Beschäftigungsverbot - Höhe Entgelt

Ich soll jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt werden und Meine Konstellation ist ein bisschen verzwickt 😅

Ich beende Anfang Juli meine Ausbildung und bekomme da danach dann das dreifache Geld, Arbeitsvertrag ist dafür auch schon unterschrieben.
Grds. berechnet sich die Höhe fürs Beschäftigungsverbot ja aber aus den letzten drei Monaten, das wäre bei mir ja nur das Azubi-Gehalt. Wie läuft das bei mir jetzt ab? Ich hätte ja sonst einen enormen Nachteil dadurch.

1

Du hast Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Entgelt. Mit Beginn des neuen Arbeitsvertrages eben das, was da drin steht.

Das mit den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft ist eigentlich nur relevant für Berufe, in denen veränderliche Zuschläge gezahlt werden, z.b. für Schichtdienste.

2

Darf ich fragen, warum du ins Bv gehst?

3

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

Bei dir greift eine dauerhafte Veränderung der Arbeitsentgelthöhe:
"(4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar
................................
2. ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird."


Entweder bekommst du das was dann im Arbeitsvertrag vereinbart wurde z.B. bei Festgehalt. Ist das Gehalt üblicherweise dynamisch durch Zulagen etc. bestimmt (z.b. üblicherweise Schicht, Sonn und Feiertagsarbeit), dann greift zusätzlich folgender Absatz (3) und das Gehalt einer vergleichbaren Person wäre heranzuziehen:
"(3) Ist die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts entsprechend den Absätzen 1 und 2 nicht möglich, ist das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt einer vergleichbar beschäftigten Person zugrunde zu legen."

Bearbeitet von smokefighter