Gemeinsame Elternzeit und ab wann macht es Sinn für die Mutter wieder arbeiten zu gehen

Hallo liebe Community!

Mein Mann und ich bekommen im September hoffentlich unser erstes Kind. Man Mann will im ersten Monat und dann ab Mai für fünf Monate auch in Elternzeit zu gehen. Ich habe vor im September (am liebsten im Oktober) wieder arbeiten zu gehen, falls es mit der Kita Eingewöhnung und dem abstillen funktioniert. Wir würden dementsprechend dann auch nur vom Elterngeld leben.
Mein Mann sagte ich könne so lange in Elternzeit bleiben wie ich will, mein Arbeitgeber will allerdings jetzt schon wissen wann ich voraussichtlich wieder im Institut bin.
Macht der Plan so überhaupt Sinn oder müssten wir bei solch einem Konzept irgendetwas beachten? Was wäre vorteilhafter? Würde mein Mann auch für den ersten Monat Elterngeld bekommen oder muss er zwei Monate am Stück Elternzeit nehmen (was er nicht will weil das Wetter nicht schön ist und alles dunkel ist)?

Ich danke schon einmal voraus!!

Liebe Grüße

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Ihr könnt leider die 8 Wochen Mutterschutz nicht abziehen von den Monaten. Du bekommst da zwar Mutterschaftsgeld aber es wird wie zwei Monate Basis EG gewertet, also habt ihr danach noch 12 Monate Basis EG zusammen. Wenn euer Kind eine gewisse Zeit vor der dem VET kommt könnte es sogar sein, dass 3 Monate Basis EG angerechnet werden und ihr damit nur noch 11 Monate zusammen über habt.

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Dein Mann muss nicht zwei aufeinander folgende Monate Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu erhalten.

Ich komme bei Euch beiden zusammen auf 20 Monate Elternzeit, in denen Ihr kein anderes Einkommen als Elterngeld haben wollt. Da Ihr zusammen nur 14 Monate Basiselterngeld habt, werden da dann halt ein paar Monate Elterngeld plus dabei sein. Wenn Euch das von der Summe ausreicht, dann ist das fein.

Dein Arbeitgeber kann sich viel wünschen, und lose vorkommunizieren kannst Du das auch, aber vor der Geburt musst Du da gar nichts festlegen. Falls Du nach den 14 Monaten nicht wieder Vollzeit arbeiten willst, empfiehlt es sich eh, direkt zwei Jahre Elternzeit anzumelden und dann zu einem Zeitpunkt Deiner Wahl in Teilzeit in Elternzeit zurück zu kommen.

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Hi,

Danke dir für deine Antwort! Wir haben abzüglich der 8 Wochen Mutterschutz 16 Monate zusammen gezählt falls ich im September wieder anfange. Wir würden eher aufs Basis-Elterngeld zurückgreifen und 2 Monate kein Geld bekommen. Oder macht da das Elterngeld Plus mehr Sinn?

LG

Bearbeitet von Malisa-1
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Elterngeld Plus macht hauptsächlich dann Sinn, wenn man im ersten Lebensjahr bereits wieder arbeiten will. Bei Basis Elterngeld wird der Lohn komplett angerechnet, macht also keinerlei Sinn unter dessen Bezug wieder zu arbeiten, bei EG Plus wird erst ab einer bestimmten Schwelle gekürzt (ca. 50% deines vorherigen Nettolohns kannst Du verdienen, ohne dass das EG Plus gekürzt wird). Bei EG Plus Bezug darf man auch höchstens 32h arbeiten, was dann blöd ist, wenn man vor hat, wieder voll zu arbeiten.

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Wie schon geschrieben, bei deinem AG meldest du erstmal nur EZ an, wenn du nicht direkt wieder Vollzeit einsteigen willst am besten direkt 2 (oder 3) Jahre. Nimmst du nur ein Jahr, muss der AG nämlich einer Verlängerung zustimmen.

Und dann kannst du gerne in die EZ-Anmeldung schreiben „Ich ziehe in Erwägung ab Oktober 2024 wieder (Teilzeit in Elternzeit) zu arbeiten. Ich werde mich dazu separat u d fristgerecht mit Ihnen in Verbindung setzen.“

Du musst also erst 7 Wochen vor gewünschten Arbeitsbeginn die TZ in EZ beantragen. Zu dem Zeitpunk kannst du auch besser einschätzen, wie dein Kind tickt.

Alles was ich oben geschrieben habe gilt nicht, wenn du im Oktober wieder Vollzeit zurück kommen möchtest oder mit mehr als 32 Stunden/Woche.

Mal ne Frage zur EZ deines Mannes: Warum alles parallel? Er könnte doch auch hinten raus so EZ nehmen, dass er auch ein paar Monate alleine mit dem Kind hat. Dann kann er die Eingewöhnung machen während du wieder anfängst zu arbeiten. Dann hast du nicht direkt diese Doppel- und Dreifachbelastung: Eingewöhnung, Arbeitsbeginn, selbst wieder rein kommen, an die neue Alltagsstruktur mit Bringen&Holen gewöhnen,…

Ich war da echt dankbar, dass ich mich mal 6 Wochen auf meinen Wiedereinstieg konzentrieren konnte und den Rest mein Mann gemacht hat.

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Mein Mann will ungern im „Winter“ Elternzeit nehmen. Ich habe es ihm vorgeschlagen und das gefiel ihm gar nicht. Will ihm die Elternzeit auch nicht verwehren. Ich will einfach so lang wie möglich, wenn möglich, stillen. Sonst hätte ich den Juli als voraussichtlichen Arbeitsbeginn angegeben. Nur wie du schon gesagt hast wissen wir nicht wie das Kind „tickt“. Parallel auch, weil wir gerne gemeinsam mit dem Kind reisen und die Zeit genießen wollen.
Sie wünschen sich das ich angebe bis wann ich in Elternzeit gehe damit meine Stelle für die Zeit nachbesetzt werden kann und die Stellenausschreibungen zeitig raus geht.

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„ Mein Mann will ungern im „Winter“ Elternzeit nehmen. Ich habe es ihm vorgeschlagen und das gefiel ihm gar nicht.“

Tja, Elternzeit ist halt kein Urlaub. Dazu verkneife ich mir also mal meinen Kommentar.

Stillen und Arbeiten schließt sich ja erstmal nicht aus. Denn spätestens mit dem 10. Monat isst da Kind ja auch und wird daher seltener gestillt, ggf. nur noch morgens/abends und das lässt sich ja dann auch rechtzeitig so trainieren oder eben mit der Arbeitszeit vereinen.

Das einzige was du jetzt zur Elternzeitanmeldung entscheiden musst, ist ob du nach einem Jahr mehr als 32 Stunden arbeiten willst oder nicht. Alles andere kann sich der AG gerne wünschen, aber du kannst es flexibel halten.

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Bei manchen Gemeinden fangen Kita betreuungen immer nur nach den Sommerferien an, wenn das Kind da schon 1 ist.
Falls ihr Pech habt heißt das euer Kind kann erst mit fast 2 in die Krippe.. eventuell braucht ihr eine Tagesmutter! Nur so als denkanstoß!

Und ihr müsst halt bedenken, dass ihr ein paar Monate ohne Elterngeld da steht. Das sind die Monate die ihr auch Reisen wollt.
Weil so wie ich das jetzt raus gelesen hab, möchtest du .liebsten 13 Monate raus und dein man insgesamt 6 Monate.
Umd bedenkt auch, dass es in einigen Gemeinden lange dauert, bis man seinen elterngeld Bescheid hat!

LG und alles gute

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Ich habe mal den Entgeldplaner vom „Familienportal“ genutzt. Sollte ich Anfang September 2024 wieder mit der Arbeit (100%) anfangen, dann würde ich das Basiselterngeld die ersten 12 Monate und mein Mann im ersten Monat und 13. Monat beziehen. So würden wir beide 4 Monate vom Elterngeld und erspartem Leben. Ich weiss nicht wie zuverlässig der Elterngeldplan vom „Familienportal“ ist.

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Es gibt einen Elterngeld Rechner vom Bund! Der ist wirklich gut, damit hatten wir verschiedene Szenarien durchgespielt.
Ja, dass könntet ihr machen, du die ersten 12 Monate dein Mann 1/13 Monat.
Sind halt dann im max 1800 € die ihr Elterngeld bekommt. Dein Mann hat ja trotzdem kein Einkommen/ elterngeld, die parallel Monate.

Wenn ihr gleichzeitig in Elternzeit seit, rechnet euch auf jedenfall nochmal aus, ob dein Mann mehr Anspruch hat. In den Monaten wo ihr gleichzeitig habt, musst nicht zwingend du elterngeld bekommen
Bei uns ist es jetzt z.b. so, dass ich statt elterngeld plus (einfach normal in teilzeit arbeiten gehen und mein Mann elterngeld plus nimmt! Er bekommt einfach doppelt so viel elterngeld!). Das könnte je nach verdienst auch nochmal was aus machen.
Elternzeit ist ja nicht abhängig vom elterngeld!

Wenn das mit euren Ersparnissen so klappt, dann ist das toll und dann würde ich auch auf jedenfall gleichzeitig elternzeit nehmen und reisen. Wir hatten nicht das Geld und dann kam eh corona, ansonsten hätte auch auch gerne ne längere Tour gemacht!

Bearbeitet von iorana
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Hallo,
du musst nicht abstillen wenn du wieder arbeitest und/oder das Kind in die Kita geht. Ich stille meinen Sohn immernoch (erst ist 20 Monate alt) und arbeite wieder seit er 12 Wochen alt war und innder Krippe ist er seit seinem 1. Geburtstag. Man kann abpumpen und wenn das Kind mit einem Jahr in die Kita geht, isst es ja längst auch normal und das stillen geschieht eben nur vor und nach der Betreuung.

Ihr werdet 5 Monate oder sowas (hab es jetzt nur grob überschlagen) ohne Einkommen haben bei eurer bisherigen Planung. Habt ihr das so bedacht?

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Ja das haben wir beachtet. Wenn man so schnell einen Platz in der Krippe bekommt ist das ja toll. Bei uns ist es ein wenig schwieriger. Da weiss ich nicht ob ich überhaupt nach einem Jahr einen bekomme.
Es wären 4 Monate wo wir kein normales Einkommen hätten. Da müssten wir auf unser Erspartes zurückgreifen. Ich werde „relativ alt“ Mama und will auch gerne die Zeit mit dem Kind in den ersten Monaten verbringen. Mein Mann auch. Ich habe einen relativ langen Anfahrtsweg zur Arbeit so dass ich von 7 - 18:00 Uhr nicht zu Hause wäre. Wir Planen auch ein zweites Kind in der Hoffnung das es auch klappt. Daher würde ich erst einmal auch 100% wieder arbeiten wollen aufgrund des Elterngeldes und dem eventuellen Mutterschutzes.

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Wenn ihr ein zweites Kind innerhalb der nächsten 16 - 28 Monate nach Geburt plant solltet ihr schauen das ihr bzw du wenn du den grösseren Anteil EG beziehen willst beim zweiten Kind dann EG(-Plus) bis inklusive des 14. Lebensmonats nimmst.

Bei der EG-Berechnung für das nächste Kind werden ja wieder 12 Monate vor der Geburt bzw vor dem Mutterschutz herangezogen. Dabei werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld(Mutterschutz) ausgeklammert und übersprungen aber nur maximal die ersten 14 Lebensmonate des EG-Bezugs des ersten Kinds.

Nimmst du jetzt z.b. einfach nach dem Mutterschutz nur 10 Monate Basis-EG (inkl 2 Monate Basis-EG durch den Mutterschaftsgeldbezug) und bleibst ohne EG-Bezug bis zum 14. Lebenmsonat noch zuhause und du wirst zeitnah wieder schwanger so das das nächste Kind z.b. 20 Monate nach dem ersten kommt büsst du EG ein, da dann die Lebensmonate 11-14 die du ausklammern könntest wenn du da EG beziehst, sonst mit 0 berechnet werden. Plant ihr also relativ zeitnah ein weiteres Kind schau das du dann deine Monate so mit Basis-EG und EG-Plus verteilst dass du bis inkl. 14.Lebensmonat EG beziehst.

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