Elternzeit

Halló liebe Mamis 🙋🏻‍♀️,

Momentan befinde ich mich in Mutterschutz. Meine Frage ist muss die elternzeit beantragt werden für die Arbeit genau so wie beim Staat ? Oder kann ich bei meinem Arbeitgeber mehr Zeit nehmen und statt nur 1 Jahr ? Ist sowas machbar ? Weil ich möchte nicht direkt in August arbeiten und habe mir überlegt das paar Monaten zu verlängern beim Arbeitgeber aber bei Staat ganz normal 1 Jahr beantragen.

Danke vorab

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Du kannst auch 1 Jahr Elterngeld beziehen, aber beim Arbeitgeber 3 Jahre in Elternzeit gehen. Du kannst auch nach dem einen Jahr wieder arbeiten, obwohl du drei Jahre in Elternzeit bist 😊

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Du meinst vermutlich elternzeit und Elterngeld, also 2 verschiedene Sachen.

Du kannst 1 Jahr Elterngeld nehmen und länger elternzeit dann unbezahlt.

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Du hast Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Elternzeit wird dir erst einmal unabhängig von Elterngeld gewährt. Das sind zwei Paar Schuh.
Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn anmelden (da dein Mutterschutz bis 8 Wochen nach Geburt gilt also relativ zügig nach der Geburt, wenn du nicht nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen willst).
Und du musst dich dabei für die ersten beiden Jahre festlegen. Daher gilt: lieber jetzt etwas mehr anmelden als zu wenig wenn du dir nicht sicher bist.
Aber zurück zur Kernfrage:
Du kannst einen beliebigen Zeitraum festlegen zwischen 0 und 3 Jahren. Ich empfehle diesen im Schreiben an den Arbeitgeber nicht als “ich möchte ein Jahr und zwei Monate Elternzeit nehmen” mitzuteilen, sondern konkret zu formulieren: “nehme ich bis einschließlich 17.10.2024 Elternzeit in Anspruch”. Dann gibt es keine zwei Meinungen darüber wann dein erster Arbeitstag ist!
Achso, nebenbei: du hast einen Anspruch auf Elternzeit, du musst diese nicht beantragen, sondern nur anmelden. Man kann dir diese außer unter ein paar gesonderten Bedingungen nicht verwehren.

Bearbeitet von primela
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Ok danke ☺️ dann werde ich das so machen . Dachte elternzeit ist auch Elterngeld 😂😂😂 danke fur die Info 🤗

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Denke daran, daß die Ez 7 Wochen vor Beginn, also 1 Woche nach der Geburt, angemeldet werden muss.

Sonst kann der AG es ablehnen, wenn die Anmeldung nicht pünktlich da ist.

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Der AG kann die Elternzeit NICHT ablehnen, sie beginnt einfach nur dementsprechend später.

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Er kann sie sehr wohl für den Zeitraum, den sie beantragt hat, ablehnen. Sie muss dann später in Ez.

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Denk bei deinen Planungen unbedingt auch an die Betreuung deines Kindes. Bei uns gibt es Kitaplätze (bis auf ganz wenige Ausnahmen wegen Umzug und so) nur im August und es ist in anderen Monaten auch schwierig, einen Platz bei einer Tagesmutter zu finden. Und plan bei deiner Elternzeit auch genug Zeit für die Eingewöhnung deines Kindes ein :)

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Wann ist dein Kind geboren, jetzt im Juni?
Elternzeit reichst du beim Arbeitgeber ein, das muss schriftlich (nicht per Mail) bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen. Also meistens in der ersten Woche nach der Geburt (bei Frühchen und Zwillingen ist die Mutterschutzzeit länger). Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit einreichen. Für die ersten zwei Jahre musst du dich jetzt schon festlegen, das dritte Jahr verlängern geht auch später noch. Wenn du also jetzt beim Arbeitgeber 1 Jahr einreichst, kannst du nicht spontan auf 1,5 oder 2 verlängern.

Elterngeld erhältst du für 1 Jahr nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet. Also wenn du 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhältst, hast du noch Anspruch auf 10 Monate Elterngeld (plus 2 mehr, wenn der Vater auch in Elternzeit geht). Wenn du in Elternzeit bis August 2024 gehst, dann erhältst du bis August 2023 Mutterschutzlohn, dann bis Juni 2024 Elterngeld und dann ggf der Partner bis August 2024 Elterngeld.
Arbeitet ihr ab August 2024 beide in Teilzeit, könnt ihr noch den Partnerschaftsbonus beantragen. Wenn nicht, erhaltet ihr dann kein Geld mehr bis ihr wieder arbeiten geht.

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Hallo 🙋🏻‍♀️ , ja am 06.06 wurde er rausgeholt sollte am 20.06 aber ctg waren zu schlecht.

Ok dann nehme ich halt 1,5 und 1 jahr nur elterngeld. Mein mann geht kucht in elternzeit sein chef lass ihm nicht .

Aber ist bucht schlimm wenn kein elterngeld mehr denke das ein nebenjob kann man immer haben innder elternzeit oder ? Wenn mein arbeitgeber mich nicht in teilzeit umstellt

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Du kannst zum Beispiel nach einem Jahr bei deinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit arbeiten, maximal 32 Stunden. Auch das musst du mindestens 7 Wochen vorher ankündigen. Falls du Elterngeld beziehst und einen Minijob hast, dann wird das soweit ich weiß aufs Elterngeld angerechnet. Da musst du dann nochmal gucken was Sinn macht. Einem Minijob bei einem anderen Arbeitgeber muss dein jetziger Arbeitgeber zustimmen.
Aber wenn das Kind am 6.6 auf die Welt kam, dann hast du ja deine Elternzeit beim Arbeitgeber bis 13.6 anmelden müssen?Das was du dort angegeben hast, kannst du jetzt nicht mehr ohne seine Zustimmung ändern. Da würde ich schnell das Gespräch suchen, wenn du dir sicher bist es anders als geplant zu machen.

Jedes Elternteil hat ein Recht auf Elternzeit. Der Chef deines Mannes kann ihm rechtlich die Elternzeit nicht verbieten.

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