Anmeldung Forderung Zwangsversteigerung - Rangklasse

Hallo,

da ich im Netz nichts finde und hier immer so viele wissende Menschen unterwegs sind, frag ich hier mal.

Ich muss beruflich eine Foderungsanmeldung zur Zwangsversteigerung für einen Gläubiger machen. Allerdings befindet sich in der Aufstellung nebst Grundsteuer, Wasser-Müll-Gebühren, auch Hundesteuer. Meines Wissens nach, kann man diese nicht anmelden. Finde jedoch keinen §§ hierzu im Netz.

Kann mir jemand sagen, ob man Hundesteuer anmelden kann und wenn ja, in welcher Rangklasse.

1000 Dank schon mal für Eure Hilfe

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Ich nehme an, du arbeitest bei der Gemeinde und willst die Kosten reinholen?
Im Internet gibt es ein Forum für Rechtsanwaltsfachangestellte und sicherlich dort ein Unterforum für Zwangsvollstreckung. Schreibe dort mal rein. Deine Frage ist zu speziell, als dass sie jemand beantworten kann, der beruflich nicht damit zu tun hat.

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Danke für den Tipp.
Nein, ich arbeite als Vollziehungsbeamtin beim Landkreis und muss für meine Gemeinden die Anmeldung machen.

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Hundesteuer kannst du nicht anmelden. Solltest du doch aber wissen.

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Hallo,

Nur zum Verständnis: geht es um eine Immobilie die versteigert werden soll? Dann würde ich die Hundesteuer separat anmelden. Ich nehme jetzt mal an der Gläubiger ist eine Gemeinde und der Schuldner eine Privatperson die der Gemeinde die Steuern schuldet. Oder verstehe ich es falsch? Die Grundsteuer bezieht sich ja auf ein Gebäude, dies kann versteigert werden um die Steuern zu tilgen. Bei der Hundesteuer wird wohl als erstes gepfändet, dass ein Tier versteigert wird ist doch eher ungewöhnlich.

Liebe Grüße
Sunny

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Separat anmelden geht nicht. Das sind ja alles öffentlich rechtliche Forderungen, die verschiedene Rangklassen haben.

Gepfändet habe ich schon, ist aber amtsbekannt furchtlos.

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Ok, wenn es ein teurer Rassehund ist kann man es mit der Versteigerung versuchen, finde ich aber nicht gerade gut für das Tier. Allerdings kann ja der Gesamterlös der Versteigerung verwendet werden zur Tilgung, falls dieser Wert den Schuldbetrag deckt.

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Meines Wissens hat "der Staat" mit Steuern immer Vorrang. Die privaten oder geschäftlichen Gläubiger bekommen dann das, was übrig bleibt.