Bv in der ssw

Meine zeitarbeitsfirma hat mich heute angerufen und ich sollte vorbeikommen.
Sie meinten sie würden es besser finden, wenn ich ins BV gehe da ich 8 std stehen muss 20-50KG tragen muss.
Aber BV kriegt man doch nur wenn was nicht in Ordnung ist oder?
Und darf BV nur der Frauenarzt ausstellen?

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Ein Bv bekommt man, wenn durch die Arbeit das Leben/die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist. Das stellt der Arzt aus

In deinem Fall muss es der AG, wenn er dir keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.
Er muss auch eine Gefährdungsbeurteilung mit dir machen.

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Der fa oder auch ein normaler Arzt?
Die Beurteilung haben wir schon gemacht

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In erster Linie der Fa. Aberbin deinem Fall muss es der AG. Aber auch erst dann, wenn er dir keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.

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https://www.google.com/search?q=bv+Arbeitsgeber&client=ms-android-motorola-rvo3&sxsrf=AJOqlzUABDzyJ8LsEg_IxJEHohaELpes9A%3A1675978007829&ei=F2XlY-mhMsj5kwXxpIT4Bg&oq=bv+Arbeitsgeber&gs_lcp=ChNtb2JpbGUtZ3dzLXdpei1zZXJwEAMyBwgAEA0QgAQyCwgAEAcQHhDxBBAKMgsIABAFEB4QDRDxBDIICAAQCBAeEA0yCwgAEAgQHhANEPEEMggIABAIEB4QDTIICAAQCBAeEA0yCAgAEAgQHhANOgoIABBHENYEELADSgQIQRgAUL8NWL8NYLASaAFwAHgAgAF9iAF9kgEDMC4xmAEAoAEByAEIwAEB&sclient=mobile-gws-wiz-serpl

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Siehe dort etwas weiter unten:

Das Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich das generelle Beschäftigungsverbot aussprechen. Dieses kommt immer dann zum Tragen, wenn Ihre Tätigkeit Ihnen per se eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft nicht möglich macht. So zum Beispiel, wenn Sie in Ihrer Arbeit gefährlichen Stoffen oder Dämpfen ausgesetzt sind oder regelmäßig schwer heben müssen. Diese Umstände sind nicht an Ihre persönliche Leistung oder Gesundheit geknüpft, sondern hängen mit der Tätigkeit an sich zusammen, daher der Name „generelles Beschäftigungsverbot“. Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Umstände angepasst werden oder dass Sie alternativ einer anderen Tätigkeit im Unternehmen nachgehen können, muss er das generelle Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist auch möglich, dass dieses Beschäftigungsverbot nur teilweise ausgesprochen wird, wenn ein geminderter zeitlicher Umfang ein Ausüben der Tätigkeit möglich macht. Finanzielle Nachteile entstehen hier für die Schwangere nicht. Wenn Sie mehr zur Lohnzahlung während eines Beschäftigungsverbots erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel (LINK).

Das Beschäftigungsverbot durch den Arzt
In vielen Fällen wird allerdings auch ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgestellt. Dies erfolgt immer dann, wenn Ihre gesundheitliche Lage oder Lebenssituation ein Beschäftigungsverbot erfordern. Ist die Gesundheit der Arbeitnehmerin oder die des Kindes durch die weitere Arbeit gefährdet, muss der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Gründe hierfür können sein:

Eine Risikoschwangerschaft
Starke, langanhaltende Beschwerden in der Schwangerschaft
Eine schwere Erkrankung
Zu viel Stress am Arbeitsplatz
Mobbing, da auch hier mentaler Stress ausgelöst wird
Je nachdem, wie die Schwangerschaft verläuft und welcher Tätigkeit die werdende Mutter nachgeht, kann ein Beschäftigungsverbot schon zu Beginn der Schwangerschaft ausgesprochen werden.

https://www.wirtschaftsforum.de/tipps/wer-spricht-das-beschaeftigungsverbot-aus-arbeitgeber-oder-arzt