, hat die Kollegin die sie vertreten hat, dann einen Tritt von einem Klienten gekriegt. Die Kollegin hatte dann einen Wirbel angebrochen und musste mehrere Monate in Reha etc.
Also lange Rede kurzer Sinn. Dein Arbeitgeber muss im Zweifel nicht damit leben, dass du ein Kind verlierst oder dein Kind behindert ist.
Und so bye the way. Als Sozialarbeiterin kannst du eine Millionen andere Stellen haben. Letztlich ist dein Arbeitgeber auf dich angewiesen und du nicht auf den. Auch wenn einige AG dass gerne anders hätten.
Im Notfall könntest du dich ja aufgrund der tatsächlichen Psychischen Belastung, krank schreiben lassen, allerdings bekommst du dann natürlich nur Krankengeld.

BeWo ist meiner Meinung eh undankbare Kack Arbeit. Ich hab das direkt nach dem Studium gemacht. Und dieses immer gucken, wann welcher Klient Zeit und Lust auf mich hat war ätzend. Wobei die ja alle Vollzeit Arbeitslos sind. Und am meisten hat es mich genervt, das du nen Termin hast und dann keiner die Türe aufmacht. Und dann gibt's Mecker vom Chef weil du zu wenig Fachleistungsstunden hast.

Bearbeitet von mark1102