Monat Auszeit arbeitsrechtlich organisieren

Hi zusammen,
ich würde gerne mal mit Euch gemeinsam nachdenken, weil ich Sorge habe etwas zu übersehen.

Die Situation:
Ich werde mir bald einen vollen Kalendermonat eine Auszeit nehmen. Um die Wochen voll zu machen sind vorne und hinten noch ein paar Tage dran also sind es genaugenommen 3 Tage Vormonat, 1 Kalendermonat, 1 Tag Folgemonat.

Mein AG hat mir das schon alles zugesagt, kein Thema. Sorgen im Kündigung etc. muss ich mir auch nicht machen. Mein AG sagt jetzt ich soll einfach vorschlagen, wie wir es organisieren wollen, er stimmt da dann zu. Es gibt zwei Möglichkeiten: unbezahlter Urlaub oder Elternzeit (hatte nur 2 Jahre bisher und das würde in den Zeitraum wischen dem 3. und 8. LJ fallen).

Was ist jetzt klüger? Einkommen gibt es in beiden Varianten nicht, ist klar. Aber bei einem vollen Kalendermonat EZ kann mit der AG Urlaubstage abziehen, bei unbezahltem Urlaub vermutlich nicht.

Ich will es für mich und den AG möglichst unkompliziert gestalten. Ich will den AG nicht unnötig belasten (Sozialversicherungsbeiträge, Kosten für den Firmenwagen der einen Monat rumsteht,…).

Also die 4 Randtage normal Urlaub nehmen und 1 Monat EZ? Muss ja kein Lebensmonat des Kindes sein, oder? Urlaub wird dann vermutlich für den Monat gekürzt.

Oder vorne dran eine ganze Woche bezahlten Urlaub nehmen und dann 1 Monat, aber eben keinen ganzen Kalendermonat EZ nehmen, so dass man mir keinen Urlaub kürzen kann?

Oder einfach unbezahlten Urlaub? Welchen Nachteil hätte das? Wie läuft das dann genau? Muss ich dann locker trotzdem meinen geldwerten Vorteil für den Firmenwagen und meine Anteile zur Sozialversicherung tragen?!

Übersehe ich was?!

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In Elternzeit bist du kostenlos krankenversichert. Zumindest wenn du pflichtversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse bist.

Von unbezahltem Urlaub hab ich keine Ahnung, ich tippe aber, dass da ne Rechnung von der Krankenkasse kommen würde, da du dich auf eigene Kosten weiter versichern musst 🤔

Wenn ihr ins Ausland wollt, macht eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung Sinn.

Und ja, die 1%-Regelung fürs Firmenfahrzeug gilt trotzdem. Anscheinend prüft das Finanzamt das dann auch sehr penibel, wenn auf nur einer Abrechnung im Jahr kein Firmenwagen angegeben wurde. Einem Kollegen wurde da unterstellt, er hätte das Fahrzeug in der Zeit ja weiter privat nutzen können... Soweit ich weiß hat er dann ohne weiter zu streiten einfach bezahlt 🤷

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Aber wenn ich unbezahlten Urlaub habe bin ich ja auch angestellt und der AG müsste meine Krankenkassenbeiträge zahlen, nur mit eben kein Gehalt?!

Ja, versichert wäre ich in EZ kostenfrei obwohl ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Weil ich auch familienversichert sein könnte.

Ich verstehe halt nicht wie das dann genau funktionieren würde mit unbezahltem Urlaub? Wenn ich kein Gehalt bekomme aber Beiträge zahlen muss?! Vielleicht müsste ich da meinen AG mal um eine Probeabrechnung bitten. Ich hatte schonmal einige Tage unbezahlten Urlaub, aber nicht einen ganzen Kalendermonat.

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Die Krankenkassenbeiträge berechnen sich grundsätzlich nach der Höhe deines Gehalts. Da du in dem Monat kein Gehalt bekommst, zahlt dein Arbeitgeber keine Krankenkassenbeiträge aus diesem Arbeitsverhältnis.

In Deutschland besteht aber eine Krankenversicherungspflicht, d.h. du musst jederzeit krankenversichert sein. Den Monat, den du nicht arbeitest und unbezahlten Urlaub nimmst, muss die Lohnbuchhaltung dich von der Sozialversicherung abmelden und bei Wiederaufnahme der Arbeit wieder anmelden. Du bist in dem Zwischenzeitraum also nicht über deinen Arbeitgeber versichert. Aus diesem Grund musst du dich selbst versichern.
Bei der EZ übernimmt der Staat deine KV....wobei nein, stimmt gar nicht, da habe ich ebenfalls einen Denkfehler. Du beziehst kein EG mehr. Auch in EZ musst du dich selbst absichern, da du kein EG mehr beziehst.

Du musst dich also in beiden Varianten - EZ oder unbezahlter Urlaub - selbst krankenversichern. Dein AG hat damit nichts zu tun. Bei unbezahltem Urlaub erfolgt für die Zeit eine Abmeldung und auch die Elternzeit wird bei den Krankenkassen erfasst (wie genau, kann ich dir nicht sagen, ich kenne mich in der Gehaltsabrechnung nur teilweise aus).
Wenn du von deinem Arbeitgeber eine Probeabrechnung haben willst, steht dort überall nur null Euro, bringt dich also nicht weiter.

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Elternzeit ist in deinem Fall sinnvoller. Urlaub kann der AG in beiden Fällen kürzen. Wie meine Vorschreiberin jedoch schon schrieb, bist du in EZ weitehin krankenversichert, bei unbezahltem Urlaub (eigentlich) nicht. Bis einen Monat nach Abmeldung aus der Sozialversicherung (die muss die Lohnbuchhaltung für den Monat vornehmen), hat man gesetzlich zwar noch einen "Überhang" aus der gesetzlichen KV, kann also trotzdem zum Arzt gehen, du bist aber länger als einen Monat draußen. Du müsstest deine KV also selbst zahlen oder bei deinem Mann in der Familienversicherung unterkommen falls er gesetzlich krankenversichert ist.

Den geldwerten Vorteil deines Firmenwagens muss du weiterhin tragen, es sei denn, du kannst ihn für den Kalendermonat (immer pro Kalendermonat) zurückgeben.

Variante drei wäre übrigens ein angespartes Sabbatical. Z.B. einen Monat voll arbeiten, aber nur zum halben Gehalt. Den zweiten Monat arbeitest du nicht, bekommst aber den zweiten Teil deines angesparten Gehalts. Hat den Vorteil, dass du weiterhin krankenversichert, rentenversichert usw. bist, nur eben zwei Monate zum halben Gehalt.

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Auch hier nochmal zur Klarstellung:

Mein Satz, du seist in der EZ krankenversichert, ist falsch, denn du beziehst kein EG mehr. Du musst dich daher in beiden Fällen selbst absichern.

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Auch hier: sie ist auch ohne EG kostenlos versichert in der EZ.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862

Sonst könnten es sich ja noch weniger leisten, nur ein Jahr EG zu bekommen und zwei oder mehr Jahre zu Hause zu bleiben ohne EG Bezug.

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Hallo,

ich kann dir leider keinen konstruktiven Rat geben, weil ich mich dahingehend zu wenig auskenne.
Aber ich frage mich, warum du nur 1 Monat Auszeit nimmst bei dem ganzen organisatiorischen Tamtam.
Rentiert sich das für dich? Würde da wohl mind. 2 - 3 Monate draus machen.....

LG

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So viel Tamtam ist das eigentlich gar nicht. Man muss nur wissen, wie dieser Monat in der Lohnbuchhaltung abgerechnet wird. Das kann der TE ihre Lohnbuchhaltung bzw. der dafür zuständige Steuerberater schnell sagen und je nachdem macht man das eine oder das andere. Den Aufwand (ein paar Klicks) hat nur der Sachbearbeiter, der sich um die Gehaltsabrechnung kümmert.

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Weil ich nur einen Monat reisen will und auch nicht auf mehr Einkommen als das von einem Monat verzichten will ;-)

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Elternzeit ist klüger, da du den Kündigungsschutz genießt. Ich bin nicht familienversichert. Mein Mann ist sogar über mich familienversichert. Ich habe in den letzten 3 Jahren sehr oft Zeiträume der Elternzeit ohne Elterngeldbezug genommen. Nie musste ich für die Krankenkasse etwas bezahlen. Frag die Krankenkasse einfach mal. Wenn du einen vollen Monat Elternzeit nimmst, darf dein AG dir 1/12 Urlaubstage abziehen. Muss er aber nicht. Auch das kannst du erfragen. Wieviel Elternzeit du nimmst und wann ist total egal. Du kannst genau 4 Wochen nehmen oder auch vom 01. bis 30. eines Monats. Oder vom 15. bis 15. Ja du kannst sogar tageweise Elternzeit nehmen. Sobald du einen Tag im Monat arbeitest (oder auch Urlaub hast), darf dein Arbeitgeber dir keinen Urlaub kürzen. Dann hättest du trotz einem Monat Elternzeit Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub, sofern du sinnvoll kombinierst und eben nicht vom 1.-30./31. nimmst.

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Ich glaube ich mache das tatsächlich so. Ich nehme an Anfang eine Woche Urlaub, die geht dann bis in den 3. des Monats rein. Und dann nehme ich vom 4. des Monats für einen Monat EZ bis zum Ende meiner geplanten Auszeit.

Dann liegt die EZ so, dass kein Kalendermonat voll ist. Und durch den Urlaub habe ich dann in dem Monat trotzdem ein paar Tage „gearbeitet“ und das ganze Thema Krankenversicherung und Firmenwagen ist damit geklärt.

Den Firmenwagen gebe ich dann in dem EZ-Monat auch gerne zurück. Der darf gerne in der Firmentiefgarage auf mich warten.

Vielleicht nehme ich sogar noch viel mehr EZ und arbeite aber bis auf den einen Off-Monat TZ in EZ in gleicher Stundenzahl wie bisher. Dann kann ich auch rund um die einige Monate später stattfindende Einschulung noch etwas flexibler mit meiner Stundenzahl agieren.