Kindkrankenschein

Mal ne kurze Frage, da ich jetzt zum ersten Mal so einen Schein benötigt habe .
Undzwar war unser Sohn am Freitag nicht in der Kita , daher waren wir beim Kinderarzt und ich bekam diesen Zettel.
Den habe ich ausgefüllt und an die Krankenkasse per App geschickt ( Techniker Krankenkasse )

Jetzt verlangt mein AG diesen Schein , ist das so richtig ? Bzw nicht mein Chef , aber die 2.Stellvertretung.
Da da ja auch mein Daten drauf stehen , wie Versicherungsnummer , bin ich mir da etwas unsicher.
Lg

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Ich muss den auch immer erst bei der Arbeit vorlegen und dann ausfüllen und zur Krankenkasse schicken.

Bearbeitet von schlefi
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Achso okay . Aber dir behalten den dann nicht ein oder so??
Ich dachte , weil ja jetzt alles elektronisch läuft .
Z.b wenn ich mich krank schreibe,krieg ich garkeinen Zettel mehr,nur einen für mich .
Danke dir aber für deine Antwort

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Hallo,

ich habe meinem Arbeitgeber bisher nur ein Bild davon geschickt oder eine Kopie abgegeben, da man das Original ja für die KK benötigt bzw. für diese gedacht ist.

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Deine Versichertennummer hat der AG eh.

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Das dein AG den sehen will ist schon richtig, denn es ist ja auch Nachweis dafür, dass du der Arbeit fern bleiben darfst.

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Die elektronische Krankschreibung gilt nicht bei kindkrank. Wenn du Kindkrankentage einreichst, musst du weiterhin zunächst deinem Arbeitgeber den einen Teil der Krankschreibung einreichen und der Krankenkasse den anderen Teil (es steht drauf, was für den AG bestimmt ist und was für die KK). Bei vielen Arbeitgebern reicht es aus, wenn du die Bescheinigung abfotografierst oder einscannst, aber einreichen musst du sie.

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Ich hatte noch nie Kindkrank-Bescheinigungen mit den von dir beschriebenen zwei Teilen. Wie kann ich mir das vorstellen? Sind das zwei einzelne Seiten?
Überlege auch gerade, wovon das abhängen kann - von der KK oder dem Arzt?

LG N.

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Ja, ich habe überlegt, ob es die bei Kindkrank auch gibt. Bei der eigenen AU war es bis letztes Jahr so, dass man mehrere Zettel bekam. Kann bei Kindkrank anders sein. Trotzdem muss der AG den bekommen und gleichzeitig die Krankenkasse informiert werden. In dem Fall bekommt einer nur eine Kopie (oder eben abfotografiert o.ä.).
Allgemein ging es mir darum, dass auch der Arbeitgeber einen Nachweis braucht, denn man müsste ja eigentlich arbeiten und wird nun freigestellt. Die TE muss also in jedem Fall ihren Arbeitgeber informieren und wenn er einen Nachweis möchte, die Erkrankung des Kindes nachweisen.

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Ja, ist ist korrekt so.
Ich reiche den auch immer beim AG ein und dieser gibt ihn an die KK weiter.
Der AG muss der KK gegenüber ja mitteilen, wie hoch dein Verdienstausfall ist und die KK zahlt das entsprechend an dich.
Wobei es auf die Firma drauf ankommt: die ersten drei Tage zahlt bei mir noch der AG, erst danach die KK.
Außerdem, wie hier auch schon geschrieben wurde, ist der Schein der Nachweis deinem AG gegenüber, das du nicht arbeiten konntest.

LG N.

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Bei mir ist es zwar schon Jahre her, aber soweit mir bekannt hat sich da nichts geändert.
Kindkrank gibt es einen Schein, auf diesem muss zuerst der AG den Lohnausfall angeben. Damit geht es ggf zur Krankenversicherung (falls der AG noch entscheidet den Lohn einfach weiter zu zahlen) die dann prüft ob und in welcher Höhe Lohnersatz gezahlt wird.

Das hat mit elektronischen Krankschreibung nichts zu tun.

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Hallo,

ich scanne die Vorderseite des Scheins immer ein und schick das per Mail an die Personalabteilung (CC mein Chef). Ist ja die ärztliche Bestätigung, dass du zur Betreuung des Kindes zu Hause bleiben musst. Der Schein selber geht dann ausgefüllt an die Krankenkasse.

VG Nenea