ALG1 in Elternzeit und die 3 Monatige Sperre

Hallo!
Ich bin seit 2 Jahren in Elternzeit, diese ginge noch bis Oktober 2023. Davor hatte ich 2 Jahre lang eine Halbtagsstelle, eigentlich ein schlevächt bezahlter, grausiger Übergangsjob. Diesen habe ich selbst nun Ende Januar gekündigt. Mein letzter Anstellungstag ist der 28.02., und ab 01.03. bin ich arbeitslos. Mein Sohn geht ab Anfang April in die Kita. Jetzt bekomme ich ja wegen der Eigenkündigung logischerweise eine 3monatige Sperre fürs ALG1. Doch ab wann beginnt diese Sperre? Bisher dachte ich, ab dem 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit, also ab dem 01.03. Sodass ich dann ab 01.06. ALG1 bekäme. Aber kann es sein, dass ich erst arbeitslos bin, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehe, also ab 01.04., und dass ab da erst die 3 Monate Zählen?

Als Anmerkung: ich bin aktiv auf der Suche nach Arbeit und möchte natürlich gern ab Mai wo anders Teilzeit arbeiten. Das AlG1 wäre nur, FALLS ich keine Arbeit finde, darauf möchte ich mich aber natürlich nicht ausruhen.

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Alg 1 bekommst du erst wenn du Betreuung nachweisen kannst, also frühestenns ab 1.4, wobei er da wohl erstmal 4 Wochen Eingewöhnung hat, oder?

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Das war ja nicht die Frage, sondern ab wann die Sperre beginnt. Alg1 bekomm ich ja eh nicht ab April, da da ja noch die Sperre wäre. Eingewöhnung ist auch erstmal im April, ja. Aber die 3 monate Sperre beginnt ja entweder ab 01.03. Oder 01.04., (oder nach der Eingewöhnung), das wollte ich wissen :-)

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Mach einen Termin dort und lass dich beraten!

Evtl kann deine Sperre auch verkürzt werden.
Schlauer wäre es gewesen einen Termin zu machen bevor du kündigst.

Ich konnte zb nach der elternzeit nicht mehr bei meinem Arbeitgeber arbeiten, bevor ich gekündigt habe, ließ ich mich beraten und hab die Erlaubnis bekommen zu kündigen und bekam keine Sperre und sofort alg 1

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Jetzt zu kündigen war, sorry, dumm.

Ab dem 28.2. bist du nicht mehr in Elternzeit, da diese mit dem Arbeitsverhältnis endet.

Somit musst du deine Krankenversicherung selbst bezahlen, den ALG I bekommst du erst, wenn du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und das ist ja erst der Fall, wenn dein Kind voll betreut ist, also eingewöhnt ist.

Die Sperre beginnt somit erst, wenn du dich tatsächlich Arbeitssuchend melden kannst!

War alles sehr unüberlegt und für dich finanziell nachteilig. Da hättest du dich vorher besser informiert.

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Ja shit, an die Krankenversicherung hatte ich nicht gedacht. Ich dachte, dass ich ab 01.03. Arbeitslos bin, nicht erst ab Kitastart. Ich hatte vorher ein Telefonat mit dem Arbeitsamt, die durfte mir aber kaum Auskunft geben und meinte nur, dass ich eben die 3 Monate Sperre bekomme. Aber bei der Krankenversicherung kann ich ja zur Not auch für die paar Monate bei meinem Mann mit rein. Ich hab nächste Woche eh einen Termin im Arbeitsamt, da werden sie mir hoffentlich mehr Auskunft geben dürfen.

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Warum kündigt man denn grundlos und ohne Druck eine Stelle, wenn man noch nichts neues hat? Ich hoffe, du hast wenigstens die Krankenversicherung im Hinterkopf gehabt.

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Ich bin echt davon ausgegangen, dass ich ab 01.03 arbeitslos bin. Deswegen hatte ich die Krankenversicherung auch nicht im Kopf. Aber da kann ich ja auch bei meinem Mann mot rein die paar Monate. Ich hab gekündigt, weil ich bisher IMMER, wirklich ausschließlich nur Jobs gefunden hab, wenn ich Arbeitslos war. Da konnte ich mir immer aussuchen wo ich hingeh. Wohingegen ich nur Absagen bekam, wenn ich noch in einer festen Anstellung war. Da hab ich auch schon ein paar mal die Rückmeldung bekommen, dass sie lieber jemanden nehmen, der nichts hat, als jemanden, der noch in einer Stelle ist. Außerdem wollte ich mich mit alg1 absichern, falls ich noch nichts finde. Momentan hab ich ja überhaupt kein Einkommen, deswegen mach ich da jetzt keinen Verlust.

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"Da hab ich auch schon ein paar mal die Rückmeldung bekommen, dass sie lieber jemanden nehmen, der nichts hat, als jemanden, der noch in einer Stelle ist"

Passt zu der Beschreibung deiner bisherigen Stelle, denn du musst dir mal überlegen, warum das so ist: die nehmen jemand, der schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, damit sie ihm den letzten Drecksjob zum Mindestlohn anbieten können, den sonst keiner machen will. Denn dieses arme S* ist ja gezwungen alles anzunehmen, egal was man ihm anbietet.
Wenn du wieder in höher qualifizierte Jobs einsteigen willst, bewirb dich das nächste Mal aus einer ungekündigten Stelle heraus.

Zur Sperrzeit: rede mit deinem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur. Wenn du den alten Job aufgrund der Arbeitszeiten oder anderer Gründe nicht mehr hättest antreten können, kann man dir die Sperrzeit erlassen.

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Als Hinweis, ja, du musst dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Am besten sofort wenn deine Kündigung durch ist!
Aber es muss nicht zwingend die Kita sein, die auf dein Kind aufpassen könnte: Oma, Opa, Tante, Nachbarin reichen.
Bei mir wurde nur gefragt, ob jemand auf mein Kind aufpasst sollte ich einen Job finden. Natürlich muss man dann auch für eventuelle Termine das Kind irgendwo unterbringen.
Viel Erfolg!

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Hauptsache die Person nimmt das Kind dann auch 5 Tage die Woche für x Stunden, wenn eine Maßnahme ansteht.

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Ach so schnell geht das auch nicht mit den Maßnahmen. Am besten gut nachweisen, dass man sich bewirbt und anständige Bewerbungsunterlagen mitbringen.
Kann aber auch sein, dass es mit Einführung des Bürgergeldes sowieso alles leichter geht

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