Elterngeld Mutter 12 Monate / Vater 2 Monate => Antrag ausfüllen "Basis Elterngeld"

Hallo zusammen,

ich benötige mal euer Schwarmwissen, ob ich das mit dem Elterngeld so alles richtig verstanden habe.

Wir haben am 30.03.2023 ET.

Ich (Mutter) nehme dann 18 Monate ElternZEIT.
ElternGELD für 12 Monate á 65% Gehalt.
Beim Onlineantrag muss ich dann quasi aber Lebensmonat 1-12 auswählen (auch wenn Monat 1-2 Mutterschutz ist, korrekt? - ich gebe nicht: Lebensmonat 3-14 ein, oder?)

Mein Mann würde dann gerne Lebensmonat 1 und Lebensmonat 14 ElternZEIT nehmen und da dann BasiselternGELD beziehen.

Im Onlineformular (bei uns bei der LBBW) ist das so abbildbar. Ich kreuze bei mir Lebensmonat 1-12 und bei ihm 1 + 14 an.

Ich habe immer erzählt bekommen, der Mann MUSS bis spät. zum 12 Lebensmonat den zweiten Elterngeldzeit/geld Monat genommen haben, aber überall sehe ich nun, dass es doch bis zum 14. Lebensmonat möglich ist. Kann er sowohl aus Elternzeit als auch aus Elterngeld Sicht den 14. Monat nehmen?

Ich hoffe, was ich schreibe ergibt Sinn und jemand versteht meine Problematik / Frage :-)

Danke für eure Hilfe und viele Grüße!

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Hallo,

genau, du beantragst von LM 1-12 Basiselterngeld, auch wenn du mindestens LM 1+2 Mutterschutzgeld bekommst. Basiselterngeld kann innerhalb der ersten 14 LM genommen werden, also geht auch der Plan für deinen Mann auf.

Nur ein Hinweis am Rande: Du sagst, du willst bis zum 18. Monat Elternzeit nehmen. Mit dem ersten Antrag legst du dich für die ersten 2 Jahre fest. Wenn du also noch nicht gleich wieder Vollzeit arbeiten willst, wäre es ggf. sinnvoll, gleich 24 Monate anzumelden, mit der Option dann in tz anzufangen.

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Danke für den Hinweis!
Ich hatte mit dem Arbeitgeber ausgemacht, dass ich nach 18 Monaten wieder kommen wollen würde und dann nur noch 60% arbeite.
Ändert es was, wenn ich 2 Jahre beantrage und dann nach 18 Monate in TZ zurück kehre? Hab eher die Befürchtung dass sie dann sagen: nö, bleib die 24 Monate zu Hause, wir brauchen dich nicht.
Weil nach 18 Monaten müsste ich schon wieder starten um wieder mitzuverdienen...

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Mit ein paar Ausnahmen kann der teilzeit in ez Antrag nicht abgelehnt werden. Idealerweise schreibst Du gleich in deinen Antrag, dass Du an Datum xy wieder mit x Stunden arbeiten wirst.

Vorteil ist zb auch, dass Dein Vollzeitvertrag nicht geändert wird. Solltest Du also innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werden, kannst Du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann im Mutterschutz dein Vollzeitgehalt.

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