SK 5 + Kinderkrankengeld = Nachzahlung?

Hallo!

Wir überlegen zur Geburt des Kindes die SK in 3/5 zu wechseln, um ein höheres Gesamtnettoeinkommen als Familie zu haben (u.a. bzgl. Kauf einer Immobilie).

Falls ich nach der Elternzeit erstmal Teilzeit arbeiten sollte, wäre auch die Kombi 3/5 ggf. interessant.

Meine Frage: Wenn ich in der SK 5, habe ich ja weniger netto raus. Dafür wir als Familie aber mehr. Wenn das Kind dann krank wird und ich Kinderkrankengeld beziehe, fällt das ja unter den Progressionsvorbehalt.

Muss man dann bei der Steuererklärung mit einer größeren Nachzahlung rechnen? Bestimmt kennen einige Mamis hier diese Konstellation. Zumal ein Kind vor allem am Anfang nicht so selten krank wird.

Lieben Gruß

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Die Gesamtsteuerlast ist immer gleich, egal welche Steuerklasse. Gewinnen tut ihr nichts. Angesichts dessen dass im Koalitionsvertrag das Ende der Kombi 3/5 schon angekündigt wurde, ist 4 mit Faktor die bessere und genauere Wahl