Elterngeldanspruch bei Umzug ins EU Ausland

Hallo liebe Community, ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Lieben Dank im Voraus. #winke

[ 1 ] Wenn man Elterngeld plus hat, kann man dann nach Belgien an die deutsch Grenze ziehen bis man wieder arbeitet oder wird es gestoppt bis man wieder arbeitet?

[ 2 ] Habe ich Anspruch auf Basiselterngeld wenn ich während der Elternzeit meinen Wohnsitz nach Belgien verlege aber in Deutschland meinen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, so das ich nach der Elternzeit weiter in Deutschland arbeiten werde als Grenzgänger zB?


[ 3 ] Gilt man auch dann als Grenzgänger wenn ich erst jetzt während der Elternzeit nach Belgien ziehen würde, mein Arbeitsvertrag aber in Deutschland ist? Oder muss dies bereits vorher geschehen sein?

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Also gemäß BEEG ist man berechtigt, Elterngeld zu beziehen, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Deshalb würde ich die beiden ersten Fragen mit nein beantworten.