Elterngeld Antrag erst ab späterem LM

Hallo ihr lieben,
Ich hab mir schon die Finger wund gegoogelt, aber ich finde keine Antwort. Ich weiß, dass man Elterngeld unterbrechen kann und das es für maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Was aber, wenn man den Antrag erst später stellen möchte, um quasi hintenraus länger EG zu bekommen? Beispiel: ich beantrage EG im 9.LM, bekomme ab dem 7. rückwirkend bezahlt und hänge quasi LM 3-7 hintendran? Dann natürlich EGplus. Funktioniert das so? Oder werden dann vier Monate,bzw bei plus 8 Monate gestrichen?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine. Über Antworten bin ich sehr dankbar.

Bearbeitet von XXX
1

Du kannst die EG-Monate auch mit Unterbrechung verteilen und diese werden nicht abgezogen. Bis zum 14. Lebensmonat kannst du Basis-EG beziehen ab dem 15. Lebensmonat nur noch EG-Plus und es muss dann ab dem 15. Lebensmonat durchgängig bezogen werden, wobei ein Wechsel der Bezugspartner (Mutter/Vater) trotzdem erlaubt sind.

Sobald du EG beziehst und Mutterschaftsgeld bezogen hast, sind die Mutterschaftsbezugsmonate immer automatisch Basis-EG-Bezugsmonate.

Bezogen auf dein Beispiel: Du beantragst erst ab 9.LM EG rückwirkend zum 7. und hattest nur in den ersten 2 Lebensmonaten Mutterschaftsgeldbezug. Dann werden 2 Monate Basis-EG mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Da der Mutterschaftsgeldbezug meist nicht deckungsgleich mit dem Lebensmonaten ist wird der tageweise EG-Anspruch mit dem Einkommen angerechnet. Das wird dann ggf ein grössererer Verlust fallst dein Mutterschaftsgeld nur wenige Tage in den 3. Lebensmonat geht (Kind kommt z.b. 8 Tage vor ET) und dann dein Einkommen komplett angerechnet wird bzw kein Anspruch besteht da zuviel Stunden im 3. Lebensmonat gearbeitet werden.

Du hast dann im Idealfall 1+2 LM Baisi EG bleiben noch 10 Monate zum verteilen. 7. - 14. LM sind 8 LM hats du noch 2 und kannst 15. - 18. LM EG-Plus beziehen.