Kein Beschäftigungsverbot trotz Arbeit im Altenheim und gesundheitliche Beschwerden

Hallo alle zusammen :)
Ich bin in der 16.Woche schwanger und arbeite weiterhin im Altenheim. Ich habe sehr viele Kontakte am Tag (Einzel- & Gruppentherapien) und viel Stress. Die Bewohner tragen keine Masken.
Ich habe, wenn ich auf der Arbeit bin, öfter Kopfschmerzen, die nur verschwinden wenn ich mich lange hinlege. Mein Kreislauf schwankt und ich habe oft das Gefühl, dass mein Herz rast. Leichte Übelkeit habe ich leider immer..
Diese habe ich meiner Gynäkologin genannt und auch ausdrücklich gesagt, dass ich es psychisch nicht mehr aushalte auf der Arbeit. Sie verweigerte es jedoch trotzdem, ein BV zu schreiben.

Außerdem verfällt die Maskenpflicht für die Kollegen demnächst und auf Corona werden die Bewohner sowieso nie getestet. Das heißt, ich kann mich jederzeit mit all möglichem anstecken.
An meinem Arbeitsplatz ist nichts zu ändern, im Büro habe ich nichts zutun und das Gespräch mit meinen Chef bringt leider auch nichts, da er alles extrem verharmlost.
Bei meinen Freundinnen lief das alles ohne Probleme (Lehrerin + Kita).
Mich würde eure Meinung sehr interessieren. Wie wärt ihr an meiner Stelle vorgegangen? Ist es richtig, dass meine Gyn kein BV ausstellt, obwohl es mir so schlecht geht?

Liebe Grüße #winke

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Hier nun auch nochmal:

Hallo,

es gibt zwei -Arten von Beschäftigtungsverbotem:

1. aufgrund des nicht mutterschutzkonformen Arbeitsplatzes. Dafür ist ausschließlich der Arbeitgeber zuständig. Er muss eine Gefährdungsbeurteilung vorhalten. Kann er der Mitarbeiterin keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten, stellt er ein Beschäftigungsverbot aus.

2. aufgrund Gefährdung des Lebens von Mutter und Ungeborenen bei mutterschutzkonformer Tätigkeit. Hier stellt ein Arzt das Beschäftigungsverbot aus.

Rückenschmerzen, Übelkeit, Kreislaufprobleme etc. gefährden nicht das Leben vom Ungeborenen und rechtfertigen somit kein BV. Das sind „nur“ Gründe für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Der Arzt ist nicht für deinen Arbeitsplatz zuständig, ebensowenig wie dein Arbeitgeber für deine gesundheitlichen Beschwerden.

Zuerst musst du nun differenzieren:
Hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und ist mein Arbeitsplatz laut Mutterschutzgesetz sicher?
-> Arbeitgeber
Welche körperlichen und psychischen Beschwerden habe ich und was kann ich dagegen tun?
-> Arzt und ggf. Hebamme

Alles Gute!

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Sag deinem Arbeitgeber, dass du gerne eine schriftliche Arbeitsplatzbewertung haben möchtest. Darin ist genau festgehalten, was du in der Schwangerschaft in deinem Beruf machen darfst und was nicht

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Naja, anstecken kannst du dich überall, du verbringst deine Schwangerschaft ja nicht zu Hause hinter Glasscheiben.

Wichtig ist, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Wurde die ausgefüllt?

Wenn in der GB kein Risiko vorliegt, darfst du ganz normal weiter arbeiten.

Dir stehen Maskenpausen zu, genauso steht es dir zu, dass du dich jederzeit hinlegen kannst.

Das ist jetzt ganz trocken der Stand der Dinge, ich würde es auch nicht prickelnd finden, so zu arbeiten.
Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder du sie nicht adäquat findest, kannst du zum Betriebsarzt gehen oder zur Aufsichtsbehörde.

Da dein Problem Arbeitsplatz bezogen ist, hat der Gyn nichts mit deinem BV zu tun

Bearbeitet von Inaktiv
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Da es keine Maskenpflicht mehr gibt, wird ihr kaum eine zustehen.

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Im medizinischen Bereich ist bis zum 7.4 weiterhin Maskenpflicht

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So lange dein Arbeitgeber dir einen Mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt kannst du nichts machen als dick krank schreiben zu lassen wenn es dir schlecht geht. Dein Frauenarzt darf nur ein BV ausstellen wenn aufgrund der Schwangerschaft eine Gefahr für dich oder dein Kind bestehen.

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Wurde eine gefährdungsbeurteilung gemacht?

Ich bin Lehrerin und obwohl ich täglich mit 400 Kinderm zu tun habe , ist mein Arbeitsplatz kein Risiko. Infekte kann ich mir schließlich überall holen. 9 Wochen war ich tatsächlich auch schon krank, dann gibts aber ne Krankmeldung , kein Grund für ein BV.
Anders ist es in der Kita z.B wo man auch Kinder heben muss oder wenn du im Altenheim körperlich viel machen musst.

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Hi
Ich glaube ein BV aufgrund der Arbeitsbelastung stellt der AG aus
Deine Ärztin kann dich vielleicht erstmal krank schreiben

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Wieder dein Leben noch das von deinem Kind ist ja gerade hochgefährdet so dass es medizinisch ein BV rechtfertigt, also ja da handelt sie richtig.
Sie könnte dich für eine oder für zwei Wochen krankschreiben, wenn du meinst, es wird dadurch besser, aber alles was den Arbeitsplatz betrifft, dafür ist dann Arbeitgeber verantwortlich. Verlange hier wie bereits mehrfach gesagt nach der Gefährdungsbeurteilung und dann siehst du weiter, wenn er da Sachen angekreuzt hat oder reingeschrieben hat, die so nicht stimmen, dann wende du dich einfach an die Aufsichtsbehörde.

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Leider sind die genannten Gründe wirklich keine für ein BV, sondern wenn dann für eine AU. Das ist auf Dauer natürlich eher schlecht, besonders für die EG Berechnung kann es doof sein. Da die Ursache im Job selbst liegt, braucht es eine Gefährdungsbeurteilung vom AG und dann wäre es vermutlich ein betriebliches BV

Es gibt leider Ärzte, die sehr leichtfertig BV ausstellen, kenne auch einige, die auch bspw. in Bürojobs direkt ein BV bekommen hab. Eine andere Freundin als OP Krankenschwester bekam keins …

ich selbst hab so einen Arzt, der da eher sparsam ist. Haben eine lange Vorgeschichte, 3 MA, 12 künstliche Befruchtungen und jetzt ein BV erst nur aufgrund und sechs vollen Wochen starken Blutungen, Myom in der GM, Cervixinsuffizienz bekommen. Zusätzlich noch kleinere „Problemchen“ … Zuvor gabs auch keinen Anlass laut Gyn 🤷🏻‍♀️

cm89 mit ⭐️⭐️⭐️ und 🌈💖 37+0

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BV scheint ja hier im Forum immer ein heisses Thema zu sein. Keine Ahnung warum, manche fühlen sich vielleicht falsch behandelt und hätten selbst gern eins.
Um es aber mal klar zu machen ist es auch viel auslegungssache. Dein Arzt könnte dich sehr wohl mit Rückenschmerzen ins BV schicken. Am einfachsten ist es das ganze über psychische Komponenten laufen zu lassen. Es ist nämlich ein absoluter Trugschluss das immer das Leben des Kindes gefährdet sein MUSS. Im gesetz ( § 3 Absatz 1 MuSchG ) heißt es:“… soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Das ODER macht einen Unterschied.
Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein.
Also ich finde schon das deine Ärztin das so auslegen kann.
Ansonsten solltest du mal versuchen deinen Hausarzt zu kontaktieren. Der darf dir das auch ausstellen. Viele Gynäkologen weigern sich mittlerweile. Aber ich denke es sollte auch eine Einzel Beurteilung möglich sein.

Ich wünsche dir alles gute !

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„soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Das ODER macht einen Unterschied.
Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen“


Wo gefährden Rückenschmerzen das Leben der Mutter oder des Kindes?

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Es muss NICHT das Leben der Mutter in Gefahr sein. Es „reicht“ auch wenn die Gesundheit gefährdet ist. Und mit Rückenschmerzen die im Alltag beeinträchtigen kann die Gesundheit schon gefährdet sein. Da muss man sich mehr legen, dosiert Sport betreiben oder andere Dinge tun.

Es ist auslegungssache ob Rückenschmerzen dazu gehören. Das muss der Arzt einschätzen. Aber das jeder immer denkt es muss sofort eine tödliche Bedrohung vorliegen stimmt so einfach nicht.

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