Minijob 2. Jahr Elternzeit Basiselterngeld

Hallo ihr Lieben!
Vielleicht kann mir jemand von euch meine Frage beantworten.
Ich beziehe momentan Basiselterngeld und spare mir davon fürs zweite Elternzeitjahr Geld weg. Nun hätte ich die Möglichkeit nach meinem Basiselterngeldbezug einen Minijob (bei einem anderen Arbeitgeber) auszuüben. Hierzu meine Frage: habe ich dadurch Anzüge von meinem Elterngeld? Oder hängt es nicht zusammen, da ich erst NACH dem Bezug arbeiten würde?
Schon mal danke 🌸

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Hallo,

nein, du hast keine Abzüge von deinem Elterngeld, wenn du nur das erste Jahr Basiselterngeld bekommst und im zweiten Jahr arbeitest.
Viele beantragen ja zwei Jahre Elternzeit und arbeiten im zweiten Jahr in Teilzeit bis zu 32h.
Soweit ich weiß, muss nur dein eigentlicher Arbeitgeber zustimmen, wenn du in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeitest.