Wer würde erben?

Hallo in die Runde,

Bei meinem Mann und mir kam heute ein Thema auf, wo ich aus Neugier mal hier nachfrage, vielleicht weiß ja jemand bescheid 🙂

Wir haben ein gemeinsames EFH.
Mein mann hat zusätzlich ein MFH.
Für den Todesfall von einem von uns beiden sind wir mit LV abgesichert. (Heute kam der jährliche Brief dazu, deshalb sind wir auf das Thema gekommen.)
Wir sind verheiratet und haben ein Kleinkind.
Mein mann hat zwei Geschwister und zwei lebenden Eltern. (Hört sich schrecklich an, weiß aber nicht wie ich es anders schreiben sollte.)

Nun haben wir uns gefragt, wer ohne Testament, denn das gibt es noch nicht, das MFH im schlimmsten aller Fälle bekommen würde?
Mein mann wollte unbedingt darüber reden, ich nicht, will mir so etwas schreckliches gar nicht vorstellen. Aber er hat recht, wir werden es zeitnah klären.
Aber interessieren würde es mich trotzdem vorab.
Vielleicht hat ja jemand etwas Ahnung.
Danke schon mal 🙂

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Du erbst 50%, die anderen 50% die Kinder deines Mannes. Wenn er also nur ein Kind hat ist es 50/50 du und euer Kind.

Eltern und Geschwister sind raus, sobald man Kinder hat.

Übrigens erbt dein Kind dann auch 50% vom Anteil deines Mannes am gemeinsamen EFH. Dir würden dann also 75% gehören und eurem Kind 25%. Bei Kleinkindern kein Problem, bei älteren Kindern mit denen man zerstritten ist könnte das ein Problem werden, wenn das Kind seinen Pflichtteil fordert und man das Haus verkaufen muss um es auszuzahlen.

Wenn ihr das alles regeln wollt, dann entweder beim Notar. Oder ein einfaches Berliner Testament kann man auch alleine schreiben.

Bearbeitet von ourhope123
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Ich bin da auch kein Experte, aber in diesem Fall klingt es ja nicht kompliziert. Es gibt keine weiteren Kinder aus früherer Beziehung oder so, ihr seid verheiratet.. also sind du und euer Kind die Erben, wenn es kein Testament gibt.

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Nach aktuellem Schweizer Recht du die Hälfte und das Kind bzw. soviele Kinder, wie ihr dereinst haben werdet, teilen sich die andere Hälfte. Unser Recht sollte international einigermassen kompatibel sein, um überraschende Ergebnisse bei internationalen Erbfällen zu vermeiden, ich gehe davon aus, dass es in Deutschland genau gleich ist.

Wichtig ist, dass ihr wisst, dass man im Testament nicht einfach irgendeine andere Reihenfolge reinschreiben kann, z.B. "Ich vermache alles meiner Eherfrau.", weil die Kinder einen Pflichtteil haben, den man ihnen nicht einfach per letztwilliger Verfügung wegnehmen kann. Wenn es um komplexere Wertanlagen geht wie Häuser, die Wertzuwachs haben können und die Einnahmen generieren, solltet ihr einen Spezialisten fragen.

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Der Wertzuwachs und die Mieteinnahmen sind doch aber irrelevant für die Frage der Erbfolge?

Für den Fall den du skizzierst „Meine Frau erbt alles“ gibt es im deutschen Recht das Berliner Testament. Ganz verhindern kann man da nicht, dass eines der Kinder seinen Pflichtteil fordert, aber nan kann es mit einer
„Strafe“ belegen. z.b. festlegen: verlangt es einen Pflichtteil dann ist danach Schluss und damit das Recht auf mehr erloschen.

Ich finde das Berliner Testament, so beliebt es ist, aber auch kritisch. Wenn dann der überlegende Ehepartner erstmal alles erbt, kann er das Erbe auch verprassen oder erneut heiraten und dadurch einen Teil seines Dann-Vermögens weiter geben und die Kinder gehen im Zweifel ganz leer aus. Es gibt keine Garantie, dass etwas für die Kinder übrig bleibt. Und das hat sich der Verstorbene dann vielleicht doch anders vorgestellt.

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>>>aber nan kann es mit einer
„Strafe“ belegen. z.b. festlegen: verlangt es einen Pflichtteil dann ist danach Schluss und damit das Recht auf mehr erloschen.<<<

Es besteht weiterhin Anspruch auf den Pflichtteil nach dem Tod des zweiten Elternteils.

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Im Lebensfall bekommst du das Haus und wenn du stirbst, euer Kind.

Ehegatte geht im Lebensfall vor Kind soweit ich weiß. Das weiß ich weil meine Mutter extra ein Testament gemacht hat, damit mein Bruder und ich schon etwas erben, auch wenn ihr neuer Mann noch lebt.

Jedenfalls haben seine Eltern, Geschwister, Hund des Nachbarn, Meerschweinchen der Oma damit nix zu tun.

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Den Kinde3n steht ein Pflichtteil zu, auch wenn die Mutter noch lebt.

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Ja der muss aber eingeklagt werden, soweit ich weiß. Das Kind hat dann einen Auszahlungsanspruch gegenüber dem verbleibenden Elternteil, night aber direkt an die Erbmasse.

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Das kommt noch auf euren gewählten Güterstand an. Wenn dein Mann stirbt hinterlässt er das MFH komplett und den halben Anteil des EFH. Erben sind du und das Kind. Beim Zugewinn würde sich dein Anteil um 1/4 erhöhen.

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Hallo, wenn möglich geht die Erbfolge nach vorne und nicht nach hinten.Ihr seid verheiratet und habt gemeinsame Nachkommen. Das Kind und du seid dann die Erben nach deinem Mann.