Wann Mutterschutzgeld beantragen? AG+KK

Guten Morgen zusammen,☀️

so langsam naht die Geburt und somit auch das ich die ganzen Anträge beantragen und ausfüllen muss.
1. Meine Frage ist nun, wenn ich am 14.07. in Mutterschutz gehe, wann muss ich MuSchu Geld beantragen?
2. Die Bescheinigung vom FA wird ja erst 7Wochen vor ET ausstellen oder?
3. Und wann sollte ich dies beim AG beantragen?
Ich bekomme ja nun mein Gehalt immer am 15. eines Monats. Würde ich quasi dann im Juli kein Geld bekommen, weil die Anträge noch gar nicht rausgegangen sind?

Das ist meine erste Schwangerschaft und darum auch alles Neuland für mich.

Achso, wie ist das nach der Geburt? Muss ich da direkt zur Krankenkasse und das Original einreichen oder reicht es, wenn ich eine Kopie hinkende?
Hab ein bisschen Bammel das ich während der Antragstellungen kein Geld bekomme. Rechnungen und so müssen ja auch bezahlt werden.

Ich freue mich über euere Antworten und bedanke mich schon einmal im Voraus.

Liebe Grüße LiNo☀️

1

Hallöchen, die Bescheinigung vom FA kannst du jederzeit haben, kostet allerdings 5 Euro (in Deutschland) - ich bin in der 30. Woche - bei meiner Krankenkasse ist der MuGeld-Antrag zweigeteilt: Teil 1 habe ich bereits beantragt. Dafür musste ich nur die Bescheinigung über den ET einreichen mit Beginn und Ende der Muschufrist. Somit kommt das Mutterschaftsgeld Teil 1 (6Wochen vor Entbindung) mit Beginn des Mutterschutzes automatisch. Gleichzeitig bekomme ich dann eine Bescheinigung für den AG über gezahlten MuGeld. Die Geburt muss ich der Krankenkasse dann über eine andere Bescheinigung anzeigen. Dann bekomme ich eine Bescheinigung für den Elterngeldantrag über das gezahlten MuGeld und Gleichzeitig das MuGeld Teil 2 (8 Wochen nach der Entbindung).

Dem Arbeitgeber hatte ich bereits in der 10. Woche angezeigt wann ich in MuSchu gehen werde. Er hatte damit genug Zeit,sich darum zu kümmern. Das ist auch nicht deine Sache, du kannst nur erfragen, wie es mit der Zahlung läuft. Ich bekomme nur die Differenz zwischen MuGeld und sonstigem Nettoverdienst als Ausgleichszahlung, Sonderzahlungen laufen normal weiter.

2

Bei mir ist zwar schon ein bisschen her, aber...

Du beantragt das MuSchu mit der Bescheinigung die du vom FA bekommst ca 7 vor et.
Bei mir lief alles reibungslos ab. Das Geld vom AG kam ganz normal zum nächsten Auszahlungstermin des Lohns (bei dir dann wahrscheinlich der 15.8.) Und das Geld von der KK kam irgendwann zwischendurch. Die Zahlen dann auch gleich die ganze Summe für 6 Wochen, während der AG es meistens wohl aufteilt.

Falls es Probleme gibt weil der KK Daten fehlen setzen diese sich eigentlich meist mit dem AG in Verbindung. Da kann sich dann die Auszahlung natürlich verzögern.

10

Dankeschön für deine Antwort!

Also bekomme ich im Juli nochmal mein normales Gehalt und ab August dann aufgeteilt mit KK? :)

3

Hey

Die Bescheinigung für das mutterschutzgeld bekommst du frühestens ab der 33ssw bei deinem FA.

Direkt auf der Bescheinigung trägst du deine Daten ein & gibst das dann bei deiner KK ein :-)

Dann berechnen die dir das Muschu für 6 Wochen vor dem ET (geburt) und dann wenn es geboren ist (geburtsurkunde kopie) für 8 Wochen danach.

Du bekommst bis zu mutterschutz dein Geld.
Je nachdem wie dein AG es auszahlt bekommst du es dann anteilig.

Das muschugeld geht eig recht fix :-)

Die elternzeit musst du spätestens 8 Wochen glaub ich vorher schriftlich bekannt geben ( einige AG's fordern das du das beantragst. Allerdings reicht bekannt geben)
Reicht eig ein 2 zeiler.

Hier ist es noch so das der AG für den elterngeldantrag eine AG-Bescheinigung ausfüllen muss (siehe Elterngeld antrag) das sollte.man auch rechtzeitig los schicken. Das kann auch dauern


Grüsse

4

1. jetzt

2. das ist falsch und anhand der anderen Antworten hier echt traurig, dass das noch nicht bei allen durchgedrungen ist:
Seit 2014 kannst du dir diese Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld viel früher beim FA holen!!

3. da brauchst du überhaupt nichts beantragen, die Krankenkasse setzt sich mit deinem AG in Verbindung und regelt das mit dem Zuschuss.

Gehalt bekommst du ja eh für Juli bis zum 13.7.

Nach der Geburt musst du die Geburtsurkunde zur Krankenkasse schicken, dann bekommst du den Rest plus die Bescheinigung darüber.

Du bekommst ja mehrere Geburtsurkunden bzw Bescheinigungen zusätzlich zur „originalen“. Diese sind extra für die anderen Zwecke.(steht auch drauf)

9

Danke für deine Antwort! Also ich habe bei meiner Hebamme nach gefragt, sie kann mit die Bescheinigung erst ab der 33. SSW ausstellen. Im Mai habe ich meinen nächsten Termin beim FA und frage nach der Bescheinigung. Wo steht das geschrieben das seit 2014 der FA schon die Bescheinigung früher ausstellen kann? 😊 Ist das irgendwie gesetzlich festgelegt?

Die AOK meinte zu mir, dass ich den Antrag erst stellen kann, wenn ich diese Bescheinigung habe. Ich werde mal schauen das ich nochmal anrufe und frage ob sie mir das zum ausfüllen schon zusenden können, damit ich alles dann zusammen gleich los schicken kann.

Dann bekomme ich im Juli anteilig mein Gehalt?

Ah, das ist gut zu wissen. Wusste nämlich nicht das man mehrere Geburtsurkunden bekommt.

Danke!!!

11

Ein Indiz dafür kann man hier lesen
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen

Weiteres im genannten Ärzteblatt. Müsste ich auch erst durchsuchen.

War aber schon oft Thema hier im Forum seit Jahren und hier hatte jemand mal etwas dazu verlinkt. Vielleicht findest du es über die Suchfunktion.

5

Ich habe in beiden SSen gar keine Bescheinigung der FÄ benötigt. Meiner Krankenkasse habe ich einfach eine Kopie der Seite im Mutterpass geschickt und das war völlig ausreichend. Somit hatte ich nahtlos das Geld auf dem Konto, denn ich habe den Antrag recht frühzeitig gestellt.

Bei deinem Arbeitgeber musst du gar nichts beantragen. Das passiert automatisch.

7

Dankeschön für deine Antwort! Bei welcher Krankenkasse bist du?😊

6

Huhuu,
Ich fühle mit dir. Bin auch mit meinem 1. Kind schwanger und ET ist am 13.6
Ich habe zu meiner letzten Gyn-Untersuchung (da war ich 31+2) die Bescheinigungen für KK und AG bekommen. Meiner KK (bin bei der TK) konnte ich die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin sogar online senden und war postalisch gar nicht nötig. Das habe ich noch am selben Tag gemacht da die Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen dauern könnte.
Meinem AG melde ich nur nochmal, ab wann mein Mutterschutz beginnt und werde ihnen denke ich mal auch zur Absicherung die andere Bescheinigung über meinen Geburtstermin schicken.
Sobald du die Bescheinigung bekommen hast, würde ich das an deiner Stelle rechtzeitig melden. :)

8

Dankeschön für deine Antwort. :)
Ich habe gestern bei der AOK angerufen und gefragt wie ich es am besten machen soll. Erst wenn ich die Bescheinigung habe, geht das alles seinen Lauf. Meine Hebamme meinte auch, das sie mir diese Bescheinigung erst in der 33. SSW geben kann. Nun warte ich bis zum nächsten FA Termin ab und frage da nochmal nach. 😊
Oder es gibt ja auch diese generellen Bescheinigungen, wo drin steht in welcher Woche ich bin und wann der ET voraussichtlich ist. Die könnte ja auch schon reichen. 😊 Meine Chefs sind da immer sehr unkompliziert… eigentlich.😀