Teilzeit/ Arbeit auf Abruf und Beschäftigungsverbot

Hallöchen,
Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.

Ich habe leider einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeitvereinbarung.
Laut meinem Anwalt gilt seit 2019 die gesetzliche Regelung das der Arbeitgeber 20 Stunden bezahlen muss, selbst wenn er Sie nicht zur Verfügung stellt. Der Anwalt sagte bei vollem Monat wären es 86 Tage pro Monat.

Nun meine Frage.
Normalerweise geht man im Beschäftigungsverbot ja vom Durchschnittslohn der letzten 3 Monate aus.
Ist es nun so, das ich im Beschäftigungsverbot wenn ich immer drunter war mit den 86 Stunden (das wird noch rückwirkend geltend gemacht) das ich im Beschäftigungsverbot definitiv diese 86 Stunden bezahlt bekommen muss?

(Den Anwalt wollte ich für diese Frage noch nicht in Anspruch nehmen)

Evtl kennt sich jemand aus oder hatte sowas mal?

Danke im Voraus :)

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Ja, wurdest du denn bisher auch immer für 20 Stunden bezahlt, obwohl du weniger gearbeitet hast?

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Ja, jeden Monat unter 20 Stunden. Das wusste ich aber vorher nicht, bzw wissen es die wenigsten das es dieses Gesetz gibt. Kann noch 3 Monate geltend machen.

Wollte nur wissen ob eben bei Krankheit oder Beschäftigungsverbot diese 86 Stunden gezahlt werden müssen...wäre ja eigentlich logisch

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Dann würde ich mich aber schnellestens mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihm dieses Gesetz unter die Nase halten.
Somit sollte das auch im BV bzw. im Krankheitsfall gelten.