Gemeinsames Haus. Scheidung. Finanzen

Hallo ich bin Neu hier. Mein Partner und ich wollen zusammen ziehen 2023 . Er ist im Trennungsjahr und hat mit seiner Ex ein gemeinsames Haus. Beide stehen im Grundbuch . Er ist ausgezogen und hat in einem anderen Bundesland einen neuen Job angefangen wovon auch schon der Unterhalt neu berechnet wurde.

Das Haus ist noch nicht abbezahlt. Sie hat jetzt Hartz 4 beantragt und möchte mit dem gemeinsamen Kind (14) wohnen . Er zahlt Unterhalt etwa 530 € für das KInd und den Rest und die Ex.Dann hat er nur noch den Eigenbehalt. Die Kosten werden von der Bank für das Haus von seinem Konto abgebucht.

Sie hat alles auf ihr Konto umschreiben lassen bis auf die Bank die monatlich 600 € fordert. Diese wollen weiterhin meinen Partner belasten. Er will das Haus zwangsversteigern lassen aber sie weigert sich und möchte dort wohnen bleiben . Sie hat da wohl schon als KInd drin gewohnt und bekam es vererbt. Wollte damals zu beginn aber insolvenz beantragen da sie die kosten nicht halten konnte. Er holte sie da raus und zahlte das Haus ab und hat auch auf eigene Kosten das Haus neumodernisiert. Vor 3 Jahren wurde auch eine neue Heizungsanlage eingebaut.wovon auch noch ein Kredit läuft.Die kosten für alles hat er Jahrelang getragen und etwa 50000 bisher reingesteckt.Sie hat nichts eingezahlt. alles in allem übersteigen die kosten den wert von etwa 1200 € etwa monatlich mit allen fixkosten zusammen. Dass sie es nicht tragen kann mit Hartz 4 wissen wir.

Kann Er die Rechnungen vom Unterhalt mit der belastung fürs Haus verrechnen?
Wie sieht das ganze rein Rechtlich aus. Sie müsste ihn ausbezahlen ( ihm gehört ja das haus mit ) aber sie bekommt nur den Unterhalt + angerechnetes Hartz 4 und das Kindergeld halt für das gemeinsame Kind. Was wird ihr vom Amt bezahlt? nebenkosten,zinsen für haus anteilig ( ihm gehört ja die hälfte )?

wer hat mehr Rechte? Er der das Haus bisher finanziert hat oder sie die das Haus zwar geerbt bekam aber nix reingezahlt hat. (Grundstück und renovierungsbaufälliges haus das komplett neu modernisiert werden musste. Er holte sie finanziell aus der Insolvenz und nun droht ihm nach der scheidung selbst die Insolvenz. Die kosten zu tragen sind nicht tragbar. Er hatte einen Kaufinteressenten , der sie auch für zeitweise noch im haus wohnen hätte lassen aber sie weigerte sich und dann sprang dieser ab

So wie es aussieht soll mein Partner weiterhin das Haus zahlen in dem sie leben will.Ein verfahren läuft.wer kennt sich aus und weiss rat. wie stehen seine Rechte. Wenn wir zusammen ziehen ziehe ich auch in ein anderes Bundesland und wir bilden anfangs eine einstehensgemeinschaft für maximal ein Jahr bis ich auch dort einen neuen Job gefunden hat. Auch ich bin unterhaltspflichtig einem Kind gegenüber das letztes Jahr zum Vater gezogen ist. Ein weiteres Volljähriges Kind studiert in einem anderem Bundesland.

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Du kannst nicht einfach kündigen und kein Einkommen mehr haben, wenn du unterhaltspflichtig bist. Ich würde zuerst einen Job suchen und dann umziehen.
Und was das Haus angeht, muss sie ihm wahrscheinlich anteilig Miete zahlen, wenn sie ihn nicht ausbezahlen kann. Und Unterhalt wird sie auch nicht mehr bekommen nach der Scheidung, da das Kind bereits 14 Jahre alt ist. Sie kann ja arbeiten statt Hartz 4 zu kassieren.
Er soll einen Anwalt suchen und das alles klären. Für Rat hier im Forum sind solche Fälle zu komplex .

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Ich würde das von einem Anwalt klären lassen. Grundsätzlich ist es beim Haus egal, wer wieviel gezahlt hat. Entscheidend ist, wer zu wieviel Prozent im Grundbuch steht . Dein Partner könnte von seiner Frau "Miete" für seinen Anteil am Haus fordern und den mit dem Unterhalt verrechnen. Damit das aber wirklich wasserdicht ist, sollte das ein Fachmensch machen.

Eine Zwangsversteigerung geht übrigens auch gegen den Willen eines der Eigentümer. Der Mann einer Freundin hat Mal das von ihm bewohnte Haus auf einer Zwangsversteigerung "zurückgekauft", das seine Ex-Frau hat zwangsversteigern lassen. Ihr gehörten weniger als 50%.

Wenn Dein Partner diesen Weg also nicht gehen will, spricht das für ihn. Denn er will das Haus, an dem seine Frau hängt (und vermutlich auch das Kind) nicht einfach so über ihren Kopf hinweg verkaufen.

Wieso geht sie denn nicht arbeiten? Am alter des Kindes kann's ja nicht liegen.

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Unterhalt darf nicht verrechnet werden. Das ist immer vorrangig. Ergo: Er MUSS zahlen.

Wenn beide im Grundbuch zu je 50% stehen, gehört das Haus beiden zu je 50%. Steht im Grundbuch ein anderes Verhältnis, ist es eben so. Was im Grundbuch steht, stimmt.
Was den Vermögensausgleich bei der Scheidung angeht, so folgt dieser anderen Regeln. Hier wäre jetzt wichtig zu wissen, ob das Ehepaar zu Beginn der Ehe einen Ehevertrag aufgesetzt hat, oder nicht. Ansonsten ist es eine Zugewinngemeinschaft. Ich würde sagen aufgrund des Hauses, welches die Frau in die Ehe eingebracht hat als Vermögen, sieht es bei ihr auf der Vermögensseite ziemlich gut aus. Dagegen stehen die Schulden, die sie sicher mit in die Ehe gebracht hat, oder? Waren die höher als der Wert der Immobilie?

Wie kommst du darauf, dass sie ihn auszahlen müsste? Sie muß Miete zahlen. Nicht mehr, nicht weniger. Die Berechnung dazu stellt ein Anwalt auf.

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Dein Freund und seine noch-Frau haben ein gemeinsames Kind. Ich finde da kann man nicht aufrechnen, wer was wann wo investiert hat. Alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde gehört beiden sollte fair aufgeteilt werden. Wenn sie das Haus langfristig halten will, muss sie deinen Freund ausbezahlen oder langfristig ausziehen. Aber ehrlich gesagt find ich es hart, die Exfrau samt gemeinsamen Kind aus dem Haus zu werfen. Sollte es iwie möglich sein, sollte er die Füße still halten, bis das Kind erwachsen ist.

Ehrlich gesagt find ich auch, dass du dich da nicht einmischen solltest. Sorgt nur für Ärger

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Völlig egal, wer wann was bezahlt hat.

Was steht im Grundbuch, wem gehört das Haus? Erst nach dieser Info machen weitere Gedanken zum Haus Sinn.

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Steht ja oben, Beide!

In dem Fall, wenn sich einer querstellt, bleibt ja eigentlich nur die Zwangsversteigerung.

Er kann ihr ja nicht ihr arbeitsscheues Leben finanzieren, bis der Kredit irgendwann getilgt ist.